DE10020510A1 - Dosiersystem zum Einfärben von Walzen in einer Druckmaschine - Google Patents

Dosiersystem zum Einfärben von Walzen in einer Druckmaschine

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DE10020510A1
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Hubert Zschetzsche
Peter Hummel
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    • B41FPRINTING MACHINES OR PRESSES
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Abstract

Die Erfindung betrifft ein Dosiersystem zum Einfärben von Walzen in einer Druckmaschine. DOLLAR A Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Dosiersystem zu schaffen, welches mit geringem Aufwand eine gleichmäßige, stabile Farbführung auf einer Walzenoberfläche erreicht und die Druckqualität spürbar verbessert. DOLLAR A Gelöst wird das dadurch, indem in Drehrichtung einer Walze 1, bevorzugt nach einer Kontaktzone 10, in der eine Farbspaltung erfolgt, eine Plattiereinrichtung 12 an die Mantelfläche der Walze 1 anstellbar angeordnet ist.

Description

Die Erfindung betrifft ein Dosiersystem zum Einfärben von Walzen in einer Druckmaschine, mit wenigstens einem zu einem Platten- oder Formzylinder führenden Walzenzug, wobei die Walzen mittels Farbe oder Lack aus einem Vorratsbehälter einfärbbar sind, nach dem Oberbegriff des Hauptanspruches. Die Erfindung ist bevorzugt im Farbwerk einer Druckmaschine mit zwischen einer Farbkastenwalze und einer nachgeordneten Farbwerkswalze drehbar angeordneten Walze einsetzbar, insbe­ sondere in einem Filmfarbwerk oder einem Heberfarbwerk.
Stand der Technik
Eine Druckmaschine mit einem Heberfarbwerk ist aus DE 37 06 602 A1 bekannt. Hierbei ist eine Farbkastenwalze mit einem ein Dosiersystem für die Druckfarbe aufweisenden Farb­ kasten in Funktionsverbindung, wie dies beispielsweise aus DE 27 11 553 A1 bekannt ist. Bei Druckmaschinen mit einem Heber­ farbwerk wird die Druckfarbe von einer Farbkastenwalze durch Hin- und Herpendeln einer Farbheberwalze periodisch in Strei­ fen abgenommen und einer Farbwerkswalze des nachgeordneten Walzenzuges zugeführt. Bedingt durch die unterschiedlichen Umfangsgeschwindigkeiten von Farbkastenwalze und Farbwerks­ walze besteht bei Heberfarbwerken das Problem, dass die Farbheberwalze bei jedem Auftreffen (Anlegen) an die Farbkas­ tenwalze oder die Farbwerkswalze verzögert oder beschleunigt wird. Bei diesem Auftreffen bzw. Abheben der Heberwalze entsteht in Verbindung mit einer einhergehenden Farbspaltung in der Kontaktzone der Walzen zusätzlich auf der Farbkasten­ walze bzw. auf der Farbwerkswalze eine ungleichmäßige Farb­ führung während des Farbtransportes der Druckfarbe, die sich im Druck qualitätsmindernd auswirkt. Durch die Farbspaltung der Druckfarbe zwischen Farbkastenwalze und Farbheberwalze sowie zwischen Farbheberwalze und nachgeordneter Farbwerkswalze entstehen auf den Walzenoberflächen unebene Oberflä­ chentopographien der verbliebenen Farbe, die zu Qualitätsbe­ einträchtigungen auf dem Bedruckstoff führen.
Aus DE 38 04 204 A1 ist ein Farbwerk einer Druckmaschine mit einer Filmwalze bekannt. Eine derartige Filmwalze ist für den Farbtransport über einen Filmspalt (erste Kontaktzone) in Kontakt mit der Farbkastenwalze sowie in einer zweiten Kon­ taktzone mit der nachgeordneten Farbwerkswalze, des nachge­ ordneten Walzenzuges ausgebildet, so dass ein kontinuierli­ cher Farbtransport von Druckfarbe zwischen der Farbkastenwal­ ze und der Farbwerkswalze des Walzenzuges im Farbwerk reali­ sierbar ist. Der Filmwalze ist zusätzlich eine Zwischenwalze in Kontakt zugeordnet, wobei dieser Zwischenwalze eine Rakel­ walze nachgeordnet ist. An der Rakelwalze liegt eine ein­ stellbare Rakel an, die Rakel ist abhängig vom Sujet oder in Intervallen an die Rakelwalze an- bzw. abstellbar. Die von der Rakelwalze abgerakelte Druckfarbe gelangt dabei in den Farbkasten zurück. Dieses Filmfarbwerk dient der Minimierung der Mindestfarbmenge durch Entnahme einer Teilmenge von Farbe aus einem Farbwerk und ist durch den zusätzlichen Einsatz von Walzen (Zwischenwalze, Rakelwalze) relativ auf­ wendig. In den Kontaktzonen von Farbkastenwalze und Filmwalze und Filmwalze und nachgeordneter Farbwerkswalze erfolgt analog zum beschriebenen Heberfarbwerk pro Kontaktzone eine Farbspaltung der Druckfarbe, so dass auch bei Filmfarbwerken auf den Walzenoberflächen unebene Oberflächentopographien der Farbe entstehen, die zu einer Beeinträchtigung der Druckqua­ lität auf dem Bedruckstoff führt.
Weiterhin ist aus DE 196 09 946 A1 eine Druckmaschine mit einer Auftragvorrichtung zum Einfärben einer Walze eines Farbwerkes bekannt. Die Auftragvorrichtung besteht aus einem Farbe oder Lack oder ein vergleichbares Medium aufweisenden Vorratsbehälter, welcher mit einer Dosierrolle in Funktions­ verbindung ist. Die Dosierrolle ist zur Farbübertragung mit einer antreibbaren Walze in Reibkontakt und bildet somit eine Kontaktzone in der eine Farb- bzw. Lackspaltung erfolgt.
Gemäß DE 42 41 809 A1 ist eine Druckmaschine mit einer Ein­ richtung zum Einfärben von Walzen bekannt, die Farbe aus einem Vorratsbehälter unter Druckluft zonal in Achsrichtung der Walze auf deren Mantelfläche zuführt. Dabei erfolgt kein Kontakt seitens der Einrichtung mit der Mantelfläche der zugeordneten, einzufärbenden Walze. Die zonenweise aufge­ brachte Farbe bildet auf der Mantelfläche der eingefärbten Walze eine unterschiedliche Farbmenge aus, welche eine unebe­ ne Oberflächentopographie der Farbe aufweist.
Eine derart unebene Oberflächentopographie der Farbe auf der Mantelfläche einer Walze entsteht beim Abreißen der Farbe, beispielsweise beim Austreten der Farbe aus einem Vorratsbe­ hälter und Auftreffen auf einer Mantelfläche oder nach einem Farbspaltungsvorgang (Teilung der Farbschicht) in der Kon­ taktzone zweier Walzen bzw. der Kontaktzone einer Walze mit einem Abstreifsystem, beispielsweise einem Farbdosiersystem.
Aus DE 199 38 301 A1 ist ein Farbwerk für eine Druckmaschine zum gleichmäßigen Auftragen von Farbe bekannt. Ausgehend davon, dass am durch zwei Walzen gebildeten Walzenspalt eine Spannung besteht, ergibt sich eine ungleichmäßige Farbüber­ tragung. Eine derartige Spannung beeinflusst beispielsweise den Liniendruck im Walzenspalt zweier Walzen und diese unter­ schiedlichen Liniendrücke bewirken beispielsweise eine un­ gleichmäßige Farbübertragung, welche sich auf dem Bedruck­ stoff als ungleichmäßig aufgetragener Farbfilm zeigt. Zur Verbesserung der Farbübertragung ist wenigstens einer Farb­ werkswalze ein Ausstreichelement zugeordnet, welches eine Abscherwirkung der Farbe erzielt. Bevorzugt ist das Aus­ streichelement einer dem Plattenzylinder benachbarten Farb­ auftragwalze und/oder einer Farbreiberwalze zugeordnet.
Aufgabe der Erfindung
Der Erfindung liegt die Aufgabe zu Grunde, ein Dosiersystem der eingangs genannten Art zu schaffen, dass mit geringem Aufwand eine gleichmäßige, stabile Farbführung (bzw. Lackfüh­ rung) auf zumindest einer Walzenoberfläche erreicht und die Druckqualität spürbar verbessert.
Die Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die Ausbildungsmerkma­ le des unabhängigen Anspruches gelöst. Weiterbildungen erge­ ben sich aus den abhängigen Ansprüchen.
Es wurde gefunden, dass auf der Mantelfläche einer farbfüh­ renden (der Begriff schließt auch eine lackführende Walze ein) Walze nach dem Abreißen (Abscheren) von Farbe (oder Lack) in einer Kontaktzone keine gleichmäßige Farb-/Lack­ verteilung - über die Walzenbreite betrachtet - vorliegt. Auf der Walze liegt eine unebene Oberflächentopographie der Farbe (des Lackes) vor, welche durch Farbspitzen bzw. Farbkuppen und Farbtäler (bzw. Lackspitzen, Lackkuppen, Lacktäler) auf der Mantelfläche einer farbführenden Walze charakterisiert ist.
Beispielsweise liegt bei einer Farbkastenwalze, nach der Farbspaltung (Auftrennen der Farbschicht) in einer Kontaktzo­ ne mit einer weiteren Walze, beispielsweise einer Heber- oder Filmwalze, durch Abreißen von Farbe/Lack, insbesondere beim fadenförmigen Abreißen, keine gleichmäßige Farb-/Lackvertei­ lung über die Walzenbreite betrachtet vor, sondern eine unebene Oberflächentopographie der Restfarbe (bzw. des Rest­ lackes) auf der Mantelfläche der Farbkastenwalze. Dies gilt auch bei innerhalb eines Farbdosiersystems von Farbdosierelementen erzeugten Farbzonen mit zonal definierter Schichtdi­ cke, da auch hier ein Abreißen von Farbe oder Lack in Folge der die Farbe (den Lack) trennenden Scherkräfte auftritt.
Ein erster Vorteil der Erfindung ist darin begründet, dass bei einer unebenen Oberflächentopographie (Spitzen, Kuppen und Täler) von Farbe (Lack), welche aus einem vorhergegange­ nen Abreißen von Farbe (Lack) resultiert, wenigstens einer farbführenden (bzw. lackführenden) Walze zumindest eine Plattiereinrichtung umfangsseitig zugeordnet ist. Die Plat­ tiereinrichtung bewirkt eine Formänderung (plastische Formge­ bung) der Farbspitzen bzw. Farbkuppen und der Farbtäler (bzw. Lackspitzen, Lackkuppen, Lacktäler) innerhalb der vorliegen­ den Oberflächenstruktur der Farbe (bzw. des Lackes). Die Formänderung stellt eine Mikroumformung der Oberflächenstruk­ tur der Farbe (des Lackes) dar. Bei einer derartigen Formän­ derung der Oberflächenstruktur der Farbe (des Lackes) gleiten die Farbspitzen bzw. Farbkuppen (Lackspitzen, Lackkuppen) in die Farbtäler (Lacktäler), d. h. innerhalb der Farbschicht des Farbgefüges (des Lackgefüges) erfolgen Abgleitvorgänge, die die plastische Formgebung bewirken, so dass eine annähernd ebene Oberflächentopographie in einer definierten Schichtdi­ cke erzielbar ist.
Vorteilhaft bei der plastischen Formgebung durch eine Plat­ tiereinrichtung ist es, dass die Farbe bzw. der Lack keiner Abscherwirkung (Scher- bzw. Zerteilwirkung) unterliegt, da eine Abscherwirkung wiederum zu einem ungewollten Abreißen von Farbe bzw. Lack und damit zu einer unebenen Oberflächen­ topographie führt.
Die mittels der Plattiereinrichtung erzielte relativ ebene Oberflächentopographie von Farbe (bzw. Lack) bewirkt, dass Farb-/Lackdichteschwankungen auf dem Bedruckstoff deutlich reduzierbar sind, so dass die Druck-/Glanz- bzw. Versiegelungsqualität spürbar verbessert ist. Im Ergebnis liegt eine ebene Oberflächentopographie der Farbe bzw. Restfarbe bzw. des Lackes auf der Mantelfläche der jeweiligen Walze über die Walzenbreite vor bevor die Walze mit einer nachfolgenden Kontaktzone (z. B. einer Spaltstelle) in Kontakt kommt.
Mit einer derartigen Plattiereinrichtung ist diese unebene Oberflächentopographie der Farbe bzw. Restfarbe bzw. des Lackes in vorteilhafter Weise deutlich auf der zugeordneten Walze, beispielsweise der Farbkastenwalze, eingeebnet, so dass eine gleichmäßige Oberflächentopographie der Farbe bzw. Restfarbe bzw. des Lackes für eine gleichmäßige, stabile Farb-/Lackführung im Walzenzug erzielbar ist.
Vorteilhaft ist beim Einsatz einer Plattiereinrichtung, insbesondere an einer Farbkastenwalze, dass in deutlich verringertem Maße ein Überschuss an beispielsweise Druckfarbe im Dosierspalt (Spalt zwischen Farbdosiersystem, z. B. Farb­ schiebern, und Farbkastenwalze) durch den Dosierspalt hin­ durchgezogen wird.
Von Vorteil ist ebenso, dass insbesondere die sich während des Druckvorganges ändernden Parameter, wie beispielsweise Druckgeschwindigkeit, Temperatur, Farbmenge, hydrodynamischer Druck im Farbkasten sowie die Viskosität der Druckfarbe bzw. des Lackes, als mögliche Störgrößen erfindungsgemäß durch den Einsatz einer Plattiereinrichtung spürbar reduziert sind.
Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass die erfindungsgemäße Plattiereinrichtung nicht auf eine Farbkastenwalze beschränkt ist. Vielmehr ist die Anordnung von Plattiereinrichtungen auch bei weiteren farbführenden (einschließlich lackführen­ den) Walzen eines Farbwerkes realisierbar. Hierbei ist bevor­ zugt jeweils zumindest eine Plattiereinrichtung einer Walze zugeordnet. Alternativ sind auch mehrere Plattiereinrichtun­ gen zu einer Walze anordbar.
Es ist ebenso vorteilhaft, dass mittels der Plattiereinrich­ tung gleichmäßig eingeebnete Oberflächen der Farbe bzw. Restfarbe bzw. des Lackes zu gleichmäßigen Verhältnissen bei der nachfolgenden Farb-/Lackspaltung (im Farbdosiersystem) im Farbkasten bzw. zu gleichmäßigen Spaltungsverhältnissen zwischen benachbarten Walzen (Kontaktzonen) selbst führen und somit die Druckqualität spürbar verbessert wird. Mit der Einebnung von Farbe bzw. Lack auf der Mantelfläche einer Walze wird eine homogene Farbschicht geschaffen, die besser dosierbar ist. Dabei ist eine geringere Abstandsstellung der Farbdosierelemente des Farbdosiersystems zur Walze bei glei­ cher Farbdichte (Lackdichte) realisierbar und es ist ein kontinuierlicher Farbfluss erzielbar.
Weiterhin reduziert das erfindungsgemäße Farbwerk durch die unabhängig steuerbare Drehzahl und ggf. Drehrichtung der Walze, beispielsweise der Filmwalze, in erheblichen Maße die Störung des Farbflusses wodurch eine bessere Anpassung des Farbflusses an die Druckgeschwindigkeit erreichbar ist.
Weiterhin besteht je nach Geometrie des Walzenzuges im Farb­ werk die Möglichkeit der Einsparung von Farbwalzen. Dadurch ist eine gleichmäßigere Oberflächentopographie der Restfarbe bzw. des Restlackes auf einer Walze bei weniger Spaltstellen zur Erreichung definierter Schichtdicken des Farbfilmes auf dem Plattenzylinder erzielbar. Hiermit ist auch eine Verkür­ zung des Walzenzuges realisierbar.
Die Plattiereinrichtung dient der Schaffung einer relativ ebenen Oberflächentopographie auf der Mantelfläche einer zugeordneten farb- oder lackführenden Walze. In dem Bereich der Plattiereinrichtung ist ein Abreißen/Abscheren von Farbe bzw. Lack auf der Mantelfläche der entsprechenden Walze zu vermeiden, da sonst wiederum unebene Oberflächentopographien entstehen. Die Ausbildung der Plattiereinrichtung ist nicht auf eine oder mehrere mechanische Plattiereinrichtung(en) mit einem oder mehreren Plattierelement(en) beschränkt.
Beispielsweise ist zur Erzielung einer ebenen Oberflächento­ pographie ein Druckluft bzw. Blasluft auf die Mantelfläche der farb-/lackführenden Walze einbringendes Luftrakel oder ein auf die Farbe gerichtetes Ultraschallschwingsystem ein­ setzbar, um eine plastische Formgebung zu erzielen.
Beispiele
Die Erfindung soll an einem Ausführungsbeispiel näher erläu­ tert werden. Dabei zeigen schematisch:
Fig. 1 die Anordnung eines Dosiersystems zum Einfärben eines Farbwerkes,
Fig. 2 ein Farbdosiersystem in Funktionsverbin­ dung mit einer Farbkastenwalze,
Fig. 3 ein Dosiersystem mit einer Farbkastenwal­ ze und einer Farbspendeeinrichtung,
Fig. 4a, b Darstellungen von Oberflächentopogra­ phien.
Das Offsetdruckwerk einer Bogenrotationsdruckmaschine besteht im wesentlichen aus einem Farbwerk mit einer mit einem Farb­ kasten 9 mit einem Farbdosiersystem 8, z. B. Farbschiebern, in Funktionsverbindung stehenden Farbkastenwalze 1, weiterhin einer Heberwalze 2 oder einer Filmwalze 6 und einer als ersten Farbreiberwalze (rotativ und axial changierend antreibbar) ausgebildeten Farbwerkswalze 3 eines nachgeordneten Walzenzuges 7. Dieser Walzenzug 7 führt zum Plattenzylin­ der (oder Formzylinder) und weist bekanntlich eine Mehrzahl von Walzen auf, von denen beispielhaft die zweite Farbreiber­ walze 5 (rotativ und axial changierend antreibbar) mit dazwi­ schen liegenden Übertragwalzen 4 aufgeführt sind (Fig. 1).
Wenigstens einer Walze (1 bis 6) des Farbwerkes ist an deren Mantelfläche zumindest eine Plattiereinrichtung 12 nach einer Kontaktzone 10, in der ein Farbabriss bzw. eine Farbspaltung erfolgt ist, an die Mantelfläche der Walze (1 bis 6) anstell­ bar - und bevorzugt abstellbar - benachbart zugeordnet. Die Plattiereinrichtung 12 erstreckt sich dabei im wesentlichen parallel über eine volle Walzenbreite 15.
Bevorzugt ist die Plattiereinrichtung 12 dabei mittels einer Kraft F an die Mantelfläche der zugeordneten Walze (Walze 1 bis 6) anstellbar. Mittels der Plattiereinrichtung 12 ist bevorzugt eine gleichmäßige Flächenpressung über die Walzen­ breite 15 (Walze 1 bis 6) auf die Farbe bzw. Restfarbe, alternativ die den Lack führende Mantelfläche der Walze 1-6 aufbringbar.
In einer bevorzugten Ausbildung ist in Drehrichtung der Walze 1 bis 6 die Plattiereinrichtung 12 in ihrer Richtung tangen­ ten- oder sekantenförmig an die Mantelfläche der Walze 1-6 anstellbar.
Eine derartige Plattiereinrichtung 12 ist bevorzugt durch ein sich über die Walzenbreite 15 erstreckendes, in Drehrichtung der Walze 1 bis 6 bevorzugt tangential positiv angestelltes Plattierelement 19 gebildet, welches in einer Halterung 20 lösbar aufgenommen ist und sich in Achsrichtung über die gesamte Walzenbreite 15 parallel zur Mantelfläche der Walze 1 bis 6 erstreckt. Die Halterung 20 des Plattierelementes 19 ist bevorzugt in einem im Gestell angeordneten Drehgelenk 21 beidseitig gelagert, vorzugsweise um die Achse des Drehgelen­ kes 21 schwenkbar gelagert.
In einer bevorzugten Ausbildung ist das Plattierelement 19 bzw. die Plattiereinrichtung 12 mittels wenigstens einer gestellseitig abgestützten, bevorzugt einstellbaren Druckfe­ der in Funktionsverbindung. Insbesondere das Plattierelement 19 ist bevorzugt durch eine Kraft F belastet. Alternativ sind statt der Druckfeder ein beispielsweise pneumatisch beaufschlagbarer Arbeitszylinder oder sonstige die Kraft F erzeugende Mittel einsetzbar. Ebenso ist je nach Anordnung das Plattierelement 19 durch Ausnutzung des Eigengewichtes mit der zugeordneten Walze 1-6 in Funktionsverbindung, ohne eine Abscherwirkung auf der Mantelfläche bzw. der Restfarbe (Restlack) zu erzeugen. In einer weiteren Ausbildung ist die Plattiereinrichtung 12 auch mit einem minimalen Abstand zur Mantelfläche der Walze 1 bis 6 angeordnet, um eine ebene Oberflächentopographie zu erzielen.
Das Plattierelement 19 endet mit seinem freien Ende bevorzugt auf einer Oberflächennormalen N (Tangentenpunkt bzw. Sekan­ tenpunkt) der jeweils zugeordneten Walze 1 bis 6. In einer weiteren Ausbildung führt das Plattierelement 19 tangential in Drehrichtung der Walze 1-6 geringfügig über deren Man­ telfläche hinaus, wobei ein Abreißen von Farbe bzw. Lack zu vermeiden ist.
Bevorzugt ist im vorliegenden Beispiel die erfindungsgemäße Plattiereinrichtung 12 zumindest der Farbkastenwalze 1 (z. B. Fig. 2) benachbart zugeordnet, die beispielsweise mit einer Offsetdruckfarbe einfärbbar ist. Dabei ist die Plattierein­ richtung 12 in Drehrichtung der Farbkastenwalze 1 mit Achse 16 nach einer Kontaktzone 10 mit einer benachbarten Heberwalze 2 oder Filmwalze 6 und vor dem Farbdosiersystem 8 tangentenförmig anstellbar angeordnet. Diese Plattiereinrich­ tung 12 ebnet die unebene Oberflächentopograhie der auf der Mantelfläche der Farbkastenwalze 1 nach der Kontaktzone 10 von Heberwalze 2 bzw. Filmwalze 6 verbliebenen Restfarbe ein, bevor die Restfarbe mit der im Farbkasten 9 vorhandenen (neuen) Farbe und dem Farbdosiersystem 8 in erneuten Kontakt kommt.
Damit liegt in Drehrichtung der Farbkastenwalze 1 bereits vor dem Farbdosiersystem 8 eine geebnete Oberflächentopographie von Farbe auf der Mantelfläche der Farbkastenwalze 1 vor und ein möglicher Farbdurchzug im Bereich des Farbdosiersystemes 8 ist spürbar reduziert. Des weiteren ist bereits durch den Einsatz einer Plattiereinrichtung 8 an der Farbkastenwalze 1 eine mögliche Farbdichteschwankung auf dem Bedruckstoff deutlich reduzierbar. Die ebene Oberflächentopograhie führt wiederum zu stets gleichen Verhältnissen in einer Kontaktzone bei der Nachdosierung von Druckfarbe im Farbkasten 9 mit einem Farbdosiersystem 8 bzw. zu gleichen Farbspaltungsver­ hältnissen in einer Kontaktzone 10 zweier Walzen, beispiels­ weise von Farbkastenwalze 1 und Heberwalze 2.
Der Einsatz einer Plattiereinrichtung 12 ist nicht auf eine Farbkastenwalze 1 beschränkt. Vielmehr ist die Anordnung von Plattiereinrichtungen 12 auch an weiteren Walzen 2-6 des Farbwerkes realisierbar. Bevorzugt ist die Anordnung von weiteren Plattiereinrichtungen 12 (zusätzlich zu wenigstens einer Plattierungseinrichtung 12 an der Farbkastenwalze) bei Walzen 2-6 des Farbwerkes realisierbar, die vom Plattenzy­ linder entfernter angeordnet sind. Dies deshalb, weil von diesen Walzen - beispielsweise im Bereich begrenzt durch die Film- oder Heberwalze 6, 2 und die zweite Farbreiberwalze 5 - größere Schichtdicken übertragen werden und durch einzelne oder mehrere Plattiereinrichtungen 12 erzeugte ebene Oberflächentopographien am deutlichsten mögliche Farbdichteschwan­ kungen auf dem Bedruckstoff reduzieren.
Unter diesem Aspekt ist neben der Anordnung der Plattierein­ richtung 12 an der Farbkastenwalze 1 zusätzlich eine Anord­ nung einer Plattiereinrichtung 12 beispielsweise an der Heberwalze 2 oder der Filmwalze 6 realisierbar. In Drehrich­ tung von Heber- bzw. Filmwalze 2, 6 ist nach der Kontaktzone 10 mit der Farbkastenwalze 1 und vor der Kontaktzone 10 der nachfolgenden Farbwerkswalze 3 (erste Farbreiberwalze) bevor­ zugt tangential in Drehrichtung von Heber-/Filmwalze 2, 6 eine weitere Plattiereinrichtung 12 anstellbar angeordnet.
In einer weiteren Ausbildung ist neben der Anordnung der Plattiereinrichtung 12 zumindest an der Farbkastenwalze 1 zusätzlich eine weitere Plattiereinrichtung 12 der Farbwerks­ walze 3 zugeordnet und in Drehrichtung dieser Farbwerkswalze 3 nach der Kontaktzone 10 mit der Heberwalze 2 oder Filmwalze 6 und vor der Kontaktzone 10 wenigstens einer der Farbwerks­ walze 3 nachgeordneten Walze, beispielsweise wenigstens einer Übertragwalze 4, des Farbwerkes bevorzugt tangentenförmig in Drehrichtung der Farbwerkswalze 3 anstellbar angeordnet.
In einer weiteren Ausbildung ist neben der Anordnung der Plattiereinrichtung 12 zumindest an der Farbkastenwalze 1 zusätzlich eine weitere Plattiereinrichtung 12 zumindest einer antreibbaren Walze, bevorzugt der zweiten Farbreiber­ walze 5 des Farbwerkes zugeordnet. In Drehrichtung der Farb­ reiberwalze 5 nach deren Kontaktzone 10 mit einer unmittelbar benachbarten Walze, bevorzugt einer Übertragwalze 4, und bevorzugt vor der Kontaktzone 10 mit einer weiteren unmittel­ bar benachbarten Walze des Farbwerks ist in Drehrichtung der entsprechenden antreibbaren Farbreiberwalze 5 wenigstens eine weitere Plattiereinrichtung 12 bevorzugt tangentenförmig anstellbar angeordnet.
Die Wirkungsweise wird vorerst an der in Fig. 2 gezeigten Ausbildung erläutert. Im Farbkasten 9 befindet sich ein Vorrat an Druckfarbe, in den in Drehrichtung der Farbkasten­ walze 1 diese eintaucht und eingefärbt wird. In der in Dreh­ richtung nachfolgenden Kontaktzone 10 erfolgt durch die Farbdosiereinrichtung 8 ein Abriss von Druckfarbe und die eingefärbte Farbkastenwalze 1 fördert die verbliebene Druck­ farbe zur nächste Kontaktzone 10. Diese Kontaktzone 10 ist durch die Farbkastenwalze 1 und die Heberwalze 2 (alternativ die Filmwalze 7) gebildet. In dieser Kontaktzone 10 findet eine Farbspaltung statt, so dass eine Farbschicht 13 in definierte Schichtdicke als Restfarbe auf der Farbkastenwalze 1 verbleibt und ein Farbfilm definierter Schichtdicke auf die Heberwalze 2 bzw. Filmwalze 6 übertragen wird.
Nach der Kontaktzone 10 liegt gemäß Fig. 4a die Restfarbe (Farbschicht 13) als unebene Oberflächentopographie in Form von Farbspitzen, Farbkuppen 14 sowie Farbtälern 18 auf der Mantelfläche der Farbkastenwalze 1 vor. Fig. 4a zeigt diese Oberflächentopographie in Walzenbreite 15 mit einer ersten Schichtdicke h1 und beispielsweise einer Farbzone 17. Die Farbkastenwalze 1 passiert nun in Drehrichtung die Plattier­ einrichtung 12, welche die Formänderung (plastische Formge­ bung) der Farbspitzen, Farbkuppen 14 sowie der Farbtäler 18 bewirkt, und im Ergebnis liegt gemäß Fig. 4 eine relativ ebene Oberflächentopographie mit einer zweiten Schichtdicke h2 vor. Dabei ist die Beziehung der Schichtdicken stets: h1 < h2. Das eingestellte Farbprofil mit beispielsweise der Farbzone 17 bleibt dabei im Wesentlichen erhalten.
Die Erfindung ist nicht auf das vorliegende Ausführungsbei­ spiel beschränkt.
Der erfindungsgemäße Gegenstand geht davon aus, dass in Drehrichtung einer eingefärbten Walze 1-6 vor einer Kon­ taktzone 10 in der ein Farbabriß bzw. eine Farbspaltung erfolgt die Farbe bzw. Restfarbe oder auch Lack auf der Mantelfläche dieser Walze(n) 1-6 mittels wenigstens einer Plattiereinrichtung 12 geebnet wird. Je nach Ausbildung des Farbwerkes ist damit auch vor der ersten Kontaktzone 10 in der eine Farbspaltung erfolgt ein Einebnen der Farbe bzw. Restfarbe bzw. des Lackes durchführbar.
Beispielsweise ist dies gemäß Fig. 3 der Fall, wenn Far­ be/Lack durch Abriss aus einem Vorratsbehälter einer Farb­ spendeeinrichtung 11, z. B. einer Farbkartusche, direkt auf die Mantelfläche der zugeordneten Walze, bevorzugt die Farb­ kastenwalze 1, zugeführt wird, d. h. die Farbkastenwalze 1 eingefärbt wird, und in Drehrichtung der Walze 1 sich ein Farbdosiersystem 8, in dem ein Abreißen von Farbe (Lack) erfolgt, anschließt. In dieser Ausbildung ist die Plattier­ einrichtung 12 in Drehrichtung der Farbkastenwalze 1 nach der Farbspendeeinrichtung 11 und vor dem Farbdosiersystem 8 zur Farbkastenwalze 1 anstellbar angeordnet.
Weiterhin kann in Drehrichtung der eingefärbten Farbkasten­ walze 1 (und/oder weiteren Walzen 2-5) nach der ersten Kon­ taktzone 10 in der ein Farbabriss bzw. eine Farbspaltung erfolgt die unebene Oberflächentopographie von Farbe bzw. Restfarbe (Lack, Restlack) auf der Mantelfläche dieser Farb­ kastenwalze 1 mittels Plattiereinrichtung 12 geebnet werden und anschließend die auf der Mantelfläche geebnete Oberflä­ chentopographie einer zweiten Kontaktzone 10 zugeführt wer­ den, in der ein Farbabriss (Lackabriss) bzw. eine erneute Farb-/Lackspaltung erfolgt.
In Weiterbildung kann in Drehrichtung wenigstens einer eingefärbten Walze 1-6 nach der zweiten Kontaktzone 10 in der ein Farbabriss/eine Farbspaltung erfolgt und vor der ersten Kontaktzone 10 in der ein Farbabriss bzw. eine Farbspaltung erfolgt die Restfarbe bzw. der Restlack auf der Mantelfläche dieser Walze (1-6) geebnet werden.
Ist die Walze 1-6 mit mehreren Kontaktstellen 10 in denen ein Abreißen der Farbe bzw. des Lackes erfolgt in Kontakt, so sind der entsprechenden Walze 1-6 mindestens eine, bevor­ zugt auch mehrere Plattiereinrichtungen 12, in Drehrichtung der jeweiligen Walze 1-6 jeweils vor der nächsten Kontakt­ stelle 10 zuzuordnen.
Bei Anordnung wenigstens einer Plattiereinrichtung 12 im Bereich der Farbkastenwalze 1 in Drehrichtung vor dem Farbdo­ siersystem 8 kann die Plattiereinrichtung 12 auch in den Farbkasten 9 eintauchend angeordnet werden.
Das Plattiersystem 12 ist bevorzugt an jeder Walze 1-6 an- und abstellbar angeordnet.
Bezugszeichenliste
1
Farbkastenwalze
2
Heberwalze
3
Farbwerkswalze (erste Farbreiberwalze)
4
Übertragwalze
5
Zweite Farbreiberwalze
6
Filmwalze
7
Walzenzug
8
Farbdosiersystem
9
Farbkasten
10
Kontaktzone
11
Farbspendeeinrichtung
12
Plattiereinrichtung
13
Farbschicht
14
Farbspitze, Farbkuppe
15
Walzenbreite
16
Achse
17
Farbzone
18
Farbtal
19
Plattierelement
20
Halterung
21
Drehgelenk
F Kraft
h1
erste Schichtdicke
h2
zweite Schichtdicke
N Oberflächennormale

Claims (15)

1. Dosiersystem zum Einfärben von Walzen in einer Druckma­ schine mit wenigstens einem zu einem Platten- oder Form­ zylinder führenden Walzenzug, wobei eine Walze mittels Farbe oder Lack aus einem Vorratsbehälter einfärbbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass in Drehrichtung einer Walze (1 bis 6) nach einer Kontaktzone (10) in der ein Abreißen von Farbe/Lack oder eine Farb-/Lackspaltung erfolgt ist eine Plattiereinrich­ tung (12) an die Mantelfläche der Walze (1 bis 6) paral­ lel anstellbar angeordnet ist.
2. Dosiersystem nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass in Drehrichtung der Walze (1 bis 6) vor einer Kon­ taktzone (10) in der eine Farb-/Lackspaltung erfolgt eine Plattiereinrichtung (12) an die Mantelfläche der Walze (15 bis 21) parallel anstellbar angeordnet ist.
3. Dosiersystem nach wenigstens Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass in Drehrichtung der Walze (1 bis 6) die Plattierein­ richtung (12) in ihrer Richtung tangentenförmig oder se­ kantenfömig an die Mantelfläche der Walze (1 bis 6) anstellbar angeordnet ist.
4. Dosiersystem nach wenigstens Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Plattiereinrichtung (12) einer Farbkastenwalze (1) zugeordnet ist und zur Farbkastenwalze (1) nach der Kontaktzone (10) mit einer Heberwalze (2) oder einer Filmwalze (6) und vor einem Farbdosiersystem (8) in Dreh­ richtung der Farbkastenwalze (1) anstellbar angeordnet ist.
5. Dosiersystem nach wenigstens Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Plattiereinrichtung (12) der Heberwalze (2) oder der Filmwalze (6) zugeordnet ist und in Drehrichtung von Heber-/Filmwalze (2, 6) nach der Kontaktzone (10) mit der Farbkastenwalze (1) und vor der Kontaktzone (10) der nachgeordneten Farbwerkswalze (3) anstellbar angeordnet ist.
6. Dosiersystem nach wenigstens Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Plattiereinrichtung (12) der Farbwerkswalze (3) zugeordnet ist und in Drehrichtung der Farbwerkswalze (3) nach der Kontaktzone (10) mit der Heberwalze (2) oder Filmwalze (6) und vor der Kontaktzone (10) einer unmit­ telbar der Farbwerkswalze (3 nachgeordneten Walze (4) des Walzenzuges (7) anstellbar angeordnet ist.
7. Dosiersystem nach wenigstens Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Plattiereinrichtung (12) zumindest einer antreibbaren Walze (3, 5) des Walzenzuges (7) zugeordnet ist und in Drehrichtung der Walze (3, 5) nach der Kontakt­ zone (10) mit einer unmittelbar benachbarten Walze des Walzenzuges (7) und vor der Kontaktzone (10) mit einer weiteren unmittelbar benachbarten Walze des Walzenzuges (7) anstellbar angeordnet ist.
8. Dosiersystem nach wenigstens Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Plattiereinrichtung (12) mittels einer Kraft (F) an die Mantelfläche der Walze (1 bis 6) anstellbar ist.
9. Dosiersystem nach wenigstens Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass mittels der Plattiereinrichtung (12) eine gleichmä­ ßige Flächenpressung über die Breite der Walze (1 bis 6) aufbringbar ist.
10. Dosiersystem nach wenigstens Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Plattiereinrichtung (12) in Drehrichtung der Walze (1 bis 6) ein Plattierelement (19) aufweist, wel­ ches sich über die gesamte Walzenbreite (15) erstreckt und in einer Halterung (20) lösbar angeordnet ist.
11. Dosiersystem nach wenigstens Anspruch 1 und 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Halterung (20) in einem gestellfesten Drehgelenk (21) beidseitig gelagert ist.
12. Dosiersystem nach wenigstens Anspruch 1 und 10, dadurch gekennzeichnet, dass das Plattierelement (19) mit einer gestellseitig ab­ gestützen Druckfeder in Funktionsverbindung ist.
13. Dosiersystem nach wenigstens Anspruch 1 und 10, dadurch gekennzeichnet, dass ein freies Ende des Plattierelementes (19) tangen­ tenförmig oder sekantenförmig an der Mantelfläche einer Walze (1 bis 6) in einem Tangenten- oder Sekantenpunkt endet.
14. Dosiersystem nach wenigstens Anspruch 1 und 10, dadurch gekennzeichnet, dass ein freies Ende des Plattierelementes (19) in einem geringfügigen Abstand zur Mantelfläche der Walze (1-6) endet.
15. Dosiersystem nach wenigstens Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass in Drehrichtung der Walze (1-6) die Plattierein­ richtung (12) in ihrer Richtung sekanten- oder tangenten­ förmig zur Mantelfläche der walze (1-6) anstellbar ist.
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