DE10015775A1 - Kartenmaterial und Verfahren zum Betreiben eines Kartenterminals - Google Patents

Kartenmaterial und Verfahren zum Betreiben eines Kartenterminals

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Abstract

Die Erfindung betrifft ein Kartenterminal und ein Verfahren zum Betreiben eines Kartenterminals für eine zumindest eine Kartenfunktion aufweisende Karte mit einem nicht-flüchtigen Datenspeicher. Es ist vorgesehen, dass das Kartenterminal (1) über eine Einrichtung (5) zuerst die Kartenfunktion (12, 13, 14) ermittelt und dass dann in Abhängigkeit der Kartenfunktion eine datenverarbeitende Einrichtung (2) des Kartenterminals (1) softwaremäßig konfiguriert wird.

Description

Die Erfindung geht aus von einem Verfahren zum Betreiben eines Kartenterminals gemäß Oberbegriff des Anspruchs 1 sowie von einem Kartenterminal mit den im Oberbegriff des Anspruchs 13 genannten Merk­ malen. Die Erfindung betrifft ferner die Verwendung einer zumindest eine Kartenfunktion aufweisenden Karte mit zumindest einem nicht flüchtigen Daten­ speicher.
Ein Kartenterminal sowie ein Verfahren zum Betrei­ ben desselben sind bekannt. Derartige Kartentermi­ nals weisen einen Kartenleser und eine datenverar­ beitende Einrichtung auf, wobei Kartenleser und diese Einrichtung miteinander verbunden sind. Diese Kartenterminals sind beispielsweise als Bankautoma­ ten realisiert, bei denen ein Kunde mit einer ent­ sprechenden Karte Bankgeschäfte tätigen kann. Der­ artige Karten, die auch als Smartcards bezeichnet werden, weisen zumindest eine Kartenfunktion auf. Im vorliegenden Beispiel der Bankautomaten besitzen die Karten beispielsweise eine Funktion, um Bargeld an diesen Automaten zu erhalten. Die Karte weist einen nicht flüchtigen Datenspeicher auf, in dem kundenspezifische Daten abgespeichert sind. Hierzu gehören beispielsweise die Kontonummer oder der­ gleichen. In den meisten Fällen sind die auf der Karte gespeicherten Daten verschlüsselt abgelegt, so dass ein unerwünschter Zugriff durch Dritte zu­ mindest erschwert ist.
Um die Kartenfunktion nutzen zu können, weist das bekannte Kartenterminal ein entsprechend in diesem gespeichertes Ausführungs- beziehungsweise Anwen­ dungsprogramm auf. Dieses Programm unterstützt die Kartenfunktion beziehungsweise ermöglicht deren Ausführung am Kartenterminal. Somit ist das bekann­ te Kartenterminal für eine bestimmte Kartenfunktion festgelegt. Das bekannte Kartenterminal ist daher wenig flexibel.
Es ist daher Aufgabe der Erfindung, ein Verfahren zum Betreiben eines Kartenterminals sowie ein Kar­ tenterminal der eingangs genannten Art anzugeben, das sich durch hohe Flexibilität auszeichnet.
Gelöst wird diese Aufgabe mit einem Verfahren zum Betreiben eines Kartenterminals, das die im An­ spruch 1 genannten Merkmale aufweist. Dieses Kar­ tenterminal ist für eine zumindest eine Kartenfunk­ tion aufweisende Karte vorgesehen, die einen nicht­ flüchtigen Datenspeicher aufweist. Das erfindungs­ gemäße Verfahren zeichnet sich dadurch aus, dass das Kartenterminal zuerst die Kartenfunktion ermit­ telt und dass dann in Abhängigkeit der Kartenfunk­ tion das Kartenterminal softwaremäßig konfiguriert wird. Nach dem Einschieben der Karte in das Karten­ terminal wird - wie vorstehend erwähnt - zunächst die Kartenfunktion ermittelt, um anschließend in Abhän­ gigkeit dieser Kartenfunktion ein entsprechendes Konfigurationsmittel in das Kartenterminal einzulesen. Derartige Konfigurationsmittel können bei­ spielsweise sogenannte Karten-Treiber sein, die es ermöglichen, dass das Kartenterminal mit der einge­ steckten Karte kommunizieren kann. Da nicht in al­ len Fällen die in dem nicht flüchtigen Datenspei­ cher abgelegten Daten auf unterschiedlichen Karten in demselben Format abgespeichert sind, werden in den meisten Fällen diese Karten-Treiber als Konfi­ gurationsmittel benötigt. Konfigurationsmittel kön­ nen jedoch auch Ausführungs- beziehungsweise Anwen­ dungsprogramme (Applikationen) sein, die die Kar­ tenfunktion terminalseitig unterstützen beziehungs­ weise zur Ausführung bringen. Beim erfindungsgemä­ ßen Verfahren besteht die softwaremäßige Konfigura­ tion also darin, in das Kartenterminal zumindest ein Konfigurationsmittel einzulesen. Das erfin­ dungsgemäße Verfahren zeichnet sich also dadurch aus, dass das Kartenterminal eine hohe Flexibilität besitzt, da erst nachdem die Kartenfunktion ermit­ telt wurde das/die entsprechende(n) Konfigurations­ mittel in das Kartenterminal geladen wird/werden. Es können somit für unterschiedliche Karten bezie­ hungsweise unterschiedliche Kartenfunktionen hard­ waremäßig ein und dieselben Kartenterminals bereit­ gestellt werden. Erst durch die erfindungsgemäße softwaremäßige Konfiguration wird dann das Karten­ terminal an die entsprechende Kartenfunktion ange­ passt, so dass die gewünschte Benutzerfunktion aus­ führbar sind.
Ein besonders bevorzugtes Ausführungsbeispiel zeichnet sich dadurch aus, dass für das Konfigurie­ ren über eine Netzwerkschnittstelle des Kartenter­ minals eine Kommunikationsverbindung zu einem der Kartenfunktion zuordenbaren Netzwerkelement aufge­ baut wird. In diesem Netzwerkelement kann dann das Konfigurationsmittel abgespeichert sein, das dann über das Netzwerk in das Kartenterminal geladen wird, um dort abgearbeitet werden zu können. Mithin ist es möglich, in einem Netzwerk, das mehrere Kar­ tenterminals aufweist, an beliebigen Standorten der Kartenterminals immer die gewünschte Kartenfunktion bereitstellen beziehungsweise ausführen zu können.
In einer Weiterbildung der Erfindung ist also vor­ gesehen, dass das Netzwerkelement in Abhängigkeit der ermittelten Kartenfunktion zumindest ein Konfi­ gurationsmittel an das Kartenterminal übermittelt. Dieses Konfigurationsmittel kann ein Karten-Treiber sein, der eine Kommunikation zwischen Kartentermi­ nal beziehungsweise Kartenleser und der Karte er­ möglicht. Mithin ist es in besonders bevorzugter Ausführungsform möglich, das Kartenterminal mit ei­ ner "Minimalsoftware" auszustatten, die es ledig­ lich erlaubt, bei eingeschobener Karte die Karten­ funktion zu ermitteln. Um weitergehende Kommunika­ tion mit der Karte zu ermöglichen, wird dann der Karten-Treiber geladen.
Bei einem besonders bevorzugten Ausführungsbeispiel wird die Kartenfunktion mittels zumindest einer auf der Karte gespeicherten Identifikation ermittelt. Jede Karte weist zumindest eine nur dieser Karte zugeordnete Identifikation auf, wobei jede Identi­ fikation als Buchstaben- und/oder Zahlenkombination in dem nicht flüchtigen Datenspeicher abgespeichert sein kann. Die zumindest eine Identifikation kann auch verschlüsselt abgelegt sein. Um die Kartenfunktion feststellen zu können, wird über das Kar­ tenterminal diese zumindest eine Identifikation ausgelesen und in deren Abhängigkeit zumindest eine Kartenfunktion ermittelt. Es kann also vorgesehen sein, dass die zumindest eine auf der Karte gespei­ cherte Identifikation so ausgelegt ist, dass eine eindeutige Ermittlung der Kartenfunktion ermöglicht wird.
Um die entsprechende softwaremäßige Konfiguration des Kartenterminals ausführen zu können, ist in ei­ ner Weiterbildung der Erfindung vorgesehen, dass das Kartenterminal aus der Identifikation die Netz­ werkadresse des Netzwerkelements ermittelt. Die Identifikation kann also entsprechend codiert sein, so dass eine eindeutige Zuordnung zu einer Netz­ werkadresse gegeben ist, um das entsprechende Netz­ werkelement leicht ermitteln und auch ansprechen zu können.
Gemäß einer besonders bevorzugter Ausführungsform ist vorgesehen, dass das Kartenterminal aus der Identifikation Anfrage-Parameter ermittelt, die an das Netzwerkelement weitergeleitet werden, um von dem Netzwerkelement zumindest das eine der Karten­ funktion zugeordnete Konfigurationsmittel zu erhal­ ten, das dann in dem Kartenterminal abgearbeitet wird. Sind beispielsweise mehrere Kartenfunktionen auf der Karte abgelegt oder benötigt eine einzige Kartenfunktion mehrere Konfigurationsmittel, so können diese über die entsprechenden Anfrage- Parameter von dem Netzwerkelement erhalten werden.
Nach einer Weiterbildung der Erfindung ist vorgese­ hen, dass das Kartenterminal in Abhängigkeit der Kartenfunktion und/oder des bereits erhaltenen Kon­ figurationsmittels zu mehreren Netzwerkelementen, vorzugsweise nacheinander, eine Kommunikationsver­ bindung aufbaut. So ist es möglich, dass nach Aus­ lesen der Identifikation ein Netzwerkelement ermit­ telt wird, über das Konfigurationsmittel erhalten werden können, und dass dann zu einem anderen Netz­ werkelement eine Kommunikationsverbindung aufgebaut werden kann, um weitere Konfigurationsmittel zu er­ halten.
Bei einem Ausführungsbeispiel ist vorgesehen, dass zumindest eines der Konfigurationsmittel ein Konfi­ gurationsprogramm ist, das auch als Karten-Treiber bezeichnet wird, mit dem das Kartenterminal mit der Karte kommunizieren kann.
Zumindest ein anderes der Konfigurationsmittel kann ein Ausführungs- beziehungsweise Anwendungsprogramm sein, mit dem die Kartenfunktion ausgeführt bezie­ hungsweise unterstützt werden kann. Diese Ausfüh­ rungsprogramme werden auch als Applikationen be­ zeichnet. Mithin kann an einem beliebigen Karten­ terminal des Netzwerks die gewünschte Kartenfunkti­ on bereitgestellt werden.
Bei einem anderen Ausführungsbeispiel kann zumin­ dest eines der Konfigurationsmittel eine Netzwerk­ adresse des einen Netzwerkelements oder eines wei­ teren Netzwerkelements sein. Nach der Ermittlung der Kartenfunktion wird beispielsweise die Netz­ werkadresse eines Netzwerkelements ermittelt, auf dem mehrere, der entsprechenden Kartenfunktion zu­ geordnete Netzwerkadressen abgelegt sind. Entspre­ chend wird die der Kartenfunktion zugeordnete Netz­ werkadresse ausgewählt und an das Kartenterminal übermittelt, das dann mit dieser Netzwerkadresse das weitere Netzwerkelement ansprechen kann, um ein dieser Kartenfunktion zugeordnetes Ausführungspro­ gramm zu erhalten.
Bei einem anderen Ausführungsbeispiel kann vorgese­ hen sein, dass zumindest eines der vorstehend er­ wähnten Konfigurationsmittel auf der Karte gespei­ chert ist. Insbesondere ist dann vorteilhaft, dass - sofern ein Karten-Treiber auf der Karte gespei­ chert ist - sofort eine Kommunikation zwischen Kar­ tenterminal und Karte möglich ist, um beispielswei­ se über ein Netzwerkelement dann das Ausführungs­ programm zu erhalten. Es kann auf der Karte auch zumindest ein Ausführungsprogramm gespeichert sein.
Diese Aufgabe wird auch mit einem Kartenterminal gelöst, das die in Anspruch 13 genannten Merkmale besitzt. Dieses Kartenterminal weist einen Karten­ leser und eine datenverarbeitende Einrichtung auf, in der zumindest ein Konfigurationsmittel abgear­ beitet werden kann. Das Kartenterminal ist für eine zumindest eine Kartenfunktion aufweisende Karte mit einem nicht flüchtigen Datenspeicher vorgesehen. Das erfindungsgemäße Kartenterminal zeichnet sich dadurch aus, dass es eine Einrichtung zur Ermitt­ lung der Kartenfunktion aufweist und dass die da­ tenverarbeitende Einrichtung in Abhängigkeit der Kartenfunktion softwaremäßig konfigurierbar ausge­ bildet ist. Diese datenverarbeitende Einrichtung kann also einen Arbeitsspeicher umfassen, in den zumindest ein Konfigurationsmittel ladbar ist, das dann in einem Rechenwerk abarbeitbar ist, um die Kartenfunktion ausführen beziehungsweise unterstüt­ zen zu können. Das erfindungsgemäße Kartenterminal zeichnet sich also auch durch eine hohe Flexibili­ tät aus. Es ist insbesondere für die Durchführung des vorstehend erwähnten Verfahrens vorgesehen.
Um das Kartenterminal softwaremäßig konfigurieren zu können, weist es in einer Weiterbildung der Er­ findung eine Netzwerkschnittstelle, die einen Auf­ bau einer Kommunikationsverbindung zu einem Netz­ werkelement ermöglicht, in dem zumindest eines der Konfigurationsmittel gespeichert ist.
Diese Aufgabe wird auch unter Verwendung einer zu­ mindest eine Kartenfunktion aufweisenden Karte mit zumindest einem Datenspeicher gelöst, wobei bei der Verwendung der Karte die softwaremäßige Konfigura­ tion eines Kartenterminals durchgeführt wird. Die Karte ermöglicht zumindest den Zugriff des Karten­ terminals, um die Kartenfunktion ermitteln zu kön­ nen.
Auf der Karte beziehungsweise in dem Datenspeicher kann zumindest ein Konfigurationsmittel abgelegt sein. Es genügt jedoch auch, wenn die auf der Karte gespeicherte Identifikation von einem Kartentermi­ nal ausgelesen werden kann, woraufhin in Abhängig­ keit dieser Identifikation die softwaremäßige Kon­ figuration des Kartenterminals ausgeführt wird.
Selbstverständlich ist es möglich, auf der Karte, vorzugsweise verschlüsselte, Sicherheitscodes zu speichern, die vom Kartenterminal vor verschiedenen Verfahrensschritten abgefragt werden, um eine unbe­ rechtigte Nutzung der Karte zu vermeiden.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen ergeben sich aus den Unteransprüchen.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand von Ausfüh­ rungsbeispielen mit Bezug auf die Zeichnung näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 ein Kartenterminal,
Fig. 2 ein Verfahrensablauf zur softwaremäßigen Konfiguration des Kartenterminals nach Fig. 1, und
Fig. 3 ein Netzwerk mit zumindest einem Karten­ terminal nach Fig. 1.
Fig. 1 zeigt ein Kartenterminal 1, das eine daten­ verarbeitende Einrichtung 2 besitzt, die einen Ar­ beitsspeicher 3, ein Rechenwerk 4 und eine Einrich­ tung 5 zur Ermittlung einer Kartenfunktion umfasst. Die Einrichtung 2 ist mit einem Kartenleser 6 ver­ bunden, der eine hardwaremäßige Schnittstelle zwi­ schen der Einrichtung 2 und einer in den Kartenle­ ser 6 einbringbaren Karte 7 bildet. Der Kartenleser 6 kann als externes Gerät realisiert oder aber in das Kartenterminal 1 integriert sein, wie dies in Fig. 1 gestrichelt angedeutet ist. Das Kartenter­ minal 1 weist ferner eine Netzwerkschnittstelle 8 auf, die einerseits mit der Einrichtung 2 und ande­ rerseits mit einem Netzwerk 9 verbunden ist, wel­ ches als lokales Netzwerk (LAN) oder auch als Fern­ netz, beispielsweise das Internet, ausgebildet sein kann. An das Netzwerk 9 ist neben dem Kartentermi­ nal 1 ein zumindest ein weiteres Netzwerkelement 10 angeschlossen. Eine Datenübertragung zwischen dem Netz 9 und dem Kartenterminal 1 und zwischen dem Netzwerk 9 und dem Netzwerkelement 10 ist jeweils in bidirektionaler Richtung möglich.
Die Karte 7 weist einen nicht flüchtigen Datenspei­ cher 11 auf, der als Magnetstreifen oder - wie in Fig. 1 dargestellt - als Chip ausgebildet sein kann. Die Karte 7 weist zumindest eine Kartenfunk­ tion 12, 13 oder 14 auf, wobei in dem Datenspeicher 11 die der Kartenfunktion 12, 13 oder 14 zugeordne­ te Informationseinheit als Programmcode gespeichert ist. Im Ausführungsbeispiel weist die Karte 7 drei Kartenfunktionen auf; selbstverständlich können mehr oder weniger Kartenfunktionen 12, 13, 14 auf der Karte 7 enthalten sein. Ist der Datenspeicher 11 als Chip realisiert, kann dieser außerdem einen datenverarbeitenden Prozessor umfassen, so dass ei­ ne "intelligente" Karte 7 vorliegt.
Anhand von Fig. 2 wird im folgenden ein Verfahren zum Betreiben des Kartenterminals 1 beschrieben: Nach dem Einschieben der Karte 7 in den Kartenleser 6 ermittelt zunächst die Einrichtung 5 die zumin­ dest eine Kartenfunktion 12, 13 oder 14. Vorzugs­ weise erfolgt dies dadurch, dass eine in dem Daten­ speicher 11 abgelegte Identifikation I, die auch als Identifikationsstring bezeichnet wird, aus der Karte 7 ausgelesen wird. Dies erfolgt insbesondere dadurch, dass die Karte beziehungsweise der Daten­ speicher 11 auf einen definierten Zustand zurückge­ setzt wird, woraufhin von dem Datenspeicher 11 die vorstehend erwähnte Identifikation I an die Ein­ richtung S geliefert wird. Diese auch als ATR (Answer To Reset)-String bezeichnete Identifikati­ on I wird also im Rahmen des standardisierten Rück­ setzvorgangs der Karte 7 als Ergebnis geliefert. Aus dieser Identifikation I bildet das Kartentermi­ nal 1 zumindest folgende Informationseinheiten ab: Die Netzwerkadresse ADR 1 des Netzwerkelements 10 sowie Parameter für eine Anfrage an dieses Netz­ werkelement 10. Das Kartenterminal 1 verwendet die­ se Netzwerkadresse ADR1 zum Aufbau einer Kommunika­ tionsverbindung mit diesem Netzwerkelement 10 und gibt eine Anfrage an dieses Element 10 auf. Diese Anfrage umfasst die Parameter und Informationen ü­ ber die Einrichtung 2, um beispielsweise von dem Netzwerk 10 Informationen in einem entsprechenden Format zu erhalten. Aufgrund dieser Anfrage bezie­ hungsweise dieser übermittelten Parameter wird aus dem Netzwerkelement 10 eine diesen Parametern zuge­ ordnete Information ausgewählt und an das Karten­ terminal zurückgesendet. Diese Information enthält zumindest ein Konfigurationsmittel K, das in der Einrichtung 2 abgearbeitet wird. Ein Konfigurati­ onsmittel K1 ist beispielsweise ein Konfigurations­ programm, das auch als Karten-Treiber bezeichnet wird. In der Einrichtung 2 wird dieses Konfigurati­ onsmittel K1 zur Ausführung gebracht. Es ermöglicht dann die Kommunikation mit der Karte 7. Die Ein­ richtung 2 ermittelt durch Kommunikation mit der Karte 7 zumindest eine weitere Netzwerkadresse ADR2, ADR3 oder ADR4 und entsprechende Anfragepara­ meter, um von zumindest einem weiteren Netzwerkele­ ment 15, 16, oder 17 zumindest ein weiteres Konfi­ gurationsmittel K zu erhalten, das beispielsweise ein Ausführungsprogramm K2 sein kann. Das Ausfüh­ rungsprogramm K2 (Applikation) ermöglicht die ter­ minalseitige Ausführung zumindest einer der Karten­ funktionen 12, 13, oder 14.
Die von den Netzwerkelementen 10, 15, 16, 17 erhal­ tenen Konfigurationsmittel K werden in der auch als Ausführungsplattform bezeichneten Einrichtung 2 ab­ gearbeitet, um die gewünschte Kartenfunktion unter­ stützen zu können. Jedes Konfigurationsmittel K er­ hält Zugang zur Kommunikation mit der entsprechen­ den auch als Applikation bezeichneten Kartenfunkti­ on 12, 13 oder 14. Jedes Konfigurationsmittel kann außerdem Zugang zur Netzwerkschnittstelle 8 erhal­ ten, um selbständig weitere Konfigurationsmittel K über das Netz 9 anfordern zu können. Selbstver­ ständlich ist es auch möglich, dass sämtliche Kon­ figurationsmittel K1 und K2 von einem einzigen Netzwerkelement 10, 17, 16 oder 15 angefordert wer­ den können. Denkbar wäre es allerdings auch, dass jedes Konfigurationsmittel K - wie in Fig. 2 darge­ stellt - von einem der Netzwerkelemente 10, 15, 16 oder 17 angeboten wird.
Das Kartenterminal 1 verfügt über zumindest einen ATR-(Answer To Reset) Abbildungsmechanismus, der in der Einrichtung 5 implementiert ist. Außerdem verfügt das Kartenterminal 1 über die Ausführungs­ plattform 2, um quasi mobilen Code, also die Konfi­ gurationsmittel K, ausführen zu können. Das beschriebene Kartenterminal 1 ist also vielseitig softwaremäßig konfigurierbar, insbesondere als Fol­ ge des Einführens der Karte 7 in den Kartenleser 6, wodurch über die Einrichtung 5 die entsprechende Kartenfunktion 12, 13 oder 14 ermittelt werden kann. Über das Netzwerk 9 können anschließend die für die Kommunikation mit der Karte 7 und der in der Ausführungsplattform 2 abzuarbeitenden Konfigu­ rationsmittel K herunter geladen werden, so dass das vor dem Einschieben der Karte nahezu funktions­ lose Kartenterminal 1 erst durch die softwaremäßige Konfiguration aktiviert wird. Zu Beginn eines Akti­ vierungsvorganges weist das Kartenterminal 1 also lediglich eine "Minimalsoftware" auf, die es ermög­ licht, die Kartenfunktion 12, 13 oder 14 zu ermit­ teln. Erst nachdem diese Kartenfunktion ermittelt wurde und entsprechende Konfigurationsmittel über das Netzwerk 9 erhalten wurden, ist das Kartenter­ minal 1 "intelligent" und kann die zumindest eine Kartenfunktion 12, 13, 14 terminalseitig unterstüt­ zen.
Den mit der Einrichtung 5 auszuführenden ATR- Abbildungsmechanismus könnte man sich vorstellen als die Abbildung der Identifikation I auf zumin­ dest eine vorgebbare Netzwerkadresse ADR1, ADR2, ADR3 oder ADR4, hinter der sich ein im Netzwerk 9 zugänglicher Server mit dieser festen Adresse ver­ birgt. Die Anfrage an dieses Netzwerkelement 10, 15, 16, 17 könnte mit einer durch den ATR-String und den Informationen der Ausführungsplattform 2 parametrisierten HTTP-Anfrage realisiert sein, auf die der Server das entsprechende Konfigurationsmit­ tel K dynamisch, also selbständig, zurückliefert.
Sind mehrere ATR-Abbildungsmechanismen vorgesehen, kann jedem Abbildungsmechanismus zumindest eine I­ dentifikation I (ATR-String) zugeordnet sein, die jeweils zumindest einer Netzwerkadresse ADR zuor­ denbar ist.
Die Ausführungsplattform 2 könnte beispielsweise einer Java-Applet-Plattform eines gewöhnlichen Web- Browsers (Netscape, Internet Explorer etc. ) ähneln, in die dynamisch Java-Applikationen heruntergeladen und aktiviert werden können. Wesentlicher Unter­ schied dabei ist die Möglichkeit der Konfigurati­ onsmittel K im Kartenterminal 1 mit der entspre­ chenden Kartenfunktion 12, 13 oder 14 beziehungs­ weise der entsprechenden Karte kommunizieren zu können. Andere Ausführungsplattformen sind glei­ chermaßen denkbar. Informationen über die Ausfüh­ rungsplattform könnten beispielsweise genutzt wer­ den, um einen für die Ausführungsplattform geeigne­ ten Treiber zu liefern.
Das Kartenterminal 1 kann daher potentiell alle Karten bedienen, für die geeignete Konfigurations­ mittel K, vorzugsweise im Netzwerk 9, hinterlegt sind und die über den ATR-Abbildungsmechanismus, also über die Identifikation I, lokalisiert werden können. Möglich wäre es allerdings auch, auf der Karte 7 zumindest ein Konfigurationsmittel K zu speichern.
Dadurch, dass die Konfigurationsmittel K in der Ausführungsplattform 2 aktiviert werden, kann diese in der Lage sein, eigenständig weitere Aktivitäten durchzuführen. Hierzu zählen beispielsweise das Herausfinden der auf der Karte verfügbaren Applikati­ onen 12, 13, 14 und die Veranlassung der Aktivie­ rung der entsprechenden Konfigurationsmittel K.
Weiterhin können die Konfigurationsmittel K eine Dienste-Schnittstelle im Netzwerk 9 anbieten, mit deren Hilfe die Applikationen 12, 13, 14 auf der Karte 7 von einem anderen Netzwerkelement im Netz­ werk 9 angesprochen werden. Denkbar wäre es jedoch auch, dass die den entsprechenden Applikationen 12, 13, 14 auf der Karte 7 zuordenbaren Konfigurations­ mittel K ihrerseits proaktiv tätig werden, also selbständig weitere Aktivitäten ausführen, und not­ wendige Aktionen zur Ermöglichung ihres Dienstean­ gebots vornehmen. Weiterhin könnten diese Applika­ tionen 12, 13, 14 dafür sorgen, innerhalb eines Netzwerkes den Dienst der Karte 7 anzubieten. Das heißt, dass auf einer Karte 7 gespeicherte Applika­ tionen 12, 13, 14 über das Netzwerk 9 auch an ande­ ren an dem Netzwerk 9 angeschlossene Kartentermi­ nals 1 angeboten werden können. Es können also die auf der Karte 7 gespeicherten Applikationen 12, 13 oder 14 die softwaremäßigen Konfigurationsmittel für zumindest ein weiteres Kartenterminal bilden.
Fig. 3 zeigt ein Netz 18, das zumindest zwei Kar­ tenterminals 1 und zumindest ein Netzwerkelement 10 bis 17 umfasst. Diese Elemente sind über ein loka­ les Netzwerk 9' miteinander verbunden. Das Netzwerk 9' kann über einen Netzwerk-Server 19 mit einem Fernnetz 9", vorzugsweise dem Internet, verbunden sein. Rein beispielhaft sind an das Internet 9" Netzwerkelemente 10' bis 17' mit entsprechenden Ad­ ressen ADR', ADR" angebunden. Somit wird klar, dass für die softwaremäßige Konfiguration der Kar­ tenterminals 1 Konfigurationsmittel K über die Netzwerkelemente 10 bis 17 des lokalen Netzwerks 9' und/oder auch über Netzwerkelemente 10' bis 17' des Internets 9" angesprochen werden können, um die Konfigurationsmittel an zumindest einem der Karten­ terminals 2 bereitstellen zu können. Denkbar wäre es allerdings auch, dass zumindest ein Kartentermi­ nal 1 an das Internet 9" angeschlossen ist.

Claims (15)

1. Verfahren zum Betreiben eines Kartenterminals für eine zumindest eine Kartenfunktion aufweisende Karte mit einem nicht-flüchtigen Datenspeicher, da­ durch gekennzeichnet, dass das Kartenterminal (1) zuerst die Kartenfunktion (12, 13, 14) ermittelt und dass dann in Abhängigkeit der Kartenfunktion (12, 13, 14) das Kartenterminal (1) softwaremäßig konfiguriert wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeich­ net, dass für das Konfigurieren über eine Netzwerk­ schnittstelle (8) des Kartenterminals (1) eine Kom­ munikationsverbindung zu zumindest einem der Kar­ tenfunktion (12, 13, 14) zuordenbaren Netzwerkelement (10, 15, 16, 17, 10', 15', 16', 17') auf gebaut wird.
3. Verfahren nach Anspruch 2, dadurch gekennzeich­ net, dass das Netzwerkelement (10, 15, 16, 17, 10',15', 16', 17') in Abhängigkeit der ermittelten Karten­ funktion (12, 13, 14) Konfigurationsmittel (K) an das Kartenterminal (1) übermittelt.
4. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprü­ che, dadurch gekennzeichnet, dass die Kartenfunkti­ on (12, 13, 14) mittels zumindest einer auf der Karte (7) gespeicherten Identifikation (I) ermittelt wird.
5. Verfahren nach Anspruch 4, dadurch gekennzeich­ net, dass das Kartenterminal (1) aus der Identifikation (I) die Netzwerkadresse (ADR1, ADR2, ADR3, ADR4, ADR', ADR") des Netzelements (10, 15, 16, 17, 10', 15', 16', 17') ermittelt.
6. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprü­ che, dadurch gekennzeichnet, dass das Kartentermi­ nal (1) aus der Identifikation (I) Anfrage- Parameter ermittelt, die an das Netzwerkelement (10, 15, 16, 17, 10', 15', 16', 17') weitergeleitet wer­ den, um von dem Netzwerkelement zumindest das eine der Kartenfunktion (12, 13, 14) zuordenbare Konfigu­ rationsmittel (K) zu erhalten, das dann in dem Kar­ tenterminal (1) abgearbeitet wird.
7. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprü­ che, dadurch gekennzeichnet, dass das Kartentermi­ nal (1) in Abhängigkeit der Kartenfunktion (12, 13, 14) und/oder des Konfigurationsmittels (K) zu meh­ reren Netzwerkelementen (10, 15, 16, 17, 10', 15', 16', 17') vorzugsweise nacheinander, eine Kommunikati­ onsverbindung aufbaut.
8. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprü­ che, dadurch gekennzeichnet, dass jedes der Netz­ werkelemente (10, 15, 16, 17, 10', 15', 16', 17') Konfigu­ rationsmittel (K) an das Kartenterminal (1) über­ trägt.
9. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprü­ che, dadurch gekennzeichnet, dass eines der Konfi­ gurationsmittel (K) ein Konfigurationsprogramm (K1) ist, mit dem das Kartenterminal (1) mit der Karte (7) kommunizieren kann.
10. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprü­ che, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest ein an­ deres der Konfigurationsmittel (K) ein Ausführungs­ programm (K2) ist, mit dem die Kartenfunktion (12, 13, 14) ausgeführt werden kann.
11. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprü­ che, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest ein weiteres der Konfigurationsmittel (K) eine Netz­ werkadresse (ADR1, ADR2, ADR3, ADR4, ADR', ADR") eines Netzwerkelements (10, 15, 16, 17, 10', 15', 16', 17') ist.
12. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprü­ che, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest ein Ausführungsprogramm (K2) auf der Karte (7) gespei­ chert ist.
13. Kartenterminal für eine zumindest eine Karten­ funktion aufweisende Karte mit einem nicht- flüchtigen Speicher, mit einem Kartenleser und mit einer datenverarbeitenden Einrichtung, dadurch ge­ kennzeichnet, dass das Kartenterminal (1) eine Ein­ richtung (5) zur Ermittlung der Kartenfunktion (12, 13, 14) aufweist und dass die datenverarbeitende Einrichtung (2) in Abhängigkeit der Kartenfunktion (12, 13, 14) softwaremäßig konfigurierbar ausgebildet ist.
14. Kartenterminal nach Anspruch 13, gekennzeichnet durch eine Netzwerkschnittstelle (8), die einen Aufbau einer Kommunikationsverbindung zu einem Netzwerkelement (10, 15, 16, 17, 10', 15', 16', 17') er­ möglicht.
15. Verwendung einer zumindest eine Kartenfunktion aufweisenden Karte mit zumindest einem nicht­ flüchtigen Datenspeicher, für die softwaremäßige Konfiguration eines Kartenterminals (1), insbeson­ dere nach zumindest einem der Ansprüche 13 und 14.
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