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Die vorliegende Erfindung bezieht
sich allgemein auf eine Vorrichtung zum Befestigen eines Sensors
in einem Körperlumen
sowie zum Schützen
des Sensors während
der Einfügung
in das Körperlumen.
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Sensoren zur Überwachung und/oder Aufzeichnung
von verschiedenartigen physischen, chemischen und/oder physiologischen
Parametern des Menschen sind im Stand der Technik bekannt. Das US-Patent
Nr. 4,485,813 beschreibt einen Sensor, der permanent an einer spezifischen
Stelle innerhalb des menschlichen Körpers in einer implantierbaren medizinischen
Vorrichtung, wie etwa einem Schrittmacher, implantiert werden kann.
Dieser Sensor wird zum Überwachen
bestimmter physischer und/oder physiologischer Parameter des Patienten
benutzt, in welchen er implantiert worden ist. Der Sensor kann in dem
Patienten während
einer ausgedehnten Zeitperiode verbleiben, um kontinuierlich Informationen über den
Patienten zu überwachen.
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Eine schwerwiegende Einschränkung bei dem
im US-Patent Nr. 4,485,813 beschriebenen Sensor besteht in der begrenzten
Anzahl möglicher Stellen,
an denen er implantiert werden kann, und zwar wegen der Forderung,
daß der
Sensor in einer medizinischen Vorrichtung, wie etwa einem Schrittmacher,
plaziert werden soll, und sie besteht unabhängig davon in der Schwierigkeit
der Befestigung. Diese Einschränkung
in bezug auf den Ort und die Befestigung des Sensors schränken die
Nützlichkeit des
Sensors für
interluminale Anwendungen ein.
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Sensoren, die zum Überwachen
von Parametern in Lumina verwendet werden, umfassen Sensoren, die
aus sehr dünnen
Membranen hergestellt sind, welche gegen mechanischen Druck hochempfindlich
sind. Infolge dessen besteht ein großes Risiko dafür, daß der Sensor
während
der Einfügung,
der Betriebsbereitmachung und/oder der Positionierung beschädigt wird.
Beschädigung
des Sensors könnte ein
schlechtes Leistungsverhalten oder die Betriebsunfähigkeit
des Sensors zur Folge haben. Sollte beispielsweise die Membran eines
Sensors bei der Einfügung
brechen, würde
der Sensor betriebsunfähig gemacht.
Aufgrund der mit den Prozeduren für die Einfügung des Sensors verbundenen
Risiken würden sich
große
Kosten und Risiken im Falle ergeben, daß ein Sensor beim Einfügen beschädigt oder
zerstört würde. Es
besteht also Bedarf nach einer Vorrichtung und einem Verfahren zum
Schützen
der Sensoren während
der Einfügung
und Befestigung.
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Bei Sensoren dieser Art einschließlich jener, die
aus Silizium gefertigt werden, ergibt sich eine weitere Besorgnis
aufgrund der Erosion, der die druckempfindliche Membran ausgesetzt
ist, wenn sie in einem Patienten implantiert und für eine langanhaltende
Zeitperiode körperlichen
Fluids und anderen, natürlicherweise
im Patienten auftretenden Agenzien ausgesetzt ist. Im Gegensatz
zu der vorherrschenden Ansicht ist entdeckt worden, daß ein aus
Silizium gefertigter Sensor keinen befriedigenden Grad an Bioverträglichkeit
gegenüber
natürlich
auftretenden Körperfluiden
und Agenzien aufweist, die er antrifft, wenn er in einem Patienten
implantiert ist. Nach einer gewissen Zeitdauer beginnen diese Fluide
und Agenzien, den Sensor langsam aufzulösen, was die Exaktheit der
Daten verschlechtert, die durch den Sensor geliefert werden; und
sie lösen
in der Tat nach einer Periode von einigen Monaten die dünne Membran und
andere Bestandteile des Sensors vollständig auf. Was daher benötigt wird,
ist ein biokompatibler Schutzüberzug
für den
Sensor, der natürlicherweise der
korrodierenden Wirkung der auftretenden Fluide des menschlichen
Körpers
widersteht. Durch Minimieren der Erosion der Sensormembran würde eine solche
Schutzschicht nicht nur die Nutzlebensdauer des Sensors verlängern, sondern
der Überzug
würde auch
die Exaktheit der vom Sensor gelieferten Daten aufrechterhalten,
während
er im Patienten implantiert ist.
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Es ist die Aufgabe der vorliegenden
Erfindung, eine Vorrichtung zum Implantieren an einer anatomischen
Stelle innerhalb eines menschlichen Körpers mit einem Ultraschallsensor,
der eine mechanisch vibrierbare Membran enthält, bereitzustellen, welche
dauerhaft der korrodierenden Wirdung von Fluiden des menschlichen
Körpers
widersteht, ohne die Messgenauigkeit zu beeinträchtigen.
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Diese Aufgabe wird durch eine Vorrichtung zum
Implantieren an einer anatomischen Stelle innerhalb eines menschlichen
Körpers
gemäß Patentanspruch
1 gelöst.
Die abhängigen
Patentansprüche enthalten
vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung.
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Durch die Benutzung einer solchen
Vorrichtung können
Sensoren mit Fernabfragebetrieb im Inneren von körperlichen Lumina befestigt
werden. Solche Sensoren können
benutzt werden, um Parameter wie beispielsweise physiologische Parameter, z.B.
Strömungsdruck
und -geschwindigkeit, und biochemische Parameter, z.B. Pegel von
Gasen und biochemischen Substanzen, in dem in dem Lumen enthaltenen
Fluid aufgenommen und/oder überwacht werden.
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Die Überwachung der Zustände in den
Lumina erzwingen derzeit ein gewisses Ausmaß an Intervention und/oder
Intrusion, und die Häufigkeit
einer solchen Überwachung
ist durch das relative Risiko der erforderlichen Intervention begrenzt.
Die vorliegende Erfindung liefert daher eine Sensorvorrichtung,
die entweder vorübergehend
oder permanent in einem Lumen implantiert und von einer außerhalb gelegenen
Position aus abgefragt werden kann, beispielsweise von der Oberfläche des
Körpers
her und zu jeder beliebigen Zeit ohne irgendeine physische Intrusion.
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Die vorliegende Erfindung stellt
eine Vorrichtung zur Befestigung solcher Sensoren an spezifisch gewünschten
Stellen und/oder bevorzugten Positionen im Lu men bereit. Eine solche
Fixierung der Sensoren kann zeitlich bei jeder erforderlichen chirurgischen
Intervention oder auch unabhängig
durch Katheterisation erzielt werden. Weiter kann der Sensor an
die Reparaturvorrichtung angeschlossen werden, beispielsweise die
Nähte eines
Bypasses, eine aneurismatische Reparaturvorrichtung, einen Stent,
etc., oder er kann an seine eigene, dedizierte Befestigungsvorrichtung
montiert werden.
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Ein Sensor kann innerhalb eines Lumens durch
jede beliebige Anzahl von Mitteln und Maßnahmen fixiert werden, einschließlich des
direkten Befestigens des Sensors an Ort und Stelle, beispielsweise durch
Anbringen von Löchern
im Sensor, z.B. um seine Peripherie herum, und Befestigen des Sensors
an den Nähten
eines Bypasses während
der Operation, oder durch die Verwendung eines chirurgischen Klebers.
Ein Sensor kann in einem Lumen auch unter Verwendung eines Trägers oder
eines Halters (jeder beliebigen Form und Größe) positioniert werden, die Teil
einer Reparaturvorrichtung sein kann oder an diese angeschlossen
ist, z.B. ein Stent oder eine aneurismatische Korrekturvorrichtung,
welche den Sensor angrenzend an oder nahe bei der Reparaturvorrichtung
an Ort und Stelle hält.
Darüber
hinaus kann ein Sensor in einem Lumen unter Benutzung einer dedizierten
Vorrichtung positioniert werden, z.B. mit einem Verankerungsring,
der innerhalb eines Lumens aufgenommen und an seinem Platz fixiert
wird, beispielsweise durch Expansion mit einem Katheterballon. Eine
dedizierte Vorrichtung kann beispielsweise im Falle benutzt werden,
wenn eine Fixierung erforderlich ist, aber an der gewünschten
Stelle keine korrigierende Vorrichtung zum Einsatz gebracht wird. Der
Verankerungsring muß nicht
notwendigerweise kreisförmig
ausgebildet sein, sondern kann statt dessen auch oval sein oder
jede andere Form aufweisen, die für die Stelle, wo er plaziert
wird, am besten geeignet ist. Außerdem kann der Verankerungsring
einen getrennten Träger
oder eine Stütze
zum Halten des Sensors aufweisen. Der Träger oder die Stütze können jede
beliebige Form oder Größe haben,
wie beispielsweise eine kreisförmige,
quadratische, rechteckige, rhombische, lineare mit oder ohne gebogenem
oder gekrümmtem
Ende, etc.; und er kann auch nur als Einfassung oder als ein festes
Materialstück
geformt sein. Wie weiter unten besprochen wird, kann der Ankerring
durch einen Ballonkatheter expandierbar sein oder durch eine sonstige
Methode, wie etwa die der Selbstexpansion.
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Mehrere Sensoren können an
einem Träger oder
an mehreren Trägern
befestigt werden, beispielsweise können es zwei Sensoren sein,
wobei jeweils einer an jeder Seite eines Stents angebracht ist; oder
es können
zwei Sensoren an beiden Anschlüssen
eines Bypassabschnittes befestigt werden, z.B. der eine Sensor am Eingang
einer aneurismatischen Hülse
und der andere am Ausgang der Hülse,
um so eine Überwachung
hinsichtlich einer möglichen
Leckage um die Hülse
herum durchzuführen.
Zusätzlich kann
ein Sensor mehrere Reparaturvorrichtungen oder dedizierte Vorrichtungen
aufweisen, die ihn im Inneren eines Lumens haltern, entweder mit
oder ohne einen Träger,
wie beispielsweise im Falle eines Sensors, der zwischen zwei Verankerungsringen
abgestützt
wird.
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Ein Sensor kann von einem Träger gehaltert werden
oder an ihn angeschlossen sein, beispielsweise durch Vorsehen mindestens
einer nutenartigen Ausnehmung oder kerbenartigen Ausnehmung im Sensor,
in den mindestens ein Abschnitt des Trägers eingefügt sein kann; oder der Sensor
kann so konfiguriert sein, daß mindestens
ein einzelner Abschnitt des Sensors, beispielsweise mindestens eine
einzelne lippenförmige
Erweiterung oder mindestens ein einzelner Vorsprung über die
Dimensionen des dadurch zu halternden Trägers vorragt. Zusätzlich kann der
Sensor an dem Träger
beispielsweise durch Schweißen
und/oder Kleben oder jede beliebige Kombination dieser Maßnahmen
befestigt werden.
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Nachdem der Sensor in einem Lumen
befestigt worden ist, beispielsweise während einer Interventionsprozedur,
wie beispielsweise eine aneurismatische Vorrichtungsimplantation,
PTCA, eine koronare Bypassoperation, etc., kann er anschließend periodisch überwacht
werden, um jeden Parameter einer Mannigfaltigkeit von Parametern
aufzuspüren oder
um die Wirksamkeit der Prozedur zu bewerten, die durchgeführt wurde.
Beispielsweise kann der Sensor periodisch überwacht werden, um den Langzeitfortschritt
oder die Langzeitverschlechterung der Korrekturwirkung und das Fortschreiten
relevanter Symptome einer Krankheit zu bewerten.
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Mehrfachsensoren können implantiert
und individuell oder gleichzeitig überwacht werden, um Gradienten
entlang eines Lumens und quer über
eine Reparaturvorrichtung oder einen Reparaturabschnitt abzuleiten.
Solche Sensoren können
an einer beliebigen Anzahl von Stellen innerhalb eines Lumens befestigt
werden, beispielsweise: zu beiden Seiten einer durch PTCA behandelten
Läsion,
mit oder ohne Stent; zu beiden Seiten eines Bypassabschnittes und vor,
nach und um eine aneurismatische Reparaturvorrichtung herum, etc.
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Die Befestigungsvorrichtung kann
in der Weise aufgebaut werden, daß zuerst eine flache Version
des gewünschten
Musters für
die Befestigungsvorrichtung geschaffen wird, beispielsweise aus
einem Stück
dünnen,
rostfreien Stahlblechmetalls oder einem bestimmten anderen Material,
z.B. irgendein metallisches, nichtmetallisches oder bioabsorbierbares
Material. Das flache Muster kann durch jede geeignete Technik hergestellt
werden, wie etwa das Einätzen
des Musters in die Metallplatte; durch Ausschneiden mit einem sehr
feinen Laser; oder durch jede andere Technik.
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Wenn das Material ausgeschnitten
worden ist, wird es so verformt, daß seine Ränder dazu gebracht werden,
aufeinanderzutreffen. Um eine Fixierungsvorrichtung aus einem flachen,
metallischen Muster zu erzeugen, wird das flächige Metall solange gewalzt,
bis die Ränder
aufeinandertreffen. Der Abschnitt, der den Sensor hält, kann
entlang des Umfanges der Befestigungsvorrichtung plaziert werden; er
kann sich senkrecht zum Querschnitt des gebildeten Ringes erstrecken;
oder er kann sich in anderer Weise von dem durch die Befestigungsvorrichtung geformten
Ring aus erstrecken. Die Stellen, an denen die Ränder aufeinandertreffen, werden
miteinander verbunden, beispielsweise durch Punktschweißung. Danach
wird die Befestigungsvorrichtung entweder mechanisch oder elektrochemisch
poliert. Wie in den Figuren dargestellt, kann die Befestigungsvorrichtung
auch, beispielsweise, durch Ätzen
von Rohrmaterial, Herstellen aus Drähten (beispielsweise als Zylinder),
etc. gebildet werden.
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Die vorliegende Erfindung richtet
sich auch auf einen Sensor, der eine Schutzschicht aufweist, die
auf einer Oberfläche
desselben angebracht ist. Die Schutzschicht verhindert eine Degradation,
beispielsweise der Sensormembran, durch Agenzien, die in den Körperfluiden
vorhanden sind (beispielsweise Blut) und/oder im lebenden Gewebe
des Körpers.
Eine solche Degradation kann den Betrieb des Sensors nachteilig
beeinflussen oder ihn unwirksam machen. Gemäß der vorliegenden Erfindung
enthält die
Schutzschicht ein inertes, biokompatibles Material, das auf den
Sensor aufgebracht ist, wobei die Schicht vorzugsweise dünn, gleichförmig und
flexibel genug ist, um nicht die Empfindlichkeit des Sensors zu
beeinträchtigen.
Beispiele für
geeignete Materialien umfassen Silicongummi, Teflon oder ein Polyxylylenpolymermaterial,
wie, beispielsweise, Parylene C. Im Falle von Silicongummi und Teflon,
die als Schutzschicht dienen, kann die Schutzschicht auf dem Sensor
durch ein Aufschleuderverfahren aufgebracht werden. Falls Polyxylylenpolymermaterial
als Schutzschicht dient, kann die Schutzschicht durch einen Dampfniederschlagungsprozeß aufgebracht werden.
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Die vorliegende Erfindung sieht auch
eine Vorrichtung und ein Verfahren zur Verschaffung eines zusätzlichen
oder alternativen temporären
Schutzes von Sensoren während
des Einfügens
vor. Um Sensoren während
der Einfügung
zu schützen
und das Risiko einer Beschädigung
oder Zerstörung
von Sensoren während
einer Einfügungs-
oder Positionierungsprozedur zu beseitigen, können die Sensoren mit einer
zusätzlichen
oder alternativen temporären Schutzschicht
(beispielsweise einer biokompatiblen) überzogen werden, die in wäßriger Lösung löslich ist und
unmittelbar nach Herstellung der Betriebsbereitschaft des Sensors
im Körper
verschwindet. Das Material, das für die Dichte und die Härte des Überzugs verwendet
wird, kann variieren, beispielsweise in Abhängigkeit vom Unterbringungsort
des Sensors, vom Typ des Sensors, von dem beabsichtigten Schutzniveau
und von der gewünschten
Auflösungsrate.
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Das Wesen der vorliegenden Erfindung,
ihr Gehalt und ihre Wirkungsweise, wird anhand der nachfolgenden,
detaillierten Beschreibung in Verbindung mit den Zeichnungen weiter
verdeutlicht.
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1A ist
die Zeichnung einer ersten Befestigungsvorrichtung für einen
Sensor gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung;
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1B ist
die Veranschaulichung eines Verfahrens zum Befestigen des Sensors
der 1A in einem Lumen,
gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung;
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2A und 2B zeigen Darstellungen einer zweiten
Befestigungsvorrichtung für
einen Sensor, jeweils vor der Expansion und nach der Expansion, gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung;
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3A und 3B zeigen Darstellungen einer dritten
Befestigungsvorrichtung für
einen Sensor, jeweils vor der Expansion und nach der Expansion,
gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung;
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4 veranschaulicht
ein zweites Verfahren zum Befestigen eines Sensors in einem Lumen
unter Benutzung der in den 3A und 3B dargestellten dritten
Befestigungsvorrichtung, gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung;
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5 zeigt
die Darstellung einer Maske zum Ätzen
einer flachen Gestaltung der Befestigungsvorrichtung der 3A und 3B, gemäß einer bevorzugten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung;
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6 zeigt
die Darstellung einer Maske zum Ätzen
einer flachen Gestaltung der Befestigungsvorrichtung der 2A und 2B, gemäß einer bevorzugten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung;
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7 zeigt
eine vierte Befestigungsvorrichtung für einen Sensor vor der Expansion,
gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung;
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8 zeigt
eine Darstellung der Befestigungsvorrichtung der 7 in flacher Form, gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung;
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9A und 9B zeigen eine vergrößerte Seitenansicht
eines Querschnittes des Sensorhalters der 3A, aufgenommen entlang der Linie zwischen den
Punkten a' und a' gemäß den beiden
unterschiedlichen Ausführungsformen
der vorliegenden Erfindung;
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10A zeigt
eine partielle Seitenansicht eines Sensors, der mit einer Schutzschicht
gemäß der vorliegenden
Erfindung versehen ist;
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10B zeigt
eine partielle Seitenansicht eines Sensors, der mit einer Schutzschicht
und einer Oberflächenadhäsions-Promotorschicht
versehen ist;
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10C veranschaulicht
ein Flußdiagramm, das
ein Verfahren darstellt, welches eine Schutzschicht an Wafer enthaltenden
individuellen Sensoren aufbringt;
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11 veranschaulicht
ein Ultraschall-Passivsensorsystem, das einen passiven Sensor enthält, auf
den die Schutzschicht der vorliegenden Erfindung aufgebracht werden
kann;
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12A ist
eine schematische Darstellung eines passiven Sensors, der im System
der 11 von Nutzen ist;
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12B ist
eine schematische Darstellung des Sensors der 12A bei Vorhandensein von Druck;
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12C ist
eine schematische Darstellung eines passiven Sensors, der auf Temperatur
anspricht;
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13A ist
eine Seitenansicht eines alternativen passiven Sensors, der zwei
gekoppelte Vibrationsbalken und einen Bezugsbalken aufweist;
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13B ist
eine Draufsicht des Sensors der 13A;
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14A ist
die schematische Darstellung eines alternativen passiven Sensors
mit zwei Membranen;
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14B ist
die schematische Darstellung eines passiven Sensors, der auf chemische
Zusammensetzungen anspricht;
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15 ist
die schematische Darstellung eines passiven Sensors, der mit einer
Schutzschicht versehen ist, die aus einem Polyxylylenpolymermaterial
gebildet ist; und
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16 ist
die schematische Darstellung einer Dampfniederschlagungsanordnung
zum Aufgingen der in 15 dargestellten
Schutzschicht auf den passiven Sensor.
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Nachfolgend wird nunmehr Bezug genommen
auf die 1A und 1B, die jeweils entsprechend eine
erste Befestigungsvorrichtung für
einen Sensor und ein erstes Verfahren zum Befestigen eines Sensors
in einem Lumen veranschaulichen, gemäß einer bevorzugten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung.
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In 1A ist
ein Sensor 1 dargestellt, der zwei Löcher 3 in seiner Peripherie
zum Befestigen an Nähten
in einem Lumen aufweist. In 1B ist
eine Koronararterie 5 dargestellt, die bei der Aorta 7 beginnt
und eine Okklusion 9 aufweist. Ein Bypass 11 ist
zwischen die Aorta am Punkt 13 und an einem Punkt 15 jenseits
der Okklusion 9 angeschlossen. Der Sensor 1 wird
entweder proximal zur Mündung 17 plaziert
oder am proximalen Teil des Bypasses 19. Alternativ kann
der Sensor 1 an der distalen Mündung 21, am distalen
Teil vor der distalen Mündung 23 oder
am distalen Teil nach der distalen Mündung 25 plaziert
werden. Jede beliebige Anzahl von Sensoren kann verwendet werden,
und sie können
in irgendeiner Kombination der vorgenannten Positionen oder an irgendeiner
anderen gewünschten
Position angebracht werden. Der Sensor 1 wird unter Benutzung
der beiden Löcher 3 zur
Befestigung an den Nähten
fixiert. Alternativ kann der Sensor 1 an Ort und Stelle
unter Verwendung chirurgischer Kleber oder chirurgischer Heftklammern
befestigt werden.
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Nunmehr Bezug nehmend auf die 2A und 2B ist darin eine zweite Befestigungsvorrichtung für einen
Sensor jeweils vor und nach der Expansion dargestellt, gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung.
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In 2A ist
ein Stent 30 in einem nichtexpandierten Zustand dargestellt,
mit einem ersten Sensorträger 32 und
einem zweiten Sensorträger 34. Alternativ
kann der Stent 30 auch nur einen einzigen Träger oder
mehr als zwei Sensorträger
aufweisen. Beispielsweise kann ein dritter Sensorträger gegenüber dem
ersten Sensorträger 32 plaziert
sein. In 2B ist der
Stent 30 der 2A in
seinem expandierten Zustand dargestellt. Die Expansion kann, beispielsweise,
durch Ballonka theterisierung oder durch eine andere Prozedur durchgeführt werden,
wie etwa, beispielsweise, durch Selbstexpansion. Um einen Sensor
im Inneren eines Lumens zu befestigen, wird der Stent 30 so
positioniert, wie es normalerweise im Laufe irgendeiner medizinischen
Prozedur der Fall wäre,
bei der ein Stent verwendet wird. Vor der Expansion, und entweder
vor oder nach der Einfügung
des Stents 30 in das Lumen, wird ein Sensor in, auf oder
an dem ersten Sensorträger 32 und/oder dem
zweiten Sensorträger 34 plaziert.
Der Stent 30 wird dann expandiert oder in das Lumen eingefügt und dann
expandiert. Die gleiche Prozedur kann angewandt werden, um irgendeine
Anzahl von Sensoren innerhalb eines Lumens zu befestigen, mit dem zusätzlichen
Schritt des Plazierens jedes Sensors entweder in oder auf dem Sensorträger oder
durch Befestigen jedes Sensors an seinem entsprechenden Sensorträger.
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Bezug nehmend auf die 3A und 3B ist darin eine dritte Befestigungsvorrichtung
für einen Sensor
gemäß einer
bevorzugten Ausführungsforin der
vorliegenden Erfindung dargestellt, jeweils vor der Expansion und
nach der Expansion.
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In 3A ist
eine Befestigungsvorrichtung 40 in Form eines Verankerungsringes 42 in
einem nichtexpandierten Zustand und mit einem Sensorträger 44 verbunden
dargestellt. Die Befestigungsvorrichtung 40 kann aus jedem
beliebigen verformbaren Material gebildet werden, das nicht automatisch
in seine ursprüngliche
Form zurückkehrt,
nachdem es expandiert worden ist. Der Verankerungsring 42 ist aus
einer Vielzahl von elliptischen Abschnitten 46 gebildet,
die miteinander in der Mitte jedes ihrer langen Abschnitte 48 verbunden
sind, um einen Ring zu bilden. Der Sensorträger 44 ist mit einem
der elliptischen Abschnitte 46 bei einem kurzen Abschnitt 49 und
senkrecht zu einem Querschnitt des Verankerungsringes 42,
unter Bildung einer kreisförmigen Ebene,
verbunden. Der Sensorträger 44 ist
in Form einer Raute ausgebildet, kann aber auch jede gewünschte Form
haben. Zusätzlich
können
viele Sensorträger
mit dem Verankerungsring 42 verbunden werden. Alternativ
kann der Verankerungsring 42 aus einem einzelnen sinusförmigen Ring
hergestellt sein, versehen mit einem oder mehreren Sensorträgern, die an
den Scheitelstellen befestigt sind, weil dies als keinerlei Abstützfunktion
für das
Lumen dient.
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3B zeigt
die Befestigungsvorrichtung 40 der 3A in einem expandierten Zustand. Um
einen Sensor in einem Lumen zu befestigen, wird die Befestigungsvorrichtung 40 in
der Form eines Verankerungsringes 42 innerhalb des Lumens
positioniert, beispielsweise während
einer Interventionsprozedur, und wird expandiert, beispielsweise
durch Ballonkatheterisierung oder eine andere Prozedur. Vor der
Expansion und entweder vor oder nach der Einfügung der Befestigungsvorrichtung 60 in
das Lumen wird der Sensor in, auf oder am Sensorträger 44 befestigt. Die
Befestigungsvorrichtung 40 wird dann entweder expandiert,
oder in das Lumen eingefügt
und dann expandiert. Die gleiche Prozedur kann angewandt werden,
um mehrere Sensoren in einem Lumen zu befestigen, und zwar mit dem
zusätzlichen
Schritt des Plazieren jedes Sensors entweder in oder an einem entsprechenden
Sensorträger
oder durch Anheften jedes Sensors daran.
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Nunmehr wird auf 4 Bezug genommen, die ein zweites Verfahren
zum Befestigen eines Sensors in einem Lumen unter Verwendung der
dritten Befestigungsvorrichtung, dargestellt in den 3A und 3B,
veranschaulicht, und zwar gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung. Wie in 1B dargestellt,
ist eine Koronararterie 5, beginnend bei der Aorta 7 und
betroffen von einer Okklusion 9, mit einem Bypass 11 ausgestattet, der
zwischen der Aorta am Punkte 13 und einem Punkt 15 jenseits
der Okklusion 9 angeschlossen ist. Ein Sensor 50,
der von dem Sensorträger 44,
welcher mit dem Verankerungsring 42 der 3A und 3B verbunden
ist, getragen wird, ist entweder am proximalen Teil des Bypasses 19,
an der distalen Mündung 21,
am distalen Teil vor der distalen Mündung 23 oder am distalen
Teil nach der distalen Mündung 25 plaziert.
Jede beliebige Anzahl von Sensoren kann verwendet werden und sie
können
in jeder Kombination der obigen Positionen oder an jeder anderen
gewünschten
Position plaziert werden, in der ein Verankerungsring verwendet
werden kann. Der Sensor
50 wird an Ort und Stelle durch
Expansion unter Anwendung der Ballonkatheterisation befestigt.
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Bezug nehmend auf 5 ist darin die Darstellung einer Maske
zum Ätzen
eines flachen Gestaltungsmusters der Befestigungsvorrichtung der 3A und 3B veranschaulicht, gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung. Eine Maske 52 wird zum Ätzen eines
flachen Musters einer Befestigungsvorrichtung erzeugt. Das flache Muster
wird dann auf ein Stück
dünnen
Blechmetalls oder einem anderen verformbaren Material geätzt. Das
flache Muster wird anschließend
aus dem Blechmetall unter Benutzung, beispielsweise, eines feinen Laserstrahls,
ausgeschnitten. Das ausgeschnittene flache Muster wird dann poliert
und in eine kreisförmige
(oder eine andere) Form gebogen. Die Punkte 54 und 56 zeigen
die Plätze,
wo das flache Muster angeschlossen wird, beispielsweise durch Schweißen, nachdem
es gebogen worden ist. Die Schweißung erzeugt einen Verankerungsring.
Der Sensorträger 58 wird
annähernd
in der Mitte der Maske 52 positioniert, kann aber alternativ
auch an jeder anderen Stelle plaziert werden. Zusätzlich kann
es mehrere Sensorträger
geben, die beispielsweise an beiden Seiten des Befestigungsvorrichtungsmusters
plaziert werden.
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Bezug nehmend auf 6 ist darin die Darstellung einer Maske
zum Ätzen
eines flachen Gestaltungsmusters der Befestigungsvorrichtung der 2A und 2B gezeigt, gemäß einer bevorzugten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung. Eine Maske 60 wird zum Ätzen eines
flachen Musters eines Stents erzeugt. Das flache Muster wird dann
auf ein Stück
dünnes
Blechmetall oder ein anderes verformbares Material geätzt. Als
nächstes
wird das flache Muster aus dem Blechmetall unter Benutzung, beispielsweise,
eines feinen Laserstrahls, ausgeschnitten. Das ausgeschnittene Muster
wird dann poliert und in eine kreisförmige (oder eine andere) Form gebogen
und, beispielsweise, durch Verschweißen angeschlossen, nachdem
es gebogen worden ist. Der Sensorträger 62 wird ungefähr im Mittelpunkt
der Maske 60 positioniert, kann aber alternativ auch an jeder
anderen Stelle plaziert werden. Zusätzlich kann es mehrere Sensorträger geben,
die beispielsweise an beiden Seiten des Stentmusters angebracht
sind.
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Bezug nehmend auf 7 ist darin eine vierte Befestigungsvorrichtung
für einen
Sensor vor der Expansion dargestellt, gemäß einer bevorzugten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung. Eine Befestigungsvorrichtung 70 in
Form eines doppelten Verankerungsringes, umfaßt einen ersten Ring 72 und
einen zweiten Ring 74 im nichtexpandierten Zustand, wobei
ein Sensorträger 76 zwischen
den beiden Ringen 72, 74 positioniert ist. Die
Befestigungsvorrichtung 70 kann aus jedem verformbaren
Material gebildet sein, das nicht automatisch in seine ursprüngliche
Form zurückkehrt,
nachdem es expandiert worden ist. Die Befestigungsvorrichtung 70 ist aus
einer Vielzahl von Abschnitten 78 aufgebaut, die miteinander
verbunden sind, um zwei Verankerungsringe 72, 74 zu
bilden. Ein Sensorträger 76 ist
an die Abschnitte 78 jedes Verankerungsringes 72, 74 senkrecht
zum Querschnitt jedes der Ringe 72, 74 angeschlossen,
unter Bildung einer kreisförmigen Ebene,
und sie ist zwischen den beiden Ringen 72, 74 positioniert.
Der Sensorträger
ist in Form einer Raute ausgebildet, kann aber jede beliebige gewünschte Form
haben. Zusätzlich
kann es mehrere Sensorträger
geben, die an der Befestigungsvorrichtung 70 angebracht
sind. Alternativ kann die Befestigungsvorrichtung 70 aus
zwei einzelnen sinusförmigen
Ringen hergestellt sein, versehen mit mindestens einem Sensorträger, der
an den Scheitelstellen befestigt ist, da sie keinerlei Abstützfunktion
für das Lumen
hat. Die Befestigungsvorrichtung 70 kann alternativ aus
zwei Stents hergestellt sein, nämlich
einem an jeder Seite des Sensorträgers, oder sie kann mehrere
Sensorträger
aufweisen, die daran befestigt sind.
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Bezug nehmend auf 8 zeigt diese die Darstellung der Befestigungsvorrichtung
der 7 in flacher Form,
gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung. Eine Maske 80 wird zum Ätzen eines
flachen Gestaltungsmusters einer Befestigungsvorrichtung erzeugt.
Das flache Muster wird dann auf ein Stück dünnen Blechmetalls oder einem
anderen verformbaren Material geätzt. Das
flache Muster wird anschließend
aus dem Blechmetall unter Benut zung beispielsweise eines feinen Laserstrahls
ausgeschnitten. Das ausgeschnittene flache Muster wird sodann poliert
und in eine kreisförmige
(oder eine andere) Form gebogen. Die Punkte 82 und 83 und
die Punkte 84 und 85 zeigen die jeweiligen Stellen,
an denen das flache Muster angeschlossen wird, beispielsweise durch
Schweißen, nachdem
es gebogen worden ist. Die Schweißung erzeugt zwei Verankerungsringe.
Der Sensorträger 87 ist
annähernd
im Mittelpunkt der Maske 80 positioniert, kann aber alternativ
auch an jeder beliebigen anderen Stelle plaziert werden. Zusätzlich kann
es mehrere Sensorträger
geben, die beispielsweise an beiden Seiten des Befestigungsvorrichtungsmusters plaziert
werden.
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Bezug nehmend auf die 9A und 9B ist eine vergrößerte Seitenansicht eines Querschnittes des
Sensorträgers
der 3A dargestellt,
aufgenommen entlang einer Linie, die zwischen Punkten a' und a' verläuft. Wie
in 9A dargestellt, ist
eine Nut 90 in zwei Abschnitten der Peripherie des Sensors 92 gebildet,
beispielsweise durch Einschneiden mit einer Drahtsäge, durch Ätzen, durch
Laserstrahlschneiden, etc.; und der Sensor 92 wird dann
in den Sensorträger 44 so
eingefügt,
daß zwei
Abschnitte des Sensorträgers 44 in
der Nut 90 positioniert werden, die Halt für den Sensor 92 bieten.
Alternativ können
statt der Nuten zwei Kerben in der Peripherie des Sensors 92 gebildet
werden, in welchen die beiden Abschnitte des Sensorträgers 44 plaziert
werden können.
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Wie in 9B dargestellt,
ist der Sensor 94 mit einer Lippe 96 um seinen
oberen Rand 98 herum ausgebildet. Der Sensor 94 kann
statt dessen auch mit einem einzelnen Vorsprung oder mit mehreren von
ihnen entlang des oberen Randes 98 ausgebildet werden.
Alternativ kann die Lippe oder der mindestens eine Vorsprung auf
der Unterseite oder an jeder anderen Stelle auf dem Sensor plaziert
werden. Der Sensor 94 ist an den Sensorträger 44 durch,
beispielsweise, Leimen, Schweißen,
Löten,
etc. der Lippe 96 oder des mindestens einen Vorsprungs
an eine Kante oder einen Abschnitt 99 des Sensorträgers angeschlossen.
Alternativ kann der Sensor 94 am Sensorträger 44 plaziert
sein und durch die Lippe 96 oder den mindestens einen Vorsprung
gehaltert werden.
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Ein Sensor 1, der an einer
besonderen anatomischen Stelle im Inneren eines Körpers plaziert worden
ist, ist kontinuierlich den Körperfluiden
ausgesetzt, beispielsweise dem Blut und/oder lebendem Gewebe. Solche
Körperfluide
und lebende Gewebe können
gewisse Agenzien enthalten, die die Membran des Sensors 1 abbauen,
wodurch der Sensor 1 teilweise oder vollständig betriebsunwirksam
wird. 10A veranschaulicht
einen Sensor 1, der diese Degradation vermeidet. Insbesondere
ist der Sensor 1 (der eine Membran 120 enthält) mit
einer Schutzschicht 10 versehen, welche die in den Körperfluiden und/oder
dem Gewebe enthaltenen Agenzien am Abbau der Sensormembran 120 hindert,
die eine Dicke von 300 nm–500
nm haben kann. Die Sensormembran 120 kann auf verschiedene äußere Umwelteinflüsse ansprechen,
die Änderungen
ihrer mechanischen Parameter hervorrufen, wobei solche Umwelteinflüsse Größen wie
den Druck, die Strömung,
die Gewebedicke oder die Temperatur umfassen. Unter der Membran 120 kann
der Sensor ein festes Material aufweisen, wie etwa PYREX-Glas, oder
er kann einen Hohlraum für
ein Medium enthalten. Wenngleich die 10A und 10B einen Sensor zeigen,
der mit einer Sensormembran 120 auf jeder Seite desselben versehen
ist, ist die vorliegende Erfindung aber auch bei Sensoren anwendbar,
die eine Sensormembran 120 nur auf einer einzigen Seite
desselben aufweisen, wobei dann die Schutzschicht 10 nur
auf der mit der Membran 120 versehenen Seite aufgebracht
sein würde.
Die Schutzschicht 10 ist aus einem inerten, biokompatiblen
Material gebildet, die stabil bleibt, während sie in Berührung mit
Körperfluiden
und Gewebe während
der gesamten erwarteten Betriebslebensdauer des Sensors 1 steht.
Weiter ist das Material, aus welchem die Schutzschicht 10 gebildet
ist, fähig, auf
der Membran des Sensors 1 in Form einer dünnen Schicht
aufgebracht zu werden, die gleichförmig und flexibel genug ist,
um Störungen
des normalen Betriebs des Sensors 1 zu vermeiden. Geeignete Materialien,
die als Schutzschicht 10 dienen können, umfassen, wenn auch nicht
ausschließlich,
Silicongummi (wovon MED-1511 ein kommerziell erhältliches Beispiel ist, hergestellt
von NuSil Technology), ein Fluoropolymer, wie etwa Polytetrafluoroethylen (wovon
ein kommerziell erhältliches
Beispiel TEFLON AF- 1601
ist, hergestellt von E.I. DuPont De Nemours & Co.), und ein Polyxylylenpolymer
(wovon Parylene C ein Beispiel ist).
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10C veranschaulicht
ein Flußdiagramm, das
ein als Beispiel gedachtes Verfahren zum Überziehen des Sensors 1 mit
einer Schutzschicht 10 darstellt, die aus Silicongummi
oder Teflon besteht. In diesem Falle kann die Schutzschicht eine
Dicke von etwa 500 nm haben. Die Verwendung von Parylene C als Schutzschicht 10 wird
in Verbindung mit einer weiteren Ausführungsform besprochen, die
unten beschrieben wird. Das Verfahren gemäß 10C kann bei Wafern angewandt werden,
die später
in Würfel geschnitten
werden, um die individuellen Sensoren 1 zu liefern. Die
Schutzschicht 10 kann auf die Sensoren 1 auch
nach dem Schneiden in Würfel
angebracht werden. Zurückkommend
auf 10C kann das Wafer
mit Oberflächen-Adhäsionspromotoren wie
1H, 1H, 2H, 2H, Perfluorodecyltriethoxysilan vorbeschichtet werden,
um sicherzustellen, daß die Schutzschicht 10 sicher
auf dem Wafer haftet. Ein mit einer Schutzschicht 10 und
einer Oberflächen-Adhäsionspromotorschicht 20 versehener
Sensor ist in 10B dargestellt.
Gemäß 10C wird das Material, das
als eine Schutzschicht 10 dienen soll, die gemäß den in 10C dargestellten Schritten
aufgebracht worden ist, und das entweder dem Silicongummi oder dem
Teflon entsprechen kann, anfänglich
auf einen gewünschten
Grad gemäß irgendeiner geeigneten
Verdünnungsoperation
verdünnt,
die ein geeignetes Lösungsmittel
involviert (Schritt 200). Das Material für die Schutzschicht 10 wird
dann auf den Wafer gemäß irgendeiner
geeigneten Aufschleuder-Beschichtungsoperation aufgebracht, während der
der Wafer horizontal mit einer Geschwindigkeit von bis zu 5.000
Umdrehungen pro Minute (RPM) in Drehung versetzt wird. Während dieser
Aufschleuder-Beschichtungsoperation
rotiert der Wafer mit der gewünschten
Geschwindigkeit (Schritt 210) und eine Lösung, die das Material für die Schutzschicht 10 enthält, wird
auf eine Membranseite des mit hoher Geschwindigkeit rotierenden
Wafers (Schritt 220) aufgetropft. Die Umdrehungsgeschwindigkeit
des Wafers und die Viskosität
der Lösung
bestimmen die Dicke der entstehenden Schutzschicht 10.
Die auf der Sensormembran 120 niedergeschlagene Schutzschicht 10 kann
eine Dicke von bis zu 450 nm aufweisen, ohne die Vibrationscharakteristika,
und somit die Genauigkeit des Sensors 1 signifikant zu
beeinträchtigen,
obwohl auch eine Schicht 10 mit einer Dicke von unter 450
nm auf den Sensor 1 aufgebracht werden kann, ohne daß das durch
die Schicht 10 herbeigeführte Schutzniveau verringert
wird. Beispielsweise würde
ein Sensor 1, der mit einer Schicht 10 mit einer Dicke
unter 250 nm versehen ist, Schutz gegen die korrosiven Eigenschaften
von Körperagenzien
und -fluiden bewirken, denen der Sensor 1 ausgesetzt wäre. Nachdem
der Wafer mit dem Material der Schutzschicht 10 überzogen
worden ist, wird der Wafer einer Trockenoperation unterzogen (Schritt
230). Der Prozeß der
Aufbringung der Schicht 10 kann an jeder Seite des Wafers
durchgeführt
werden, die eine Schicht 10 darauf tragen muß. Falls
das Material für die
Schutzschicht 10 Silicongummi ist, wird der überzogene
Wafer luftgetrocknet, wodurch alle Lösungsmittelreste beseitigt
werden und Essigsäure
emittiert wird; falls Teflon das Material für die Schutzschicht 10 ist,
wird der überzogene
Wafer einem thermischen Zyklus unterzogen, der den Wafer härtet und
einen Tieftemperaturzyklus einschließt, bei dem irgendwelche Lösungsreste
beseitigt werden, worauf dann ein Behandlungszyklus höherer Temperatur
folgt.
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Nachdem der Wafer getrocknet worden
ist, wird er in Würfel
geschnitten, um die individuellen Sensoren 1 zu erhalten.
Falls die Schutzschicht 10 Teflon enthält, kann das Teflon zuerst
aus der Bahn der Würfelschnittsäge entfernt
werden, so daß die Teflonschutzschicht 10 während der
Würfelschnittoperation
nicht beschädigt
wird. Das Teflon kann aus der Bahn der Würfelschnittsäge durch
jedes geeignete Verfahren beseitigt werden. Beispielsweise kann das
Teflon aus der Würfelschnittbahn
durch eine Plasmaätzoperation
entfernt werden, die durch eine Photoresistmaske durchgeführt wird,
welche nur das Würfelschnittbahnmuster
exponiert. Weiter kann der oben beschriebene Prozeß an beiden
Seiten des Wafers angewandt werden, um Sensoren 1 zu erzeugen,
welche die Schutzschicht 10 auf mehr als einer Seite desselben
aufweisen.
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Die 11–14 veranschaulichen Beispiele von Sensoren,
die als Sensor 1 dienen können, und an denen die oben
angesprochene Schutzschicht (und die unten zu besprechende Schutzschicht)
angebracht werden können.
Diese als Beispiel dienenden Darstellungen der Arten von Sensoren,
die als Sensor 1 dienen können, sind im US-Patent Nr. 5,619,997
beschrieben. Bezug genommen werden soll auf 11, die ein Ultraschall-Sensorsystem
veranschaulicht. Das System umfaßt einen passiven Sensor 1 und
ein externes Ultraschallaktivierungs- und Erkennungssystem 14.
Der Sensor 1 ist in ein für Ultraschall kompatibles Medium 12,
wie etwa der menschliche Körper,
implantierbar oder auf einer Innenwand einer Umschließung montierbar.
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Der Sensor 1 ist irgendein
geeigneter Sensor, von dem hier weiter unten Beispiele unter Bezugnahme
auf die 12-14 beschrieben
werden, wobei der Sensor in Gegenwart einer Ultraschallwelle mechanisch
vibriert, hauptsächlich
so wie eine Stimmgabel in Gegenwart einer Schallwelle vibriert. Daher
ist der Sensor 1 in 11 schematisch
als Stimmgabel dargestellt. Die Vibrationsfrequenz des Sensors 1 liegt
im Bereich seiner gewöhnlichen
Vibrationsfrequenz, die eine Funktion zumindest der gerade erfaßten physischen
Variablen ist.
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Das Aktivierungs- und Erkennungssystem 14 enthält typischerweise
einen Ultraschallgenerator 20, mindestens einen Ultraschallwandler 22,
einen Frequenzdetektor 24 und einen Datenprozessor 25. Der
Ultraschallgenerator 20 und der Meßwandler 22 bilden
die aktivierenden Elemente, während
der Meßwandler 22,
der Frequenzdetektor 24 und der Datenprozessor 25 die
detektierenden Elemente bilden.
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Der Generator 20, wie etwa
die zerstörungsfrei
testende Einheit, Modell IIB USDF, hergestellt von Balteu Sonatest/Schlumberger
von Milton Keynes, England, erzeugen eine Ultraschallwelle, die durch
den Ultraschallwandler 22 über das Medium 12 an
den Sensor 1 übertragen
werden soll. Typischerweise wird ein Ultraschallgel 26,
das auf einem äußeren Rande 28 des
Mediums 12 plaziert ist, verwendet, um den Wandler 22 an
das Medium 12 zu koppeln. Typischerweise besteht die übertragene
Ultraschallwelle aus einer einzelnen Frequenz oder aus einem Bereich
von Frequenzen. Typischerweise kann jede geeignete Chirp-Übertragungsoperation in Bezug
auf das oben beschriebene Ultraschallwellen-Erzeugungssystem angewandt werden, bei
dem Mehrfach-Ultraschalltonbursts, etwa 20 Mikrosekunden voneinander
beabstandet und jeweils einer unterschiedlichen Frequenz entsprechend,
nacheinander an den Sensor 1 übertragen werden. Diese Operation
entspricht somit einer Frequenzabtastoperation, bei der der Sensor 1 einer
Vielzahl von zeitlich getrennten und einer unterschiedlichen Frequenz
entsprechenden Ultraschalltonbursts ausgesetzt wird. Als Alternative
zu dieser Chirpoperation kann das oben beschriebene Ultraschallwellen-Erzeugungssystem
statt dessen gemäß jedem
geeigneten Übertragungsschema
zum Übertragen
eines Einzelimpulses konfiguriert werden, welcher ein Ultraschallsignal verkörpert, das
eine Vielzahl von Frequenzen enthält, die auf den Sensor 1 auftreffen.
Die Frequenzbereichsdarstellung eines solchen Impulses würde derjenigen
einer Gaußschen
Verteilung ähneln.
Bei beiden dieser Ultraschallwellen-Erzeugungstechniken können die
Frequenzen der übertragenen
Ultraschallwellen einen Wert im Bereich von 500 kHz bis 1 MHz aufweisen.
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Der Ultraschallwandler 22 als
eines der Teile der zerstörungsfrei
testenden Einheit empfängt
typischerweise vom Medium 12 Ultraschallwellen. Einige dieser
Wellen sind Reflexionen der übertragenen Welle,
während
andere vom Sensor 1 kommen. Bei einer alternativen Ausführungsform
gibt es zwei Ultraschallwandler 22, nämlich einen zum Senden und einen
zum Empfangen.
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Falls die gesendeten Ultraschallwellen
eine Frequenz entsprechend der aktuellen Resonanzfrequenz des Sensors 1 enthalten,
vibriert der Sensor 1 mit dieser Resonanzfrequenz. Weil
der Sensor 1 die Energie der Ultraschallwellen mit der
Resonanzfrequenz absorbiert, haben die reflektierten, vom Wandler 22 empfangenen
Wellen bei der Resonanzfrequenz einer Amplitude, die kleiner als
die Amplitude der reflektierten Wellen bei den anderen Frequenzen ist.
Außerdem
fährt der
Sen sor 1 fort zu vibrieren, selbst dann, wenn die Übertragung
der Ultraschallwellen aufgehört
hat.
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Der Frequenzdetektor 24,
der dem Spektrumanalysator 8590A, hergestellt von Hewlett Packard Inc.
in den USA ähnlich
ist, analysiert die empfangenen Ultraschallwellen um zu bestimmen,
welche Frequenz durch den Sensor 1 absorbiert worden ist und/oder
bei welcher Frequenz der Sensor 1 in Resonanz kommt, wenn
er nicht länger
durch die übertragenen
Ultraschallwellen angeregt wird.
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Der Datenprozessor 25 wandelt
die durch den Frequenzdetektor 24 bestimmte Frequenz in
den Wert der gerade gemessenen physischen Variablen um. Die für diese
Umwandlung benötigte
Information hängt
von der aktuellen Struktur des Sensors 1 ab, wie sie weiter
unten im einzelnen beschrieben wird.
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Es dürfte ersichtlich sein, daß das System der 11 tief in lebendes Gewebe
oder in eine leitende Umschließung
implantierbar ist. Wie oben erläutert,
arbeitet das System mit mechanischer Vibration statt mit elektromagnetischer
Resonanz.
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Es soll nunmehr Bezug genommen werden auf
die 12A und 12B, die einen als Beispiel
dienenden passiven Sensor veranschaulichen, der als Sensor 1 dienen
kann. Der Sensor der 12A und 12B, mit 30 bezeichnet, spricht
auf Druck an. Die 12A und 12B zeigen den Sensor 30 jeweils
bei vorhandenem Druck und bei fehlendem Druck.
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Der Sensor 30 wird typischerweise
aus Silizium hergestellt und umfaßt typischerweise ein schalenförmiges Gehäuse 32,
das eine Ausnehmung 34, einen vibrierbaren Balken 36,
eine Membran 38 und einen Koppler 40 aufweist.
Das Material, aus dem der Sensor 30 hergestellt wird, welcher
die Membran 38 enthält,
kann auch Siliziumnitrid oder Siliziumdioxid enthalten. Der vibrierbare
Balken 36 ist typischerweise integral an dem Gehäuse 32 befestigt
und erstreckt sich in die Ausnehmung 34. Der Koppler 40 schließt sich
typischerweise zwischen der Membran 38 und einem distalen
Ende 42 des Balken 36 ein. Der Koppler 40 ist
entweder integral an der Membran 38 befestigt oder an dem
vibrierbaren Balken 36. Der Sensor 30 kann so
bearbeitet werden daß er
eine Querschnittdicke von 100 μm
aufweist und jede Seite kann so bearbeitet werden, daß sie eine
Länge von 400 μm aufweist.
Weiter kann die Membran 38 eine Dicke im Bereich von 03,
bis 0,5 μm
haben. Der Sensor 30 kann nach anderen Maßen als
die oben angegebenen konfiguriert werden, ohne vom Umfang der vorliegenden
Erfindung abzuweichen. Darüber
hinaus können
die Abmessungen die Größe jedes
anderen hier beschriebenen Sensors charakterisieren.
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Wie in 12B dargestellt,
biegt sich die Membran 38 typischerweise als Reaktion auf
den von außen
kommenden Druck in die Ausnehmung 34. Dies veranlaßt den Koppler 40,
der steif ist, auf das distale Ende 42 zu drücken, was
den Balken 36 veranlaßt,
sich zu biegen und zu verformen. Bekanntlich vibriert ein verformter
bzw. belasteter Balken mit höherer
Frequenz als ein nicht verformter Balken. Je höher daher der Druck auf die
Membran 38 ist, um so höher
ist die Vibrationsfrequenz des Balkens 36. Darüber hinaus
vibriert die Membran 38 ebenfalls, wenn der Balken 36 vibriert.
Die spezifische Beziehung zwischen Druck und Frequenz des Balkens 36 hängt vom
Material des Balkens 36, seiner Länge und seiner Querschnittfläche sowie
im gewissen Umfang von anderen Faktoren ab, wie etwa der Temperatur und
der Viskosität
jedweden Mediums, das sich in der Ausnehmung 34 befindet.
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Es sei darauf aufmerksam gemacht,
daß, falls
die Membran 38 aus vielen Materialien hergestellt oder
mit anderen Materialien beschichtet worden ist, sie sich als Reaktion
auf andere physikalische Variablen biegen würde, wie etwa die Temperatur.
Beispielsweise veranschaulicht 12C einen Sensor,
der auf die Temperatur anspricht, während 14B, die nachfolgend beschrieben wird,
einen Sensor veranschaulicht, der auf chemische Zusammensetzungen
anspricht.
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Nachfolgend sei kurz auf 12C Bezug genommen. Bei
diesem Sensor ist die Membran 37 aus zwei Materialien,
41 und 44, hergestellt, von denen jedes unterschiedliche thermische
Koeffizienten aufweist. Typische Materialien sind Silizium und Siliziumnitrid.
Da die Materialien sich in einem unterschiedlichen Ausmaß ausdehnen
und zusammenziehen, verzieht sich die Membran 37 in Abhängigkeit von
der Temperatur.
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Nachfolgend wird Bezug genommen auf
die 13A und 13B, die eine alternative
Ausführungsform
des passiven Sensors veranschaulichen, der unterschiedliche Sende-
und Empfangsfrequenzen aufweist. Weiter hat der Sensor der 13A und 13B auch eine Referenzfrequenz. 13A ist eine Seitenansicht
des Sensors, bezeichnet mit 50; und 13B ist
eine Draufsicht, aufgenommen entlang der Linie IIIB-IIIB der 13A.
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Der Sensor 50 ist dem Sensor 30 insofern ähnlich,
daß er
ein Gehäuse,
mit 52 bezeichnet, und eine Ausnehmung 54 aufweist. Das
vibrierbare Element des Sensors 50 ist jedoch ein Balken 58 voller Länge. Ähnlich dem
Sensor 30 weist der Sensor 50 auch eine Membran 38 und
einen Koppler 40 auf. Bei dieser Ausführungsform ist der Koppler 40 etwas
anderswo als in der Mitte an den Balken 58 angeschlossen,
so daß zwei
getrennte, aber gekoppelt vibrierbare Balken 60 und 62 erzeugt
werden, die mit unterschiedlichen Frequenzen vibrieren.
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Wie in 13A dargestellt,
ist der Balken 60, definiert als die Länge des Balkens 58 ab
der linken Kante 64 des Gehäuses 52 zum Koppler 40,
länger als
der Balken 62, der als die Länge des Balkens 58 von
der rechten Kante 66 des Gehäuses 52 zum Koppler 40 definiert
ist. Daher vibriert der Balken 60 mit einer niedrigeren
Frequenz als der Balken 62.
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Unter Druck biegt sich die Membran 38;
sie schiebt den Koppler 40 weiter in die Ausnehmung 54 hinein
und biegt den Balken 58, wodurch beide Balken 60 und 62 verformt
werden. Im Betrieb erregt das Sensorsystem den Sensor 50 mit
einer Ultraschallwelle, deren Frequenzbereich annähernd dem
Bereich der Vibrationsfrequenzen des langen Balkens 60 entspricht.
Der lange Balken 60 wird angeregt und seine Erregung veranlaßt den kurzen
Balken 62 ebenfalls zu vibrieren, jedoch mit seiner gewöhnlichen
Vibrationsfrequenz. Als Reaktion auf die Vibration der Balken 60, 62 vibriert
auch die Membran 38.
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Da der kurze Balken 62 typischerweise
einen Vibrationsfrequenzbereich aufweist, der sich signifikant von
demjenigen des langen Balkens 60 unterscheidet, brauchen
der Ultraschallwandler 22 und der Frequenzdetektor 24 nur
für Empfangszwecke auf
den Frequenzbereich des kurzen Balkens 62 abgestimmt werden.
Da nur der kurze Balken 62 in seinem Frequenzbereich aktiv
sein wird, wird das Signal-/Rauschverhältnis (S/N) des vom Wandler 22 empfangenen
Signals groß sein,
da es nur wenig oder gar kein Rauschen gibt, das mit der Erregerfrequenz
zusammenhängt.
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Der Sensor 50 kann optional
auch einen Referenzbalken 68 (13B) enthalten, der in der Nähe des Balkens 58 plaziert
ist. Der Balken 68 ist an beiden Enden an das Gehäuse 52 angeschlossen,
aber nicht an beiden Enden mit dem Koppler 40 verbunden.
Daher ändert
sich die Vibrationsfrequenz des Balkens 68 nicht mit dem
Druck. Jedwede Änderung seiner
Vibrationsfrequenz muß daher
auf anderen Ursachen beruhen, wie etwa der Temperatur, der viskosen
Dämpfung,
etc., die auch die Balken 60 und 62 beeinflußt. Das
Output des Referenzbalkens 68 wird daher durch den Datenprozessor 25 benutzt,
um die durch die Balken 60 und 62 bestimmten Druckwerte zu
korrigieren.
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Nunmehr wird kurz auf 14A Bezug genommen, die
eine weitere alternative Ausführungsform
des durch zwei Siliziumwafers 70 und 72 gebildeten
Sensors veranschaulicht. Typischerweise ist jeder Wafer, grob gesprochen,
in eine scharfkantig ausgeschnittene Schalenform gebracht, und die
beiden Schalen sind so aneinandergebondet, daß ein umschlossener Raum 74 gebildet
wird. Die Basis jeder Schale ist flach unter Bildung einer Membran,
die frei in den Raum 74 vibrieren kann. Um den Sensor der 14A mit zwei unterschiedlichen
gekoppelten Frequenzen bereitzustellen, ist die Dicke der Membranen,
bezeichnet mit 76 und 78, unterschiedlich.
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Wie bei der Ausführungsform der 13A, empfängt das vibrierende Element
mit der niedrigeren Vibrationsfrequenz (d.h. die dünne Membran 78), das
Ultraschallsignal, während
die andere Membran, die dicke Membran 76, das reflektierte
Ultraschallsignal aussendet. Die beiden vibrierenden Elemente sind über die
Seiten der Wafers 70 und 72 sowie durch jedwedes
Medium miteinander gekoppelt, das in dem umschlossenen Raum 74 untergebracht
ist.
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Ein Sensor ähnlich dem in 14A gezeigten Sensor kann benutzt werden,
um chemische Zusammensetzungen zu messen. Der resultierende Sensor
ist in 14B dargestellt,
auf den nun Bezug genommen wird. Die dicke Membran 76 der 14B ist mit einem dünnen, weichen,
Polymerfilm 79 beschichtet, der Gasphaseanalysesubstanzen
absorbiert. Die Analysesubstanzen fügen dem Film 79 Gewicht
hinzu und ändern
dessen Viskoelastizität.
Als Ergebnis ändert
sich die Vibrationsfrequenz.
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Im Gegensatz zu der vorherrschenden
Ansicht wurde entdeckt, daß ein
aus Silizium hergestellter Sensor 30, einschließlich eines
solchen, bei dem die Membran 38 aus einem Siliciumeinkristall
gebildet ist, keinen befriedigenden Grad an Biokompatibilität mit den
natürlicherweise
auftretenden Körperfluiden
und Agenzien zeigt, die er antrifft, wenn er im Patienten implantiert
ist. Wenn nämlich
die Membran 38 eines solchen Sensors 30 während einer
ausreichend langen Zeit einer solchen Umgebung ausgesetzt wird,
wie etwa während
drei Monaten, kann sich die Membran 38 vollständig auflösen, was
den Sensor 30 unbrauchbar macht. Diese schadenstiftende Anfälligkeit
gilt ebenso für
andere, oben besprochene Typen von Sensoren. Um die Art und Weise
zu erklären,
in der diese Anfälligkeit
durch die Benutzung eines Schutzüberzugs
minimiert wird, soll auf den druckempfindlichen Sensor 30 der 12A–12C Bezug
genommen werden, wobei festzustellen ist, daß die zum Schutze des Sensors 30 der 12A–12C unternommenen
Schritte ebenso für
die anderen, oben besprochenen Sensortypen gelten.
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Wie oben erklärt, enthält der Sensor 30 eine Membran 38,
die durch eine bestimmte Durchbiegung als Reaktion auf die Aufbringung
eines Druckes auf sie verformt wird. Indem die Membran 38 gemäß einer
solchen Durchbiegung die Form ändert, ändert sich
auch die Resonanzfrequenz der Membran 38. Wenn nun eine
Ultraschallwelle mit einer Frequenz, die mit der Membran-Resonanzfrequenz übereinstimmt,
der Membran 38 ausgesetzt wird, absorbiert die Membran 38 zusammen
mit dem Balken 36 die Energie der Ultraschallwelle bei
dieser Frequenz und beginnt mit der betreffenden Resonanzfrequenz,
mechanisch zu vibrieren, wobei sie eine Reflexionswelle erzeugt,
die durch das System der 11 aufgenommen
wird. Anders ausgedrückt,
absorbiert die Membran 38, wenn eine Ultraschallwelle,
deren besondere Frequenzbereichscharakteristik in Form einer Fourier-Transformierten
ausgedrückt
würde,
auf den Sensor 30 trifft, die Wellenenergie absorbieren,
die bei der besonderen Resonanzfrequenz der Membran auftritt, was
von dem Ausmaß abhängt, um
das die Membran 38 aufgrund solcher externen Einflüsse, wie
etwa dem Druck, durchgebogen wird. Weil die Energieabsorption durch
die Membran 38 bei der Resonanzfrequenz der Membran 38 auftritt,
zeigt die Darstellung der Fourier-Transformierten der von der Membran 38 reflektierten
Welle eine besondere Einkerbung (eine scharfe Abnahme der Amplitude)
bei dieser Frequenz. Diese Kerbe tritt bei derjenigen Frequenz auf,
bei der die Membran 38 die Energie der gesendeten Ultraschallwelle
absorbiert. Deshalb wird diese Kerbenfrequenz als die Resonanzfrequenz
der Membran 38 betrachtet. Diese Frequenz kann durch jede
geeignete Analysevorrichtung erkannt werden, oder sie kann visuell
durch Inspizieren des Bildes der auf jeder geeigneten Anzeigevorrichtung
gelieferten Fourier-Transformierten bestimmt werden. Da die Resonanzfrequenz
der Membran proportional zu dem auf die Membran wirkenden Druck
ist, kann der auf die Membran 38 wirkende Druck aus der
gemessenen Resonanzfrequenz abgeleitet werden.
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Wie oben erläutert, beginnt im Falle, daß die Membran 38 für eine ausreichend
lange Zeit den natürlicherweise
auftretenden Fluiden und Agenzien, welche innerhalb eines Körpers auftreten,
das Silizium, aus welchem die Membran 38 gebildet ist,
zu erodieren. Diese Erosion beeinflußt nachteilig die Vibrationscharakteristik
der Membran 38. In dem Maße, wie die Membran 38 fortfährt zu erodieren,
verschlechtert sich dementsprechend die Genauigkeit, die durch eine
wie oben besprochene Resonanzfrequenzbestimmung geliefert wird.
Um diese Verschlechterung zu verhindern, wird ein Schutzüberzug auf
der Membran 38 angebracht.
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15 veranschaulicht
einen Sensor 30, bei dem eine mustergültige Schutzschicht 150 aus
Polyxylylenpolymermaterial auf der Membran 38 aufgebracht
ist. Natürlich
muß das
Material für
die Schutzschicht 150 in 15 nicht
ein Polyxylylenpolymer sein, sondern kann auch aus Silicongummi
oder Polytetrafluoroethylen in der oben besprochenen Weise gebildet
werden. Wenn ein Polyxylylenpolymer als Material für die Schutzschicht 150 verwendet
wird, kann ein Beispiel von Polyxylylen, das auf dem Sensor 30 angebracht
wird, Parylene C sein (Poly(p-chloroxylylen). Andere Polyxylylenpolymere,
die auf den Sensor 30 aufgebracht werden können, umfassen, wenn
auch nicht ausschließlich
Parylene N(Poly(p-xylylen)), Parylene D (Poly(-dichloroxylylen)) und
Parylene VIPTM AF-4 (Poly(p-tetrafluoroxylylen)). Damit
sollte klar sein, daß,
wenngleich sich die nachfolgende Besprechung auf Parylene C als
Material für die
Schutzschicht 150 konzentriert, irgendein oben erwähntes Polyxylylenmaterial
als Schutzschicht 150 dienen kann. Weiter soll darauf hingewiesen
werden, daß wenngleich
der mustergültige
Sensor 30, auf dem die Schutzschicht 150 aus Parylene
C angebracht ist, der in 12A dargestellte
Sensor ist, die Schutzschicht aus Parylene C nicht nur bei diesem Sensor 30 angewandt
werden kann, sondern bei jedem der hier beschriebenen Sensoren.
Weiter sei darauf hingewiesen, daß hinsichtlich der in 15 veranschaulichten besonderen
Ausführungsform
der Sensor 30 gemäß den in
Verbindung mit 12A genannten
Dimensionen 400 μm × 400 μm × 100 μm konfiguriert
werden kann, und daß die
Dicke der Membran 38 der oben in Verbindung mit 12A besprochenen Dicke von
0,3 μm–0,5 μm entsprechen kann.
Schließlich
kann die Schutzschicht 150 auf so vielen Seiten des Sensors 30 aufgebracht
werden, wie dies erwünscht
ist, obwohl 15 die Schutzschicht 150 in
der Weise veranschaulicht, daß sie
nur auf einer einzigen Seite des Sensors 30 angebracht ist.
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Im Fall der 15 hat die Schutzschicht 150 für den Sensor 30 eine
Dicke nicht über
450 nm. Die Schutzschicht 150 verschafft genügend Widerstand gegen
Körperfluide
und andere schädigende
Agenzien im Körper
des Patienten, so daß die
strukturelle und funktionale Integrität der Membran 38 ohne
signifikante Verschlechterung aufrechterhalten wird. Diese Schutzfunktion
wird auch durch eine Schicht 150 geschaffen, die dünner als
450 nm ist. Tatsächlich
kann eine Schicht 150 mit einer kleineren Dicke als etwa
250 nm auf die Membran 38 aufgebracht werden, ohne daß der durch
die Schicht 150 geschaffene Schutz verringert wird. Weil
die Dicke der Schutzschicht 150 kleiner als diejenige der
Membran 38 ist, bleibt die Empfindlichkeit der Membran 38 mit der
Schutzschicht 150 ungefähr
die gleiche wie diejenige einer Membran 38, die keine Schutzschicht 150 aufweist.
Andererseits wird die Empfindlichkeit der Membran 38, wenn
die Dicke der Schutzschicht 150 auf Abmessungen über etwa
450 nm ansteigt, der störende
Einfluß auf
die Empfindlichkeit der Membran 38 signifikant genug, um
die Genauigkeit der durch den Sensor 30 erhaltenen Daten
ungünstig
zu beeinflussen. Insbesondere wird im Falle, daß die Überzugsdicke größer als
450 nm wird, die Amplitude (oder der Q-Faktor) der Resonanz verringert,
was die durch den Sensor 30 gelieferten Ablesewerte weniger
exakt macht. Dies steht im Gegensatz zu den zuvor vorgeschlagenen
aktiven Sensoren, die eine durchbiegbare Membran verwenden. In solchen
aktiven Sensoren biegt sich die Membran als Reaktion auf einen externen
Zustand durch, vibriert aber nicht mit Resonanzfrequenz als Reaktion
auf eine Ultraschallwelle. Anders als bei der Membran 38 des
Sensors 30, der in der Lage ist, durchgebogen zu werden und
mit einer vorbestimmten Resonanzfrequenz zu vibrieren, bleibt also
die Membran eines solchen zuvor vorgeschlage nen Sensors stationär in seiner durchgebogenen
Konfiguration. Statt daß er
Daten in bezug auf die gemessenen Körpercharakteristika über eine
Ultraschall-Reflexionswelle
liefert, erzeugt ein solcher aktiver Sensor ein elektrisches Signal, das
der Amplitude entspricht, um die die Membran durchgebogen wird.
Da die Membran solcher zuvor vorgeschlagener aktiver Sensoren nicht
in Resonanz kommt, kann sie Schutzüberzüge mit einer wesentlich größeren Dicke
als 450 nm aufweisen.
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Zurückkommend auf 15 wird die Schutzschicht 150 auf
dem Sensor 30 mit Hilfe irgendeiner geeigneten Dampfniederschlagungstechnik
aufgebracht, die mit dem Aufbringen eines Polyxylylenpolymermaterials
kompatibel ist. Beispielsweise enthält eine Aufdampfanordnung,
wie in 16 dargestellt, eine
Verdampfungskammer 30s eine Pyrolyse- bzw. Reaktionskammer 320,
die mit der Verdampfungskammer 300 über ein Rohr 310 verbunden
ist, eine Abscheidungskammer 330, die mit der Pyrolysekammer 320 verbunden
ist und die einen Kondensationstisch 370 aufweist, und
eine Vakuumpumpe 360, die an die Abscheidungskammer 330 über ein
Rohr 340 angeschlossen ist. Die Verdampfungskammer 300 verdampft
ein Dimer von Polyxylylenpolymermaterial (Di-p-xylylen) bei einer
Temperatur von etwa 150°C und
einem Druck von etwa 1,3 mbar. Das Dimer wird dann bei etwa 680°C und 0,65
mbar pyrolysiert, um ein Monomer zu erzeugen, wie etwa p-Xylylen.
Das Monomer tritt dann bei Umgebungstemperatur (Raumtemperatur)
in die Abscheidungskammer 330, wo der Sensor 30,
entweder individuell oder als Teil eines Wafers, der viele Sensoren 30 enthält, plaziert wird.
In diesem Zeitpunkt wird das Monomer absorbiert und auf den Sensor 30 polymerisiert,
um die Schutzschicht 150 zu bilden. Falls der Sensor 30 einzeln
in der Abscheidungskammer 330 plaziert wird, wird die Schutzschicht 150 auf
alle exponierten Oberflächen
des Sensors 30 abgeschieden. Falls aber der Sensor 30 andererseits
als Teil eines Wafers, der viele Sensoren 30 enthält, in der
Abscheidungskammer 330 plaziert wird, wird das Polyxylylenpolymermaterial
auf dem Sensor 30 in der in 15 dargestellten Weise
auf dem Sensor 30 abgeschieden. In diesem Falle werden,
nachdem der Wafer in Würfel
geteilt worden ist, um die ein zelnen Sensoren 30 herzustellen,
die Seiten dieser Sensoren nicht mit dem Polyxylylenpolymermaterial
beschichtet, weil diese Oberflächen
während
des Niederschlagsprozesses nicht exponiert waren. In diesem Falle
wird nur die Membran 38 des Sensors 30, wie in 15 dargestellt, mit der Schutzschicht 150 aus
Polyxylylenpolymermaterial überzogen.
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Um in der Lage zu sein, auf dem Sensor 30 eine
Schutzschicht 150 aufzubringen, die dünner als 450 nm ist, wird der
oben beschriebene Dampfabscheidungsprozeß langsamer als der zuvor angesprochene
Dampfabscheidungsprozeß durchgeführt. Während beispielsweise
einige der zuvor vorgeschlagenen Dampfabscheidungsprozesse nur 10
Sekunden benötigen,
um Polyxylylenpolymermaterial auf einer Oberfläche aufzubringen, kann die
Schutzschicht 150 gemäß der vorliegenden
Erfindung bei einem Dampfabscheideprozeß immerhin 10 Minuten dauern.
Wird der Abscheidungsprozeß mit
dieser Geschwindigkeit durchgeführt,
kann der Dampfabscheidungsprozeß zum
Aufbringen der Schutzschicht 150 auf den Sensor 30 präziser gesteuert werden,
um die gewünschte
Schutzschichtdicke zu erzielen und die Bildung von Fehlstellen bzw.
Löchern
verhindern. Jeder geeignete Abscheidungsmonitor (nicht dargestellt)
kann an die Abscheidekammer 330 angeschlossen werden, um
es einer die Abscheidekammer bedienenden Person zu ermöglichen,
das Akkumulieren des Schutzschichtmaterials auf den Sensor 30 während des
Abscheideprozesses zu verfolgen. Sobald die Dicke der Schutzschicht 150 den
gewünschten
Wert erreicht, kann die das Abscheiden überwachende Person den Prozeß abschalten,
oder der Prozeß kann
auch automatisch beendet werden, wenn die überwachte Dicke den gewünschten
Wert erreicht. Da unterschiedliche Bereiche der Abscheidekammer 330 unterschiedliche
Abscheideraten hervorbringen, kann der Sensor 30 weiter
in demjenigen Bereich der Abscheidekammer 330 plaziert
werden, der eine langsamere Abscheiderate aufweist als andere Bereiche,
um so sicherzustellen, daß das
Material für
die Schutzschicht 150 mit der gewünschten Rate auf dem Sensor 30 abgeschieden wird.
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Durch die auf der Membran 38 aufgebrachte Schutzschicht 150 wird
der Sensor 30 gegen die korrosiven Eigenschaften der Körperfluide
widerstandsfähiger,
die angetroffen werden, wenn der Sensor 30 im Patienten
plaziert ist. Dank dieser Schutzschicht 150 bleibt der
Sensor 30 im Patienten intakt und liefert dementsprechend
präzise
Daten während
einer Zeitperiode, die größer ist
als wenn der Sensor 30 keine solche Schutzschicht 150 aufweisen
würde.
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Zusätzlich zu der oben beschriebenen
permanenten Schicht oder geeignetenfalls als Alternative dazu kann
eine zeitlich beschränkte
Beschichtung auf den Sensoren angebracht werden, um sie gegen Beschädigung und/oder
Zerstörung
während
des Einsatzes zu schützen.
Die zeitlich begrenzte Beschichtung kann aus einem Material hergestellt
werden, das in einer wäßrigen Lösung löslich ist,
und es sollte sich unmittelbar oder doch bald nach der Aufbringung
auf dem Sensor auflösen.
Die Art des verwendeten Materials, die Dicke des zeitweiligen Überzugs
und die Härte
des zeitweiligen Überzugs
hängen
weitgehend vom Plazierungsort des Sensors, dem Typ des Sensors und
von einer Vielfalt anderer Faktoren einschließlich der involvierten Physiologie, wobei
die Parameter gemessen werden, und der gewünschten Einsatzgeschwindigkeit
ab.
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Ein erstes Beispiel einer zeitlich
begrenzten Beschichtung ist eine Zusammensetzung; die verfestigten
Zuckersirup umfaßt,
hergestellt aus annähernd gleichen
Mengen an Glucose und Sucrose. Die Mengenverhältnisse der Glucose und der
Sucrose können
variieren, hängen
jedoch von der Anwendung ab.
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Ein zweites Beispiel für eine zeitlich
beschränkte
Beschichtung ist eine Zusammensetzung, die Hydroxypropylmethlycellulose,
Hydroxypropylcellulose und Kolloidale SiO2 umfaßt, diese
sämtlich feingemahlen
und in Wasser vermischt werden, das zur Beschichtung von Pillen
benutzt wird und kommerziell als Opadry-Oy-34817 von Colorcon Ltd.,
Italien, erhältlich
ist.
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Es können auch andere Materialien
als zeitlich begrenzte Schutzbeschichtung für einen Sensor verwendet werden.
Die zeitlich begrenzte Schutzbeschichtung kann mit jeder anderen
Substanz gebildet werden, die hart oder dick genug ist, um den Sensor gegen
Beschädigung
während
des Einfügens
zu schützen,
die sich sofort oder bald nach der Einfügung auflöst und die an der beabsichtigten
Einsatzstelle im Körper
biokompatibel ist.
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Ein Sensor kann mit jedem verfügbaren Verfahren
zum Überziehen
von Objekten beschichtet werden, wie beispielsweise durch Aufsprühen des Überzugs
auf den Sensor, durch Eintauchen des Sensors in ein Flüssigkeitsbad,
durch Gießen
oder Auftropfen der Beschichtung auf den Sensor, durch Aufstreichen
der Beschichtung auf den Sensor, etc. Zusätzlich kann die Beschichtung
nur die Membran des Sensors bedecken, oder sie kann einen großen Abschnitt
des Sensors oder aber den gesamten Sensor bedecken.