DE10039240A1 - Elektrotherapeutisches Gerät - Google Patents

Elektrotherapeutisches Gerät

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DE10039240A1 DE10039240A DE10039240A DE10039240A1 DE 10039240 A1 DE10039240 A1 DE 10039240A1 DE 10039240 A DE10039240 A DE 10039240A DE 10039240 A DE10039240 A DE 10039240A DE 10039240 A1 DE10039240 A1 DE 10039240A1
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    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61NELECTROTHERAPY; MAGNETOTHERAPY; RADIATION THERAPY; ULTRASOUND THERAPY
    • A61N1/00Electrotherapy; Circuits therefor
    • A61N1/18Applying electric currents by contact electrodes
    • A61N1/32Applying electric currents by contact electrodes alternating or intermittent currents

Abstract

Im Bereich der Elektrotherapie sind bislang Geräte und Verfahren bekannt geworden, bei denen entweder die Frequenz eines Behandlungsstromes oder aber die Amplitude eines Behandlungsstromes variiert wird. Gemäß der Darstellung der Amplitude über einer logarithmischen Frequenzskala werden diese Verfahren dementsprechend als Verfahren der vertikalen oder horizontalen Stimulation bezeichnet. Beide Verfahren sind mit unterschiedlichen Vor- und Nachteilen verbunden. DOLLAR A Die Erfindung betrifft ein Gerät zur Durchführung eines elektrotherapeutischen Verfahrens, bei dem simultan die Amplitude (A) und die Frequenz (f) des Behandlungsstromes (i¶B¶) innerhalb eines Behandlungsfrequenzbandes (f¶B¶), das im Mittelfrequenzbereich liegt, derart variiert werden, daß entweder im Bereich unterschiedlicher Frequenzen knapp unterhalb einer Reizschwelle (RS) oder periodisch zwischen einer oberschwelligen und unterschwelligen Reizung in diskreten Frequenzschritten verfahren wird. DOLLAR A Elektrotherapie.

Description

Die Erfindung betrifft ein elektrotherapeutisches Gerät zur Behandlung eines - vorzugsweise menschlichen - Körpers mit elektrischen Strömen definierter Frequenz und Amplitude mit wenigstens zwei mit dem zu behandelnden Körper zum Schluß eines Stromkreises über diesen Körper verbindbaren Flä­ chenelektroden.
Ein solches Gerät ist aus der europäischen Patentschrift EP 0 659 099 B1 vorbekannt.
Bei den bekannten Elektrotherapiegeräten wird zwischen zwei Reizstrommethoden unterschieden:
  • - das polaritätsabhängige "Polaritäre Reizprinzip"
  • - das polaritätsunabhängige "Apolaritäre Reizprinzip"
Das polaritäre Reizprinzip gilt für niederfrequente Ströme im Bereich von 0 bis 200 Hz das apolaritäre Reizprinzip gilt für sogenannte mittelfrequente Ströme im Bereich von etwa 1-100 kHz.
Bei der Elektrotherapie kann man ferner zwischen frequenz­ abhängigen und amplitudenabhängigen Reizwirkungen unter­ scheiden. Es sind ferner Methoden bekannt, die diese Wir­ kungen isoliert hervorheben bzw. in sinnvoller Weise mit­ einander kombinieren.
Die bekannteste Wirkung ist die Auslösung von Aktionspoten­ tialen in erregbaren Zellen, d. h. von diesen Zellen selbst generierbare Änderungen ihres jeweiligen elektrischen Po­ tentials. Die Potentialänderung wird entlang der Oberfläche der Zelle, der Zellmembran, als Aktionspotential weiterge­ leitet, bei Muskelzellen entlang der die kontraktilen Ele­ mente enthaltenden Muskelzelle, bei Nervenzellen des peri­ pheren Nervensytems meist über wesentlich größere Distan­ zen, bei afferenten Nervenfasern, wie etwa den sensiblen Nervenfasern in zentripetaler Richtung, bei efferenten Ner­ venfasern wie den motorischen Nervenfasern in zentrifugaler Richtung.
Da für die meisten Anwender elektrischer Ströme die Auslö­ sung von Aktionspotentialen, mit anderen Worten die über­ schwellige Reizung oder Stimulation von Nerven oder Muskeln die wichtigste Wirkung von Strömen darstellt, wird für die­ se Ströme künftig auch der Begriff "Reizströme" verwandt.
Für die Auslösung solcher Reizwirkungen ist für jeden Strom seine Frequenz und seine Amplitude maßgebend. Jeweils an der Stelle der gewünschten Reizwirkung muß die Reizschwelle der jeweiligen Struktur überschritten werden. Diese auch als Erregunsgsschwelle bezeichnete Reizschwelle spielt in der Neurophysiologie und Psychophysik eine wichtige Rolle.
Sie hängt dabei von mehreren Faktoren ab, wie den individu­ ellen Eigenschaften der von den Strömen beeinflußten Zellen und den elektrophysikalischen Bedingungen im Gewebe am Ort der Reizung sowie von den Parametern des angewandten Stro­ mes.
Dabei wird bei den frequenzabhängigen Methoden die Frequenz des Behandlungsstromes und bei den amplitudenabhängigen Me­ thoden die Amplitude des Behandlungsstromes verändert.
Stellt man in einem doppelt-logarithmischen Koordinatensy­ stem die Schwellen als Funktion der Frequenz dar, wobei die Spannungs- bzw. Stromintensität als Ordinaten- und die Frequenzen als Abszissenwerte dargestellt sind, so resul­ tiert ein annähernd geradliniger Kurvenverlauf. Der Kurven­ verlauf ist allerdings nur annähernd geradlinig ansteigend, weil mit zunehmenden Frequenzwerten die Intensitätsschwel­ lenwerte relativ stärker zunehmen, so daß die Steigung der Kurve mit zunehmender Frequenz entsprechend ein wenig an­ wächst. Anders ausgedrückt, die annähernd geradlinig an­ steigende Kurve "hängt ein wenig durch".
Der erwähnte nur annähernd geradlinige Kurvenverlauf reprä­ sentiert die Reizschwelle, also den frequenzabhängigen In­ tensitätsschwellwert, dessen Überschreiten Aktionspotentia­ le auslöst.
Die Frequenz, mit der diese Schwelle durch wiederholte Än­ derung der Amplitude wiederholt überschritten wird, be­ stimmt die Häufigkeit der Auslösung der genannten Akti­ onspotentiale bei den amplitudenabhängigen Stimulationsver­ fahren.
In dem genannten Koordinatensystem bewegen sich die im Be­ reich der frequenzabhängigen Elektrotherapie eingesetzten Behandlungsströme auf einer horizontalen Geraden und die im Falle der amplitudenabhängigen Behandlung erzeugten Behand­ lungsströme auf einer vertikalen Geraden.
Die zwei entsprechenden Verfahren werden danach auch als horizontale und als vertikale Stimulation bezeichnet.
In beiden Verfahren sind auch rein unterschwellige Anwen­ dungen bekannt, wenn bei der Therapie auf andere Wirkungen als auf die beschriebenen Stimulationswirkungen Wert gelegt wird.
Sowohl bei dem polaritären Reizprinzip als auch bei dem apolaritären Reizprinzip kann zwischen zwei therapeutischen Verfahren unterschieden werden:
1. Funktionsnachahmungsprinzip
Bei diesem Prinzip erfolgt eine Reizung der erregbaren Zellen in dem Frequenzbereich, in dem sie auch übli­ cherweise zur Erfüllung ihrer Funktionen feuern, d. h. Aktionspotentiale bilden. Die Frequenz, mit der Zellen Aktionspotentiale bilden, wird als Entladungsfrequenz oder als "Feuerfrequenz" bezeichnet. Durch die elek­ trische Reizung in dem natürlichen Frequenzbereich werden die gereizten Nerven dazu veranlaßt, ihre na­ türliche Funktion zu erfüllen, z. B. einen Skelettmus­ kel kontrahieren zu lassen oder Informationen über ei­ nen Sinneseindruck an das Zentralnervensystem zu sen­ den, ohne daß die gereizten Nerven hierdurch ermüden.
2. Ermüdungsprinzip
Bei diesem Prinzip erfolgt die Reizung mit einer Fre­ quenz, die oberhalb des Frequenzbereichs liegt, in dem sie natürlicherweise zur Erfüllung ihrer Funktion "feuern". Dies führt zu einer Ermüdung infolge der be­ gleitenden energieverbrauchenden Prozesse.
Die Erfolge der Elektrotherapie betreffen vor allem den Be­ reich der Schmerzlinderung, der Reizung von quergestreifter und glatter Muskulatur, der Durchblutungsbeeinflussung, der Stoffwechselbeeinflussung, der Entzündungshemmung und Rege­ nerationsförderung im Bereich der Wund- und Knochenheilung. Weitere Anwendungsmöglichkeiten liegen im Bereich der Be­ einflussung psychosomatischer Störungen und der Unterstüt­ zung psychotherapeutischer Behandlungen. Zu den Einsatzmög­ lichkeiten der Elektrotherapie gehören ferner die geziel­ ten, polaritätsabhängigen Beschleunigungen der Einschleu­ sung bestimmter Ionen in die Haut (Gleichstrom- Iontophorese) weitgehend unabhängig vom Konzentrationsgra­ dienten, sowie die vom Konzentrationsgradienten und der elektrischen Feldstärke abhängige Beschleunigung der Diffu­ sion, die ebenfalls zur Unterstützung der Einschleusung von Ionen in die Haut genutzt wird (Wechselstrom-Iontophorese).
Naturgemäß ist die Elektrotherapie auch mit einigen Risiken verbunden.
Wie in der Pharmakotherapie gilt auch in der Elektrothera­ pie, daß erwünschte therapeutische Wirkungen lediglich in­ nerhalb eines gewissen Dosis- bzw. Intensitätsbereichs er­ zielt werden können. Die Übergänge von wirkungslosen zu wirksamen Dosen sowie von wirksamen Dosen zu Dosen, die unerwünschte Wirkungen bzw. gefährliche Wirkungen erzeugen, sind fließend. Die Dosiswirkungskurven für erwünschte bzw. unerwünschte oder gar tödliche Wirkungen verlaufen aller­ dings mit unterschiedlicher Steilheit. Von besonderem In­ teresse sind die Dosis- bzw. Intensitätswerte, bei denen 50% der Wirkung erzielt werden, z. B. 50% der Nerven bloc­ kiert werden oder 50% der elektrischen Reize beantwortet werden oder 50% der Versuchstiere sterben. Diese Dosen be­ zeichnet man als Effektiv-Dosen für 50%, ED50 bzw. letale Dosen für 50%, LD50.
Für Pharmaka wie für Ströme ist es wünschenswert, daß der Abstand zwischen effektiven und gefährlichen Dosen, die so­ genannte "therapeutische Breite", möglichst groß gewählt wird, quantifizierbar durch den Quotienten aus höheren ED50 bzw. LD50 für unerwünschte bzw. tödliche Wirkungen. Je grö­ ßer dieser Quotient ist, desto größer ist die therapeuti­ sche Breite, und als desto verträglicher kann das Pharmakon bzw. der Strom gelten. Das Auswahlkriterium für verschiede­ ne Pharmaka wie für verschiedene Ströme mit jeweils ähnli­ chen therapeutischen Wirkungen ist daher deren jeweilige therapeutische Breite bzw. deren Verträglichkeit. Die Grundlage für die therapeutischen Breite von Pharmaka sind deren chemische Struktur und die strukturbedingten physika­ lischen und chemischen Eigenschaften in ihren Interaktionen mit den Strukturen des biologischen Systems des mit dem je­ weiligen Pharmakon behandelten Organismus.
Die Grundlage für die therapeutische Breite von Strömen sind deren physikalische Parameter und die sich aus diesen ableitbaren Beeinflussungen der Funktionen der Strukturen des behandelten biologischen Systems.
Derartige Stromparameter sind vor allem die Frequenz mit ihren Modulationen und Modulationsfrequenzen und Intensi­ tätsparameter wie Spannung, Stromstärke, Leistung, lokal wirksame Feldstärke, Stromdichte, Leistungsdichte etc. so­ wie wiederum deren Modulation als Amplitudenmodulation mit Amplitudenmodulationsfrequenz und Modulationsgrad.
Bei Strömen muß wie bei Pharmaka zwischen systemischer und lokaler Verträglichkeit unterscheiden werden.
Die systemische Verträglichkeit von Strömen wird vor allem durch die für die Auslösung von Herzkammerflimmern oder die für die Auslösung von epileptischen Anfällen erforderliche elektrotoxische Dosis bestimmt.
Dabei sind niederfrequente Ströme im Frequenzbereich von 50 -100 Hz für die Auslösung von Herzkammerflimmern die ge­ fährlichsten; mit wachsender Frequenz steigt die Herzkam­ mer-Flimmerschwelle an und spielt daher im Mittelfrequenz- Bereich über 2000 Hz praktisch keine Rolle mehr.
Je höher die Frequenz wird, desto mehr steigen auch die sensiblen Schwellen an, sodaß immer mehr Leistung ohne Stromempfindung durch die Haut eingekoppelt werden kann, so daß schließlich bei steigende Leistung die Wärme- vor einer Stromempfindung auftritt.
Hier wirkt schließlich nicht die systemische, sondern die lokale Veträglichkeit leistungsbegrenzend.
Die "schlechteste" lokale Verträglichkeit zeigt Gleichstrom wegen lokaler Verbrennungs- und Verätzungsgefahr. Nieder­ frequente Ströme sind wegen ihrer schlechten transkutanen Einkoppelbarkeit und der sich daraus ableitenden niedrigen lokalen Schmerzschwellen auch recht unverträglich. Nieder­ frequente Ströme haben zudem meist noch eine Gleichstrom­ komponente mit den erwähnten Problemen.
Die Nachteile niederfrequenter Ströme und von Gleichstrom können bei einer sogenannten "horizontalen Stimulation" im Mittelfrequenzbereich zwischen 1 kHz und 100 kHz gemäß der aus der EP 0 659 099 B1 vorbekannten Vorrichtung vermieden werden. Das Prinzip besteht darin, daß in dem genannten Ko­ ordinatensystem eine horizontale niederfrequente Änderung der Trägerfrequenz derart erfolgt, daß zwischen einem über- und einem unterschwelligen Trägerfrequenzbereich variiert wird, d. h., die mittelfrequenten Trägerfrequenzen werden niederfrequent frequenzmoduliert.
Dabei ist auch das Verfahren der horizontalen Stimulation nicht ohne Nachteile. Um die Schwelle einer Gruppe sensi­ bler, motorischer oder sympathischer Nervenfasern zu errei­ chen, werden die Intensitäten zwischen einer oberen und un­ teren Eckfrequenz in gleicher Weise erhöht. Mit der unteren Eckfrequenz wird dabei die Schwelle einer Nervenfaser zu­ erst überschritten. Beim Erreichen der Schwelle ist die Dauer der Überschwelligkeit im Bereich der unteren Träger­ frequenzen noch kurz im Vergleich der Unterschwelligkeit im Bereich der höheren Trägerfrequenzen.
Soll die Anzahl der überschwellig gereizten Nervenfasern erhöht werden, um z. B. über mehr stimulierte motorische Nervenfasern die Intensität der Muskelkontraktion zu erhö­ hen oder über eine größere Anzahl sensibler Nervenfasern die Intensität der Gegenirritation zur Schmerzlinderung zu erhöhen oder über eine größere Anzahl sympathischer Fasern periphere vasokontriktorische Wirkungen zu intensivieren, so wird für die Fasern, deren Schwellen zuerst überschrit­ ten wurden, die Dauer der Überschwelligkeit verlängert und die Dauer der Unterschwelligkeit verkürzt, und bei weiterer Intensitätserhöhung kann sogar die gesamte Modulationsperi­ ode im überschwelligen Bereich liegen.
Mit jeder Intensitätserhöhung werden zwar immer mehr Ner­ venfasern überschwellig gereizt, aber gleichzeitig erhöht sich für die bereits überschwellig Gereizten die "über­ schwellige Zeit", so daß schließlich durch Wegfall der Un­ terbrechung über Erzeugung flüchtiger exzitorischer Aktivi­ tät eine Dauerdepolarisation mit entsprechender Blockierung resultieren kann.
Für einen Großteil der Fasern findet somit die Frequenzmo­ dulation nur noch im überschwelligen Bereich statt.
In diesem Falle wird der gewünschte Bereich der reizfre­ quenzsynchronen Stimulation verlassen und stattdessen der Bereich der flüchtigen exzitatorischen Aktivität ohne eine eindeutige zeitliche Beziehung zur Reizfrequenz und Entla­ dungsfrequenz der gereizten Struktur betreten. Letztlich besteht das Risiko, daß es zu einer Dauerdepolarisation der Zellen, also der Nerven bzw. Muskeln, kommt, die eigentlich gereizt werden sollten. Die lokale Dauerdepolarisation führt bei Nerven zur Leitungsblockierung und bei Muskeln zu einer reversiblen physiologischen Kontraktur.
Aus diesen Gründen können nach der Methode der horizontalen Stimulation maximale tetanische Kontraktionen, wie sie mit­ tels vertikaler Stimulation möglich sind, nicht erzeugt werden.
Ein weiteres Anwendungsgebiet der horizontalen Stimulation besteht gemäß der EP 0 659 099 in der Erzeugung sogenannter Interferenzen. Dabei werden zwei mittelfrequente Ströme, die untereinander eine geringe Frequenzabweichung aufwei­ sen, zur Erzeugung niederfrequenter Interferenzströme über­ lagert. Im Überlagerungsfeld der erwähnten Mittelfrequenz­ ströme kommt es zu einer Amplitudenmodulation. Die Amplitu­ denmodulation entsteht durch die Frequenzdifferenz der bei­ den eingespeisten Mittelfrequenzströme. Das Ziel einer sol­ chen Überlagerung von zwei oder mehr Stromkreisen ist es, die Intensität der Behandlung durch Addition der Einzelin­ tensitäten zu erhöhen, so daß in diesem Bereich Aktionspo­ tentiale oder Wärme erzeugt werden. Dabei kann durch ent­ sprechende Ansteuerung zwischen Phasen der reinen Wärmebe­ handlung und der Wärmebehandlung mit Aktionspotentialen und Behandlungspausen unterschieden werden.
In den Behandlungspausen, in denen weder Wärme noch Akti­ onspotentiale erzeugt werden, verbleibt eine nicht stimula­ torische Stoffwechselwirkung, die als sogenannte "grüne Stoffwechselwirkung" bezeichnet wird. Diese Bezeichnung ist als Abgrenzung gegenüber der "gelben Stimulationswirkung" zu verstehen, bei der Nervengruppen gezielt und stimulativ gereizt werden.
Bei der Interferenztherapie werden mittels der betreffenden Elektroden die Stromkreise so angelegt, daß sich das Über­ lagerungsfeld im jeweiligen Behandlungsgebiet ausbildet.
Ein weiterer Nachteil des aus der EP 0 659 099 vorbekannten Gerätes besteht darin, daß bei der sogenannten langsamen horizontalen Frequenzmodulation relativ lange Pausen der sensiblen Empfindung unvermeidbar sind. In diesen Pausen werden lediglich "grüne Stoffwechselwirkungen" erwartet, die jedoch mit einer höheren Amplitude, als in diesem Ver­ fahren üblich, effizienter genutzt werden könnten.
Zusätzlich zu dem vorstehend beschriebenen Stand der Tech­ nik sind inzwischen Geräte auf dem Markt erhältlich, bei denen zwischen Verfahren der vertikalen oder der horizonta­ len Stimulation gewählt werden kann. Diese jüngere Geräte­ generation ist also zur Durchführung beider Verfahren al­ ternativ in der Lage.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein elektrothera­ peutisches Gerät zu schaffen, das die vorstehend erwähnten Nachteile des Standes der Technik vermeidet und einen gleichbleibenden Sicherheitsstandard in Verbindung mit ei­ nem erhöhten Behandlungskomfort und einem erweiterten An­ wendungsbereich bietet.
Die der Erfindung zugrunde liegende Aufgabe wird durch ein elektrotherapeutisches Gerät gemäß den Merkmalen des Hauptanspruchs gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen der Er­ findung ergeben sich aus den abhängigen Unteransprüchen. Dadurch, daß gemäß Hauptanspruch ein Behandlungsstrom gene­ riert wird, der innerhalb eines Mittelfrequenzbereiches von 1-100 kHz simultan amplituden- und frequenzmoduliert wird, und dieser in den zu behandelnden Körper eingespeist wird, werden einerseits die Vorteile und Möglichkeiten der horizontalen und vertikalen Stimulation auf ein einziges Verfahren vereinigt und überdies die diesen Verfahren je­ weils notwendig innewohnenden Nachteile vermieden.
Die mit dem erfindungsgemäßen Gerät durchführbare Elektro­ therapie wird in Anlehnung an den ausgewählten Frequenzbe­ reich, der zum größten Teil dem vom gesunden jugendlichen menschlichen Ohr als hohe Töne wahrnehmbaren Frequenzbe­ reich entspricht, als Hochton-Frequenztherapie bezeichnet. Die Auswahl dieses Frequenzbandes stellt sicher, daß die bei niedrigeren Frequenzen verminderte Einkoppelbarkeit von Leistung vermieden wird und der erforderliche Abstand zur Herzkammerflimmern-Schwelle gewahrt bleibt. Höhere Frequen­ zen würden aufgrund der höheren Schwellen mit den gesetz­ lich zugelassenen Intensitäten lediglich schwächere oder gar keine neurophysiologischen Reizwirkungen erzeugen und könnten wegen fehlender Stromwahrnehmung das Risiko hitze­ bedingter Hautschäden erhöhen.
Das erfindungsgemäße Gerät soll in erster Linie zur Behand­ lung von
  • - schmerzhaften Gelenkerkrankungen wie Arthrosen
  • - Rücken- und Nackenschmerzen und entsprechenden Wirbelsäulenerkrankungen,
  • - Muskelverspannungen,
  • - Schmerzen und Schwellungen nach Verletzungen und Operationen, unter anderem nach Abklingen der Wirkungen von Lokalanästhetika,
  • - normalen, verzögerten und ausbleibenden Hei­ lungsprozessen, z. B. Blutergüssen, Knochenbrü­ chen, Unterschenkel- und Druck-Geschwüren,
  • - Venenerkrankungen und Ödemen
eingesetzt werden. Außerdem können in Verbindung mit dem erfindungsgemäßen Gerät lokale Betäubungen erzeugt werden.
Das erfindungsgemäße elektrotherapeutische Gerät wirkt sich durch den elektrochemischen Schütteleffekt zusätzlich stoffwechselerleichternd aus, da es durch eine Förderung von Diffusionsvorgängen zu einer Verbesserung der Ver- und Entsorgung von lebendem Gewebe, zu einer Erhöhung der Wahr­ scheinlichkeit der Begegnung von Enzym und Substrat, zu ei­ ner Erhöhung der Wahrscheinlichkeit der Erzeugung von Reso­ nanzphänomenen sowie zur Erzeugung von hormonimitierenden Wirkungen über die Beeinflussung der cAMP-Bildung in den Zellen kommt. Durch Nutzung unmodulierter Hochtonfrequen­ ströme kann es zur Erzeugung lokaler Nervenblockaden - z. B. in der Schmerztherapie oder zur Lokalanästhesie - einge­ setzt werden. Darüber hinaus können mit dem erfindungsgemä­ ßen Gerät erheblich höhere Leistungseinkopplungen unter Be­ achtung der lokalen Verträglichkeit erreicht werden.
Dabei erfolgt die simultane Modulation der Amplitude und Frequenz des Behandlungsstromes derart, daß zwischen einem ersten Grenzwert mit niedriger Frequenz fU und einer oberen oder unteren Amplitude AO oder AU des Behandlungsstroms iB und einem zweiten Grenzwert mit hoher Frequenz fO und einer unteren oder oberen Amplitude AU oder AO des Behandlungs­ stroms iB hin und her verfahren wird.
Innerhalb des Mittelfrequenzbereichs wird mit Vorteil ein bis zu drei Oktaven umfassendes Frequenzband für die Durch­ führung der Behandlung angegeben, das sich von 4.096 bis 32.768 Hz, also überwiegend im hörbaren Bereich, und somit in einem Bereich zwischen einem hörbaren sehr hohen C und dem ersten mit Sicherheit nicht mehr hörbaren C liegt. Um therapeutisch nutzbare Resonanzphänomene zu erzeugen, soll­ te das Frequenzband zumindest eine Oktave betragen.
In vorteilhafter Ausgestaltung ermöglicht das elektrothera­ peutische Gerät ein Behandlungsverfahren, bei dem die Strombehandlung innerhalb des Frequenzbandes konstant leicht unter- oder überschwellig frequenz- und amplituden­ moduliert durchgeführt wird. Dabei erfolgt die Einspeisung des Behandlungsstromes über eine Steuerung/Regelung der Spannung bzw. des Stroms derart, daß der Behandlungsstrom der Schwelle leicht unter- oder überschwellig nachgeführt wird.
Hierzu kann das Gerät mit Vorteil derart parametriert wer­ den, daß zunächst ein erster Grenzwert bei einer unteren Frequenz derart eingestellt wird, daß die Stromamplitude bei gleichbleibender Frequenz solange gesteigert wird, bis der Patient eine leichte Empfindung verspürt. Dieser Wert wird als unterer Grenzwert in dem elektrotherapeutischen Gerät abgespeichert. Anschließend wird bei einer vordefi­ nierten oberen Frequenz ein oberer Grenzwert dadurch einge­ stellt, daß bei konstanter oberer Frequenz die Strom- oder Spannungsamplitude solange erhöht wird, bis erneut eine leichte Stromempfindung durch den Patienten festgestellt wird. Dieser Wert wird als oberer Grenzwert abgespeichert. Die bei einer doppelt-logarithmischen Darstellung des Stroms bzw. der Spannung über der Frequenz sich ergebende leicht ansteigende Kurve ist die Kurve des Behandlungsstro­ mes. Der frequenzabhängige Behandlungsstrom wird nun für die Dauer der vorgebbaren Behandlungszeit frequenz- und am­ plitudenmoduliert dieser Kurve angepaßt eingespeist.
Die Therapie wird dann durch Abfahren des Frequenzbandes in diskreten Frequenzschritten durchgeführt. Die jeweils vor­ gegebenen Frequenzschritte werden für einen definierten Zeitraum angelegt. Dabei können die Einwirkungszeiten der einzelnen eingestellten Frequenzschritte durchaus unter­ schiedlich sein.
In alternativer Ausgestaltung kann mittels des elektrothe­ rapeutischen Gerätes auch im Wechsel eine über- und unter­ schwellige Durchflutung der zu behandelnden erregbaren Zel­ len durchgeführt werden.
Dabei kann erneut, wie schon erwähnt, eine Parametrierung des elektrotherapeutischen Gerätes derart erfolgen, daß im Bereich einer vorgegebenen unteren Grenzfrequenz ein erster Grenzwert mit einer einer überschwelligen Wirkung entspre­ chenden Spannungsamplitude angefahren und abgespeichert wird und im Folgenden ein zweiter Grenzwert bei einer als oberer Grenzfrequenz bezeichneten Frequenz mit einer einer unterschwelligen Wirkung entsprechenden Spannungsamplitude als oberer Grenzwert abgespeichert wird.
Dabei stellt die Amplitude des Behandlungsspannung über der logarithmisch aufgetragenen Frequenz des Behandlungsstroms eine die Sehwelle kreuzende Gerade dar.
Auch hier wird das zur Behandlung vorgesehene definierte Frequenzband in definierten Frequenzschritten abgefahren, wobei jeweils ausgewählte Frequenzen durchaus unterschied­ lichen Behandlungszeiten zugeordnet sein können.
Das elektrotherapeutische Gerät weist zur Ausführung der vorgenannten Verfahren wenigstens einen Stromgenerator zur Erzeugung des Behandlungsstromes, einen Oszillator und ei­ nen Frequenzsteller zur Frequenzmodulation sowie ein ent­ sprechendes Stellglied zur Amplitudenmodulation des Behand­ lungsstromes auf. Zusätzlich ist eine Prozessoreinheit mit einer entsprechenden Speichereinheit zur selbsttätigen Durchführung der genannten Behandlungsschritte sowie zur Abspeicherung der benötigten Grenzwerte vorgesehen. Die Einspeisung der im Sinne der Erfindung modulierten Behand­ lungsströme erfolgt über wenigstens zwei mit dem elektro­ therapeutischen Gerät verbundene Flächenelektroden.
Das elektrotherapeutische Gerät kann zusätzlich mit einer Zeitsteuerung sowie einer Abschaltautomatik versehen sein.
In vorteilhafter Ausgestaltung ist das elektrotherapeuti­ sche Gerät mit mehreren, wenigstens zwei voneinander unab­ hängig steuer- oder regelbaren Stromkreisen versehen. Hier­ durch können einerseits mehrere Patienten gleichzeitig und voneinander unabhängig mit unterschiedlichen Verfahren be­ handelt werden.
Darüber hinaus können mit derartigen Geräten die bereits erwähnten Interferenz-Verfahren durchgeführt werden.
In besonders vorteilhafter Ausgestaltung ist das elektro­ therapeutische Gerät mit vier unabhängigen Stromkreisen zur Erzeugung von vier unterschiedlichen Behandlungsströmen versehen. Dabei sollte der Frequenzunterschied zwischen den einzelnen Strömen äußerst gering in einem Bereich zwischen 1/60- und 1/5 Hz liegen. Im Unterschied zu herkömmlichen Interferenzstromgeräten zur Erzeugung niederfrequenter Am­ plitudenmodulationen stellt der geringe Frequenzunterschied eine extrem langsame Periodik bereit. Ursache hierfür ist eine entsprechend langsame Änderung der Verlaufsrichtung der mittels der angelegten Stromkreise in dem zu behandeln­ den Körper jeweils erzeugten Feldlinien. Die Periodik der Änderung der Feldlinien entspricht etwa derjenigen der Vasomotion. Diese sogenannte langsame Stereo-Interferenz ermöglicht die periodische Einbeziehung unterscheidbarer zu behandelnder Körperbereiche.
Die Erzeugung derart geringer Frequenzdifferenzen der un­ terschiedlichen einzuspeisenden Ströme ist mit erheblichem regelungstechnischem Aufwand verbunden. Dieser kann dadurch vermieden werden, daß man anstelle der sogenannten "echten Interferenz" mit einer Methode der allmählichen Phasenver­ schiebung zwischen den drei Strömen arbeitet.
In abermaliger Weiterbildung der Erfindung können die im Wege der sogenannten Hochton-Frequenzbehandlung eingesetz­ ten Frequenzen auch audiophil wiedergegeben werden.
Das elektrotherapeutische Gerät ist hierzu mit einem ent­ sprechenden Gerät zur Wiedergabe der eingesetzten Frequen­ zen verbunden.
Zusätzlich oder alternativ können sogar ausgewählte Mu­ sikstücke zur Erzeugung der Behandlungsströme eingesetzt werden. Hierzu ist das elektrotherapeutische Gerät mit ei­ nem Hochpaßfilter zur Ausfilterung der kritischen niedrigen Frequenzen sowie der Verstärker zur Erzeugung des Behand­ lungsstromes mit einer entsprechenden Leistungsbegrenzung versehen, um etwaig im Wege der Dynamik von Musikstücken auftretende kritische Leistungsgrößen zu begrenzen.
Die vorstehend beschriebene Musiktherapie, die der vom Kör­ per empfundenen Reizung einen audiophilen Sinneseindruck zur Seite stellt, kann durch den Einsatz von Visualisierun­ gen gesteigert werden.
Hierzu ist das elektrotherapeutische Gerät mit einem Steu­ ergerät zur Ansteuerung einer Beleuchtungsanlage mit wech­ selnden Farben zur Farbvisualisierung der eingespeisten Frequenzen wirkverbunden.
Die Erfindung wird nachstehend anhand der Zeichnung näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 ein Blockschaltbild des elektrotherapeuti­ schen Gerätes,
Fig. 2 ein Diagramm zur unterschwelligen Behandlung
Fig. 3 ein Diagramm zur über- und unterschwelligen Behandlung und
Fig. 4 ein weiteres elektrotherapeutisches Gerät im Blockschaltbild.
In Fig. 1 ist in Form eines Blockschaltgerätes ein elektrotherapeutisches Gerät 1 gezeigt. Das Gerät 1 umfaßt einen Stromgenerator 2, wobei die Amplitude des Stromes über ein Stellglied 3 einstellbar ist. Darüber hinaus ist ein Oszillator 4, der mit einem Frequenzsteller 5 verbunden ist, vorgesehen. Das Stellglied 3 und der Frequenzsteller 5 werden zumindest indirekt über die Ausgänge eines Mikropro­ zessors 6, der mit einem Arbeitsspeicher 7 in Datenverbin­ dung steht, angesteuert. Über den Stromgenerator 2 und den Frequenzsteller 5 wird in Abhängigkeit von einem Behand­ lungsprogramm, das mittels des Mikroprozessors 6 in Verbin­ dung mit einem in Arbeitsspeicher 7 abgelegten Werten bzw. den infolge einer Parametrierung in den Arbeitsspeicher 7 eingespeicherten Werten gesteuert wird, ein Behandlungs­ strom IB, dessen Amplitude A bzw. dessen Intensität über das Stellglied 3 und dessen Frequenz f über den Frequenz­ steller 5 eingestellt werden, eingespeist. Der derart er­ zeugte Behandlungsstrom IB kann zur Einspeisung in drei oder mehr unterscheidbare Stromkreise, die mittels einer Superpositionseinrichtung 8 generiert werden, genutzt wer­ den.
Jeder Stromkreis weist hierzu eine eigene Verstärkereinheit 10 bis 12 mit eigener Frequenzerzeugung mittels geeigneter Stellglieder auf. Die Frequenzen können völlig unabhängig voneinander oder in definierter Beziehung zueinander gene­ riert werden.
An die Verstärkerausgänge sind Flächenelektroden 13 bis 15 zur Verbindung mit dem zu behandelnden Körper anschließbar.
Anstelle der in Fig. 1 gezeigten drei Stromkreise kann das elektrotherapeutische Gerät auch mit einem einzigen oder noch mehr unabhängigen Stromkreisen versehen sein. Dabei können die unabhängigen Stromkreise auch gänzlich autark, also nicht mittels einer Superposition ausgebildet sein. Eine gerätetechnische Ausgestaltung dieser Variante ist in Fig. 4 dargestellt.
Nachstehend werden zwei bevorzugte Behandlungsmethoden der elektrotherapeutischen Therapie zur Durchführung mit dem elektrotherapeutischen Gerät 1 beschrieben.
Fig. 2 zeigt ein Verfahren der sensibel unterschwelligen Therapie. Bei dem Diagramm in Fig. 2 ist die Stromamplitude A über der in logarithmischem Maßstab aufgetragenen Fre­ quenz f dargestellt. Die Behandlung findet innerhalb eines Mittelfrequenzbereichs von 4.096 Hz bis 32.768 Hz statt, der als Behandlungsfrequenzband FB bezeichnet ist. Das Be­ handlungsfrequenzband fB umfaßt drei Oktaven O1-O3, inner­ halb derer die Behandlungsfrequenz variiert werden kann. Innerhalb dieses Stromamplitudenfrequenzkoordinatensystems in logarithmischer Darstellung läßt sich die patientenab­ hängige individuelle Reizschwelle RS als Gerade eintragen.
Die Reizschwelle RS bezeichnet den frequenz- und amplitu­ denabhängigen Grenzwert der erregbaren Zellen, oberhalb dessen selbsttätig mindestens ein Aktionspotential erzeugt wird. Innerhalb des maximal möglichen Frequenzbandes fB kann je nach Patient und Behandlungstherapie ein oberer und unterer Frequenzwert fU und fO ausgewählt werden, innerhalb derer der Behandlungsstrom IB amplituden- und frequenzmodu­ liert wird.
Dabei wird zunächst eine Parametrierung derart durchge­ führt, daß bei feststehender unterer Grenzfrequenz fU die Spannungs- bzw. Stromamplitude A soweit gesteigert wird, bis eine erste Empfindung des Patienten in dem zu behan­ delnden Bereich stattfindet. Anschließend wird die Amplitu­ de wieder leicht reduziert, so daß die Empfindung wieder verschwindet; dieser Stromamplitudenwert AU liegt somit kurz unterhalb der Reizschwelle RS. Sobald dieser Wert ein­ gestellt ist, wird dieser als unterer Grenzwert gespei­ chert. Anschließend wird bei einer feststehenden oberen Frequenz fO erneut die Spannungs- bzw. Stromamplitude A ge­ steigert, bis der Patient erneut eine leichte Empfindung bemerkt. Danach wird die Amplitude wieder leicht reduziert, so daß die Empfindung wieder verschwindet. Dieser Stromam­ plitudenwert AO wird als oberer Grenzwert ebenfalls abge­ speichert.
Das zwischen der oberen und unteren Grenzfrequenz liegende Frequenzband stellt das simultan für die durchzuführende Behandlung relevante Frequenzband FBR dar. In diesem Fre­ quenzband FBR wird nun in diskreten Frequenzschritten der Behandlungsstrom IB derart moduliert, daß von einem unteren Grenzwert im Bereich der unteren Grenzfrequenz fU mit einer niedrigen Amplitude AU der Strom in den Bereich höherer Frequenzen bis zum Erreichen der oberen Grenzfrequenz fO verschoben wird. Dabei wird mit zunehmender Frequenz auch die Stromamplitude A bis zum Erreichen eines Wertes AO ge­ steigert. Hierbei wird der Strom parallel zur Empfindungs­ schwelle innerhalb des relevanten Frequenzbandes fBR erhöht bzw. reduziert. Dabei können die Einwirkungsdauern der ein­ zelnen Frequenzen zugeordneten Spannungs- bzw. Stromampli­ tuden A durchaus unterschiedlich gewählt werden.
Im Wege dieser Therapie wird der Stoffwechsel des Körpers auf verschiedenen Wirkebenen günstig beeinflußt bzw. beför­ dert und bewußt auf eine Reizwirkung verzichtet.
Bei dem im Diagramm nach Fig. 3 dargestellten Verfahren soll neben der Beförderung des Stoffwechsels zusätzlich ei­ ne Reizwirkung ausgeübt werden.
Dabei wird Behandlungsstrom IB derart parametriert, daß zu­ nächst im Bereich der unteren Grenzfrequenz fU eine Span­ nungs- bzw. Stromamplitude AO des Behandlungsstromes IB derart gewählt wird, daß in diesem Bereich eine maximale Amplitude AU deutlich oberhalb der Reizschwelle eingestellt ist. Anschließend wird im Wege der Parametrierung eine obe­ re Grenzfrequenz fO angefahren, wobei sich der der oberen Grenzfrequenz fO zugeordnete Amplitudenwert AU des Behand­ lungsstromes IB im Verhältnis aus dem der unteren Frequenz zugeordneten Stromamplitude AO ergibt. Beispielsweise kann die untere Amplitude AU 50 Prozent der oberen Amplitude AO des Behandlungsstromes iB betragen. Jedenfalls liegt die der oberen Grenzfrequenz fO zugeordnete untere Amplitude AU deutlich unterhalb der Reizschwelle RS. Der Behandlungs­ strom iB wird im Laufe der Behandlung innerhalb des rele­ vanten Frequenzbandes fBR so moduliert, daß sich Phasen der Über- und der Unterschwelligkeit mit der entsprechenden frequenz- und amplitudenmodulationsfrequenzsynchronen Aus­ lösung von Aktionspotentialen periodisch ablösen. Auch hierbei wird das relevante Frequenzband fBR in diskreten Schritten durchlaufen, wobei die Einwirkdauer der den ein­ zelnen Frequenzen zugeordneten Stromaplituden durchaus un­ terschiedlich gewählt sein kann.
Darüber hinaus können auch die einander abwechselnden Durchläufe durch das relevante Frequenzband fBR unter­ schiedlich schnell erfolgen. Im vorliegenden Beispiel um­ faßt das relevante Frequenzband zwei Oktaven.
In beiden nur beispielhaft ausgewählten Verfahren liegt der jeweils eingestellte Frequenzbereich zumindest überwiegend im hörbaren Bereich. Im Sinne einer ganzheitlichen Behand­ lung kann es daher sinnvoll sein, das Elektrotherapiegerät 1 zusätzlich mit Geräten zur Wiedergabe der hörbaren Fre­ quenzen zu versehen und diese dem Patienten zugänglich zu machen. Alternativ ist sogar der umgekehrte Weg denkbar, daß ausgewählte Musikstücke zur Ansteuerung des elektrothe­ rapeutischen Gerätes derart eingesetzt werden, daß die Be­ handlungsströme iB in Abhängigkeit von der harmonischen Ge­ staltung der ausgewählten Musikstücke ausgewählt werden. In diesem Falle muß dem elektrotherapeutischen Gerät ein Hoch­ paßfilter zur Aussonderung bzw. intensitätsmäßigen Abschwä­ chung der lokal und systemisch weniger verträglichen nied­ rigen Frequenzen und den Verstärkereinheiten 10 bis 12 eine Leistungsbegrenzung zugeordnet sein um zu verhindern, daß im Wege der Dynamik von einzelnen Musikstücken die Körper­ verträglichkeit durch Einkopplung zu großer Leistungen überschritten wird.
In weiterer Ausgestaltung des erwähnten ganzheitlichen The­ rapiegedankens kann dem elektrotherapeutischen Gerät zu­ sätzlich eine Einrichtung zur Visualisierung der eingesetz­ ten Frequenzen beispielsweise im Wege von entsprechend an­ gesteuerten Farblichtspielen zugeordnet sein.
Somit ist vorstehend ein elektrotherapeutisches Gerät be­ schrieben, das die Vorteile der horizontalen und vertikalen Stimulation auf sich vereinigt und bei einem gesteigerten Sicherheitsstandard höchsten Bedienkomfort in Verbindung mit neuen Anwendungsmöglichkeiten für den Patienten bietet.
BEZUGSZEICHENLISTE
1
Elektrotherapeutisches Gerät
2
Stromgenerator
3
Stellglied
4
Oszillator
5
Frequenzsteller
6
Mikroprozessor
7
Arbeitsspeicher
8
Superpositionseinrichtung
10
bis
12
Verstärker
13
bis
15
Flächenelektroden
iB
Behandlungsstrom
A Amplitude
AO
Obere Amplitude
AU
Untere Amplitude
f Frequenz
fB
Behandlungsfrequenzband
fBr
relevantes Frequenzband
O1
bis O3
Oktaven
ES Empfindungsschwelle
fO
obere Grenzfrequenz
fU
untere Grenzfrequenz

Claims (20)

1. Elektrotherapeutisches Gerät zur Behandlung des vor­ zugsweise menschlichen Körpers mit elektrischen Strömen definierter Frequenz und Amplitude mit wenigstens zwei mit dem zu behandelnden Körper zum Schluß eines Strom­ kreises über diesen Körper verbindbaren Flächenelektro­ den, dadurch gekennzeichnet, daß innerhalb eines als Mittelfrequenzbereich bezeichneten Frequenzbandes (fB) zwischen 1 bis 100 kHz ein Strom (iB), dessen Amplitude (A) und Frequenz (f) simultan moduliert wird, in den zu behandelnden Körper einspeis­ bar ist.
2. Elektrotherapeutisches Gerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der zur Einspeisung generierte Strom (iB) derart moduliert ist, daß zwischen einem er­ sten Grenzwert mit einer niedrigen Grenzfrequenz (fU) bei gleichzeitig einer minimalen Amplitude (AU) des Be­ handlungsstromes (iB) oder einer maximalen Amplitude (AO) des Behandlungsstromes und einem zweiten Grenzwert mit einer oberen Grenzfrequenz (fO) mit einer maximalen Amplitude (AO) des Behandlungsstromes (iB) oder einer minimalen Amplitude (AU) des Behandlungsstromes (iB) in vorzugsweise diskreten Frequenzschritten verfahren wird, wobei mit steigender Frequenz die Amplitude steigt oder sinkt und vice versa mit sinkender Frequenz die Amplitude (A) des Behandlungsstromes (iB) sinkt oder steigt.
3. Elektrotherapeutisches Gerät nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Behandlungsfrequenzband einen Bereich von drei Oktaven (O1-O3), vorzugsweise von 4.096 bis 32.768 Hz, mindestens aber eine Oktave umfaßt.
4. Elektrotherapeutisches Gerät nach einem der vorherge­ henden Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Behandlungsstrom (iB) derart moduliert ist, daß zu­ mindest innerhalb eines Teils des Behandlungsfrequenz­ bandes (fB) zwischen dem ersten und zweiten Grenzwert derart etwas über- oder unterschwellig bezogen auf eine Reizschwelle (RS) verfahren wird, daß der Behandlungs­ strom (iB) ständig der von der Amplitude und Frequenz abhängigen Empfindungsschwelle (ES) jeweils etwas über- oder unterschreitend nachgeführt ist.
5. Elektrotherapeutisches Gerät nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß eine Parametrierung des elektrothe­ rapeutischen Geräts (1) derart erfolgt, daß bei einer vorgebbaren unteren Frequenz (fU) die Amplitude (A) des Behandlungsstromes (iB) bis knapp ober- oder unterhalb der Empfindungsschwelle (ES) bis zu einem Amplituden­ wert (AU) gesteigert wird und dieser als erster Grenz­ wert innerhalb eines Arbeitsspeichers (7) des elektrotherapeutischen Geräts speicherbar ist und bei einer vorgebbaren oberen Grenzfrequenz (fu) erneut die Ampli­ tude (A) des Behandlungsstromes (iB) bis knapp ober- oder unterhalb der Emfindungsschwelle (ES) bis zu einem Amplitudenwert (AO) des Behandlungsstromes (iB) gestei­ gert wird und innerhalb des Arbeitsspeichers (7) als zweiter Grenzwert speicherbar ist.
6. Elektrotherapeutisches Gerät nach Anspruch 4 oder 5, bei dem zwischen dem ersten und zweiten Grenzwert die Nachführung in definierten Frequenzschritten, denen je­ weils eine knapp ober- oder unterhalb der Empfindungs­ schwelle (RS) liegende Stromamplitude (A) zugeordnet ist, erfolgt.
7. Elektrotherapeutisches Gerät nach einem der vorherge­ henden Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Behandlungsstrom (iB) derart moduliert ist, daß zu­ mindest innerhalb eines Teils des Frequenzbandes (fB) zwischen dem ersten Grenzwert mit einer unteren Fre­ quenz (fU), dem eine oberhalb der Emfindungsschwelle (RS) liegende Amplitude (AO) des Behandlungsstromes zu­ geordnet ist und einem zweiten Grenzwert mit einer obe­ ren Grenzfrequenz (fO), dem eine deutlich unterhalb der Empfindungsschwelle (RS) liegende Amplitude (AO) des Behandlungsstromes (iB) zugeordnet ist, verfahren wird.
8. Elektrotherapeutisches Gerät nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß eine Parametrierung des elektrothe­ rapeutischen Geräts derart erfolgt, daß bei einer vor­ gebbaren unteren Frequenz (fU) eine Amplitude (AO) des Behandlungsstromes (iB) deutlich oberhalb der Reiz­ schwelle (RS) angefahren und als erster Grenzwert innerhalb des Arbeitsspeichers (7) speicherbar ist und anschließend einer oberen Grenzfrequenz (fO) eine deut­ lich unterhalb der Empfindungsschwelle (RS) liegende Amplitude (AU) des Behandlungsstromes (iB) in Form ei­ nes definierten Anteils der Amplitude (AO) bestimmt und innerhalb des Arbeitsspeichers (7) als zweiter Grenz­ wert abgelegt wird.
9. Elektrotherapeutisches Gerät nach Anspruch 8 oder 7, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen dem ersten und zweiten Grenzwert in vorzugsweise diskreten Frequenz­ schritten derart verfahren wird, daß sich die Phasen der überschwelligen und unterschwelligen Reizung peri­ odisch abwechseln.
10. Elektrotherapeutisches Gerät nach einem der Ansprüche 7 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß ein zwischen der un­ teren Grenzfrequenz (fU) und der oberen Grenzfrequenz (fO) liegender relevanter Behandlungsfrequenzbereich (fBR) mit vorgebbaren, vorzugsweise unterschiedlichen Geschwindigkeiten durchlaufbar ist.
11. Elektrotherapeutisches Gerät nach einem der vorherge­ henden Ansprüche mit einem Strom- oder Spannungsgenera­ tor (2) zur Erzeugung des Behandlungsstromes (iB), der mittels eines Oszillators (4) und einem diesem zugeord­ neten Frequenzsteller (5) frequenzmodulierbar und mit­ tels eines Stellgliedes (3) amplitudenmodulierbar ist, und einer Prozessoreinheit (6) sowie einer diesem zuge­ ordneten Speichereinheit (7) zur Steuerung und/oder Re­ gelung der Elektrotherapie sowie wenigstens zwei Flä­ chenelektroden (13 bis 15) zum kontaktierenden Anschluß an einen zu behandelnden Körper.
12. Elektrotherapeutisches Gerät nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß diesem eine Zeitsteuerung sowie ei­ ne Abschaltautomatik zugeordnet ist.
13. Elektrotherapeutisches Gerät nach Anspruch 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, daß es mehrere, wenigstens zwei voneinander unabhängige Stromkreise aufweist.
14. Elektrotherapeutisches Gerät nach Anspruch 13 mit we­ nigstens drei, vorzugsweise vier unabhängigen Strom­ kreisen zur Erzeugung von Interferenzen innerhalb des zu behandelnden Körpers derart, daß drei Behandlungs­ ströme (iB1-iB3) mit einer vorzugsweise veränderlichen geringen Frequenzdifferenz, vorzugsweise zwischen 1/60- und 1/5 Hz, simultan in den zu behandelnden Körper ein­ speisbar sind.
15. Elektrotherapeutisches Gerät nach Anspruch 13 oder 14, dadurch gekennzeichnet, daß eine allmähliche Phasenver­ schiebung zwischen den mittels der unterschiedlichen Stromkreise eingespeisten Spannungen bzw. Ströme (iB1- iB3) einstellbar ist.
16. Elektrotherapeutisches Gerät nach einem der Ansprüche 13 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß ein harmonisches Frequenzgemisch, vorzugsweise in G-, Cis-, C-Dur- und Mollakkorden, einspeisbar ist.
17. Elektrotherapeutisches Gerät nach einem der Ansprüche 13 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß die jeweils zur Behandlung des Körpers eingesetzten Frequenzen (f) si­ multan audiophon wiedergebbar sind und/oder definierte Musikstücke zur elektrotherapeutischen Behandlung bzw. zur Modulation des Behandlungsstromes (iB) einsetzbar sind.
18. Elektrotherapeutisches Gerät nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß eine Vorrichtung zur Einspeisung der die Modulation des Behandlungsstromes (iB) steuern­ den Musikstücke ein Hochpaßfilter nachgeschaltet ist und den Ausgängen der Verstärker (13 bis 15) jeweils eine Leistungsbegrenzungseinheit zugeordnet ist.
19. Elektrotherapeutisches Gerät nach einem der vorherge­ henden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß dem elek­ trotherapeutischen Gerät ein Gerät zur Farb- und/oder Lichtwiedergabe derart zugeordnet ist, daß die zur Mo­ dulation des Behandlungsstromes (iB) eingesetzten Fre­ quenzen simultan zur Ansteuerung der Lichtanlage im Sinne einer Licht- und/oder Farbvisualisierung einsetz­ bar sind.
20. Verwendung des elektrotherapeutischen Gerätes (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche zur Durchführung ei­ ner respiratorgetriggerten aktiven Exspiration und/oder zur Prophylaxe einer Atemmuskelinaktivitätsatrophie.
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