DE10009482C1 - Vorrichtung zur Gewinnung wenigstens eines Inhaltsstoffs einer Körperflüssigkeit - Google Patents
Vorrichtung zur Gewinnung wenigstens eines Inhaltsstoffs einer KörperflüssigkeitInfo
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Abstract
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Gewinnung wenigstens eines Inhaltsstoffs einer Körperflüssigkeit durch eine Kanüle, die von einer Unterseite der Vorrichtung abragt und in einem Körpergewebe plazierbar ist, wobei die Vorrichtung eine Kapillarschicht mit einer freien Oberfläche zur Verdunstung von Flüssigkeit aufweist und die Kanüle mit der Kapillarschicht verbunden ist.
Description
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Gewinnung wenigstens eines Inhaltstoffs
einer Körperflüssigkeit durch eine in einem Körpergewebe plazierbare bzw. plazierte
Kanüle. Die Vorrichtung ist insbesondere eine Mikroperfusionsvorrichtung oder eine
Mikrofiltrationsvorrichtung.
Bei bekannten Vorrichtungen zur Gewinnung wenigstens eines Inhaltsstoffs einer
Körperflüssigkeit wird der zu gewinnende Inhaltsstoff mittels motorisch betriebener
Pumpen aus dem Körper gefördert. Die Pumpen brauchen Energie und meist auch
Steuerungen.
Es ist eine Aufgabe der Erfindung, eine Vorrichtung zur Gewinnung wenigstens eines
Inhaltsstoffs einer Körperflüssigkeit durch eine in einem Körpergewebe plazierte
Kanüle zu schaffen, die ein einfaches Fördersystem für eine Förderung des
Inhaltsstoffs aus dem Körpergewebe aufweist.
Die Aufgabe wird dadurch gelöst, dass die Vorrichtung eine Kapillarschicht mit einer
freien Oberfläche aufweist und die Kanüle mit der Kapillarschicht verbunden ist.
In der Kanüle befindliche Flüssigkeit wird durch kapillaren Hub an die freie
Oberfläche der Kapillarschicht gefördert und verdunstet dort. Die Verdunstung erhält
die Förderung der Flüssigkeit aufrecht. Die freie Oberfläche der Kapillarschicht wird
ihrer Funktion wegen im folgenden als Verdunstungsfläche bezeichnet.
Eine Kapillarität der Kapillarschicht kann darauf beruhen, dass in die
Verdunstungsfläche zur Oberfläche hin offene Kapillarkanäle eingearbeitet sind, die
den kapillaren Hub erzeugen. Bevorzugt weist die Kapillarschicht jedoch Kapillaren
auf, die sich durch die Kapillarschicht erstrecken und durch die hindurch die
Flüssigkeit von der Kanüle zu der Verdunstungsfläche transportiert wird. Die
Kapillaren münden in diesem Fall an der Verdunstungsfläche.
Die Kapillarität kann durch Einarbeitung von Mikrokanälen in ein geeignetes
Trägermaterial, beispielsweise Silizium oder Kunststoffmaterial, in
Mikrosystemtechnik erhalten werden. Die Kapillarität kann auch unmittelbar bei der
Herstellung des Trägers, beispielsweise durch einen feinschichtigen Aufbau in
Mikrosystemtechnik erhalten werden. In ebenfalls bevorzugter Ausführung ist die
Kapillarschicht ein Vlies oder ein Gewebe, insbesondere ein textiles Gewebe, oder
enthält zumindest ein Vlies und/oder ein Gewebe. Ein Material mit einer statistischen
Porosität ist für die Zwecke der Erfindung vollkommen ausreichend.
Die Kapillarschicht ist bevorzugt in unmittelbarer Nähe zu der Kanüle angeordnet. Die
Kanüle kann unmittelbar mit der Kapillarschicht verbunden sein, beispielsweise in der
Kapillarschicht verankert sein. Sie ragt dann unmittelbar von einer Unterseite der
Kapillarschicht ab. Die Kapillarschicht kann stattdessen auch an einer Oberseite eines
Gehäuses angeordnet sein, das gleichzeitig auch als Träger der Kanüle dient. Die
Kanüle ragt in diesem Fall von einer Unterseite des Gehäuses ab. Das Gehäuse kann
als einfaches Trägersubstrat ausgebildet sein. In diesem Fall wird die Flüssigkeit von
der Kanüle unmittelbar in die Kapillarschicht transportiert. In dem Gehäuse kann
jedoch auch eine Fluidverbindung von der Kanüle zu der Kapillarschicht ausgebildet
sein. In dem Gehäuse kann vorteilhafterweise bereits eine Verteilung der Flüssigkeit
vor Eintritt in die Kapillarschicht stattfinden.
Die Kanüle kann einen dichten Mantel aufweisen, der an einer Kanülenspitze offen ist.
In diesem Fall dringt die Körperflüssigkeit lediglich an der Spitze in der Kanüle ein.
Bevorzugt ist der Mantel der Kanüle jedoch für die Körperflüssigkeit oder zumindest
für den zu gewinnenden Inhaltsstoff durchlässig. Eine Kanüle mit einem durchlässigen
Mantel kann aus einem porösen Material hergestellt sein. Die Durchlässigkeit kann auch
durch eine Perforation erzielt werden, die unmittelbar bei der Herstellung der Kanüle
gebildet oder nachträglich eingearbeitet wird, beispielsweise mittels Lasern.
Bei perforierter Kanüle sind die seitlichen Perforationsöffnungen der Perfusionskanüle
in Katheterlängsrichtung vorzugsweise langgestreckt, um eine möglichst hohe Stabilität
gegen Stauchung zu erhalten. Ein Stauchen des Katheters beim Einführen in das
Gewebe, auch bekannt als Peal Back Effekt, wird dadurch verhindert oder zumindest
gering gehalten. Bevorzugt sind die Perforationsöffnungen nicht entlang einer sich in
Längsrichtung der Kanüle erstreckenden Linie, sondern in Umfangsrichtung der
Kanüle zueinander versetzt bzw. auf Lücke angeordnet.
Die Kanüle kann durch eine Einstechnadel gebildet werden, die bevorzugt einen im
vorgenannten Sinne durchlässigen Mantel aufweist. Allein mit einer derart ausgebildeten
Kanüle und der damit verbundenen Kapillarschicht kann bereits eine
Filtrationsvorrichtung zur Gewinnung der Körperflüssigkeit oder zumindest des
gewünschten Inhaltsstoffs gebildet werden.
Ist die Kanüle flexibel, so wird sie mit einer Einstechnadel in das Körpergewebe
eingeführt und derart im Gewebe plaziert. Handelt es sich bei der Vorrichtung um eine
Filtrationsvorrichtung, so wird nach der Plazierung lediglich die Einstechnadel entfernt,
und die kapillare Förderung kann beginnen.
In ebenfalls bevorzugter Ausführung wird die Vorrichtung zur Gewinnung des
wenigstens einen Inhaltsstoffs der Körperflüssigkeit durch eine
Mikroperfusionsvorrichtung gebildet. Eine Spülflüssigkeit, im folgenden Perfusat
genannt, wird der Kanüle zugeführt und über die Verdunstungsfläche der Kapillarschicht
abgeführt. In der Ausbildung als Perfusionsvorrichtung weist die Vorrichtung ein
Gehäuse mit einer Perfusatzuführung und vorzugsweise auch einer Fluidverbindung von
der Kanüle zu dem Kapillarsystem auf. Bei einer Perfusion bildet die Kanüle eine äußere
Kanüle, die eine andere, innere Kanüle umgibt.
Die innere Kanüle weist zwei Kanülenöffnungen auf. Die im implantierten Zustand,
d. h. im plazierten Zustand, distale Kanülenöffnung wird im folgenden als vordere
Kanülenöffnung und die demgegenüber dem Gehäuse nähere andere Kanülenöffnung
wird im folgenden als hintere Kanülenöffnung bezeichnet. Die innere Kanüle
umschließt zwischen ihrer vorderen Kanülenöffnung und ihrer hinteren
Kanülenöffnung ein inneres Lumen. Durch die innere Kanüle und die umgebende
äußere Kanüle wird ein koaxiales Strömungssystem mit dem inneren Lumen und einem
zwischen der inneren Kanüle und der äußeren Kanüle gelegenen äußeren Lumen
gebildet. Das Perfusat wird durch die Perfusatzuführung durch die hintere
Kanülenöffnung in das innere Lumen eingeleitet, durchströmt das innere Lumen,
verlässt das innere Lumen durch die vordere Kanülenöffnung hindurch in das
umgebende äußere Lumen und strömt in dem äußeren Lumen zurück auf das Gehäuse
zu, tritt in eine Abführung in das Gehäuse ein und gelangt durch die Abführung in die
Kapillarschicht. Anstatt durch eine Abführung im Gehäuse kann das äußere Lumen
auch unmittelbar in die Kapillarschicht münden.
Die Perfusionsvorrichtung kann zu einem autonomen Perfusionssystem weitergebildet
werden, indem die Perfusatzuführung an ein flexibles Perfusatvorratsbehältnis
angeschlossen ist. Solch ein flexibles Vorratsbehältnis kann vorteilhafterweise an oder
in dem Gehäuse angeordnet sein. Bei der Verdunstungsförderung zieht sich das
Vorratsbehältnis zusammen und setzt seiner Entleerung dadurch keinen oder zumindest
keinen praktisch nennenswerten Widerstand entgegen. Das Vorratsbehältnis ist
fluiddicht und vorzugsweise auch luftdicht.
In einer bevorzugten Verwendung dient die erfindungsgemäße Vorrichtung der
Messung bzw. Ermittlung der Glukosekonzentration. Der wenigstens eine Inhaltsstoff
der Körperflüssigkeit wird in diesem Fall durch Glukose gebildet.
Besonders bevorzugt ist die innere Kanüle eine Einstechnadel, beispielsweise eine
Stahlnadel, die zum Plazieren der äußeren Kanüle in dem Körpergewebe dient.
Grundsätzlich kann die innere Kanüle aber auch wie bei herkömmlichen Perfusions-
oder Dialysevorrichtungen durch eine erst nach der Plazierung eingeführte Kanüle
gebildet werden.
Um eine äußere Kanüle zu erhalten, die möglichst schlank ist, weisen der
Außenquerschnitt der inneren Kanüle und der Innenquerschnitt der äußeren Kanüle
bevorzugt eine unterschiedliche Form auf, vorzugsweise derart, dass die äußere
Kanüle nur in Längsstreifen an der inneren Kanüle anliegt und zwischen zwei
benachbarten Längsstreifen ein Längsspalt verbleibt. Die äußere Kanüle kann in dieser
Ausbildung die innere Kanüle über deren gesamte, im Gewebe befindliche Länge eng
umschmiegen. Es verbleibt zwischen der äußeren Mantelfläche der inneren Kanüle und
der inneren Mantelfläche der äußeren Kanüle dennoch ein Strömungsquerschnitt für
das zurückströmende Perfusat. In bevorzugten Ausführungsbeispielen weist entweder
die innere Kanüle oder die äußere Kanüle einen Querschnitt auf, der von der
kreisrunden Form abweicht. Weist beispielsweise die innere Kanüle über ihre
implantierte Länge einen von der Kreisform abweichenden Außenquerschnitt auf, so
kann die äußere Kanüle einen kreisförmigen Innenquerschnitt aufweisen, der um die
Nadel gespannt ist. Ebenso können die äußere Kanüle einen nicht kreisrunden
Innenquerschnitt und die innere Kanüle einen kreisrunden Außenquerschnitt
aufweisen. Es können auch der Außenquerschnitt der inneren Kanüle und der
Innenquerschnitt der äußeren Kanüle von der kreisrunden Form abweichen, solange
gewährleistet ist, dass zwischen der Nadel und der äußeren Kanüle ein zum Zwecke
des Spülens ausreichender Strömungsquerschnitt verbleibt und die äußere Kanüle die
innere Kanüle zum Zwecke des sicheren Implantierens vorzugsweise eng angeschmiegt
umgibt.
Vorzugsweise ist die innere Kanüle in ihrer hinteren Verschiebeposition an dem
Gehäuse derart festgelegt, dass es für einen Verwender der
Mikroperfusionsvorrichtung taktil spürbar ist, wenn sich die innere Kanüle in ihrer
hinteren Verschiebeposition befindet. Beispielsweise kann die innere Kanüle in die
hintere Verschiebeposition einfach gegen einen Anschlag bewegt werden. Die
Festlegung der inneren Kanüle erfolgt bevorzugt nicht nur gegen ein weiteres
Verschieben über die hintere Verschiebeposition hinaus, sondern auch in Bezug auf
ein Vorschieben der inneren Kanüle. Vorzugsweise wird die innere Kanüle in ihrer
hinteren Verschiebeposition an dem Gehäuse mittels einer Rastverbindung,
vorzugsweise einer lösbaren Rastverbindung, festgelegt. Für die Festlegung ist an der
inneren Kanüle vorteilhafterweise ein Vorsprung, eine Delle, ein Schlitz oder
dergleichen ausgebildet. In einem bevorzugten Ausführungsbeispiel wird die hintere
Kanülenöffnung für die Zwecke der Rastverbindung genutzt.
In einer bevorzugten Ausführungsform wird die Vorrichtung nicht nur zur Gewinnung
des wenigstens einen Inhaltsstoffs der Körperflüssigkeit verwendet, sondern dient
gleichzeitig als Miniaturmesseinrichtung oder zumindest als Elektrodenplattform für
eine Messeinrichtung. Die Messeinrichtung dient vorzugsweise der Messung bzw.
Ermittlung der Konzentration des wenigstens einen Inhaltsstoffs in der
Körperflüssigkeit. In der Verwendung als Elektrodenplattform, mit oder ohne
integrierte Messeinrichtung, ist eine Elektrode der Messeinrichtung an der Unterseite
der Kapillarschicht oder des Gehäuses, mit der die Vorrichtung auf dem Gewebe
aufliegt, ausgebildet. Eine Arbeitselektrode der Messeinrichtung steht mit der
abgeführten Flüssigkeit in elektrischem Kontakt. Die Arbeitselektrode ist
vorzugsweise in einer Abführung eines Gehäuses oder in der Kanüle, aber im
plazierten Zustand außerhalb des Körpergewebes angeordnet. Die an der Unterseite
des Gehäuses oder der Kapillarschicht ausgebildete Elektrode bildet die
Gegenelektrode zu dieser Arbeitselektrode und dient der Messung eines elektrischen
Stroms und/oder eines elektrischen Potentials. Vorzugsweise wird an der Unterseite
eine so große Auflagefläche gebildet, dass die Gegenelektrode eine ausreichend große
Kontaktfläche zum Gewebe ausbildet und gleichzeitig als Referenzelektrode verwendet
werden kann. Ferner kann sie eine Klebefunktion zum Aufkleben auf die Haut
erfüllen.
In der Ausbildung als Miniaturmesseinrichtung ist in der Kapillarschicht oder in der
mit der Kapillarschicht verbundenen Kanüle oder in einem Gehäuse der Vorrichtung
ein Sensor angeordnet, mit dem vorzugsweise die Konzentration des wenigstens einen
Inhaltsstoffs in der Körperflüssigkeit gemessen wird. Genauer gesagt, es wird die
Konzentration in der durch die Kapillarschicht geförderten Flüssigkeit gemessen und
daraus die Konzentration in der Körperflüssigkeit ermittelt. Der Sensor ist möglichst
nahe an der Probenentnahmestelle, aber im plazierten Zustand außerhalb des Körpers
angeordnet.
Obgleich die Ausbildung mit integriertem Sensor, die Ausbildung als
Elektrodenplattform und die Ausbildung als Elektrodenplattform mit integriertem
Sensor besonders vorteilhaft sind in Kombination mit der erfindungsgemäßen
Mikroperfusionsvorrichtung, kann jede dieser Ausbildungen, insbesondere die
Ausbildung einer Elektrode an der Unterseite eines Gehäuses, auch bei allen
Vorrichtungen nach dem Oberbegriff von Anspruch 1 verwirklicht werden.
Nachfolgend werden bevorzugte Ausführungsbeispiele der Erfindung anhand von
Zeichnungen erläutert. Die dabei offenbarten Merkmale bilden die Erfindung in den
offenbarten Kombinationen und auch je einzeln weiter. Es zeigen:
Fig. 1 eine Mikroperfusionsvorrichtung mit Verdunstungsförderung,
Fig. 2 die Vorrichtung nach Fig. 1 mit einer angeschlossenen
Ansaugeinrichtung,
Fig. 3 Innere Kanülen mit nicht kreisrunden Außenquerschnitten,
Fig. 4 Äußere Kanülen mit nicht kreisrunden Innenquerschnitten,
Fig. 5 eine Mikrofiltrationsvorrichtung mit Verdunstungsförderung und
Fig. 6 die Vorrichtung nach Fig. 5 mit einer angeschlossenen
Ansaugeinrichtung.
Fig. 1 zeigt eine implantierte Mikroperfusionsvorrichtung in einem Längsschnitt. Die
Vorrichtung weist ein Gehäuse 1 mit einem Auflageteller 2 auf, an dessen Unterseite
ein Klebepatch 15 befestigt ist. Von der Unterseite des Auflagetellers 2 ragt eine
flexible, perforierte Kanüle 5 senkrecht ab. Die Kanüle 5 umgibt eine in sie
hineinragende innere Kanüle 4 konzentrisch. Die Kanüle 5 wird im folgenden als
äußere Kanüle bezeichnet. Die innere Kanüle 4 ist als Einstechnadel ausgebildet. Sie
ist in der Art von Einstechnadeln ausgebildet, wie sie von Katheterköpfen für die
Insulininfusion bekannt sind. Die innere Kanüle 4 wird durch einen schlanken,
geraden Hohlzylinder gebildet mit einer vorderen Kanülenöffnung 9 am vorderen,
distalen Stirnende und einer hinteren Kanülenöffnung 10 im Mantel der inneren Kanüle
4. Weitere Öffnungen weist die innere Kanüle 4 nicht auf. Zwischen ihren beiden
Öffnungen 9 und 10 umschließt die innere Kanüle 4 ein inneres Lumen L1. Zwischen
der inneren Kanüle 4 und der äußeren Kanüle 5 ist ein äußeres Lumen L2 in Form
eines Ringspalts gebildet. Die äußere Kanüle 5 ist mit dem Gehäuse 1 fluiddicht
verbunden.
In dem Gehäuse 1 sind in dem Auflageteller 2 eine Fluidabführung in Form eines
Abführkanals 8 und eine Perfusatzuführung in Form eines Zuführkanals 7 ausgebildet.
Die innere Kanüle 4 ist in dem Gehäuse 1 geradgeführt in Längsrichtung verschiebbar
aufgenommen. Die Geradführung wird von einer Durchgangsbohrung gebildet, die das
Gehäuse 1 von einer Oberseite bis zu der gegenüberliegenden Unterseite durchragt.
Auf diese Weise durchragt die Innere Kanüle 4 sowohl den Zuführkanal 7 als auch den
Abführkanal 8. In dem Zuführkanal 7 sind in zwei Ausnehmungen, die je in der
Innenwandung des Zuführkanals 7 um die Durchgangsbohrung umlaufen, zwei
Dichtungsringe 11 eingesetzt, die die innere Kanüle 4 unter Pressdruck dichtend
umgeben. In einer dargestellten, hinteren Verschiebeposition der inneren Kanüle 4
kommt die hintere Kanülenöffnung 10 zwischen den beiden Dichtungsringen 11 zu
liegen. Auf diese Weise wird in der hinteren Verschiebeposition der inneren Kanüle
4 eine fluiddichte Verbindung zwischen dem Zuführkanal 7 und dem inneren Lumen
L1 und ständig eine fluiddichte Trennung zwischen dem Zuführkanal 7 und dem
Abführkanal 8 geschaffen.
Gleichzeitig wird mittels der Dichtungsringe 11 in der hinteren Verschiebeposition der
inneren Kanüle 4 eine Rastverbindung zwischen der inneren Kanüle 4 und dem
Gehäuse 1 hergestellt. In der Raststellung, d. h. in der hinteren Verschiebeposition,
sind die beiden Dichtungsringe 11 in die hintere Kanülenöffnung 10 hineingedrückt.
Auf diese Weise wird eine Rast- bzw. Schnappwirkung erzielt. Die hintere
Kanülenöffnung 10 erstreckt sich in Längsrichtung der inneren Kanüle 4 über solch
eine Länge, dass beide Dichtungsringe 11 in der hinteren Kanülenöffnung 10 zu liegen
kommen und je einer der beiden Dichtungsringe 11 an einen hinteren und einen
vorderen Öffnungsrand drückt. Für die Bereitstellung der Rastverbindung würde es
grundsätzlich genügen, wenn in der hinteren Verschiebeposition nur einer der
Dichtungsringe 11 hinter dem hinteren oder den vorderen Rand der hinteren
Kanülenöffnung 10 zu liegen käme. Das Andrücken sowohl gegen den hinteren als
auch gegen den gegenüberliegenden vorderen Öffnungsrand der hinteren
Kanülenöffnung 10 schafft jedoch eine Rastverbindung, die ein unbeabsichtigtes
Verschieben der inneren Kanüle 4 in beide Verschieberichtungen verhindert. Die
Fluidverbindung zwischen dem Zuführkanal 7 und der inneren Kanüle 4 sowie die
Rastverbindung zwischen dem Gehäuse 1 und der inneren Kanüle 4 sind in Fig. 1 als
Detail herausgelöst nochmals vergrößert dargestellt.
Zur Erleichterung des manuellen Verschiebens der inneren Kanüle 4 ist die innere
Kanüle 4 an ihrem hinteren, aus dem Gehäuse 1 herausragenden Ende mit einem
Kanülengriffstück 12 versehen.
Fig. 1 zeigt die Mikroperfusionsvorrichtung in ihrem Betriebszustand während einer
Mikroperfusion, in dem die innere Kanüle 4 sich in dem Gehäuse 1 in ihrer hinteren
Verschiebeposition befindet. Vor der Implantation bzw. dem Plazieren der äußeren
Kanüle 5 in dem Gewebe 3 durchragt die innere Kanüle 4 in einer vorderen
Verschiebeposition die äußeren Kanüle 5. In diesem Ausgangszustand steht die Spitze
der inneren Kanüle 4 mit der vorderen Kanülenöffnung 9 über das vordere Ende der
äußeren Kanüle 5 hinaus. Das Kanülengriffstück 12 ist in diesem Ausgangszustand bis
gegen die Oberfläche des Gehäuses 1 gedrückt. Zur Plazierung der äußeren Kanüle 5
werden die inneren Kanüle 4 und die zumindest an ihrem vorderen Ende die inneren
Kanüle 4 umschmiegende äußere Kanüle 5 durch die Haut hindurch gestochen und in
das Gewebe 3 bis in die in Fig. 1 gezeigte Stellung eingeführt. In dieser Stellung liegt
der Auflageteller 2 des Gehäuses 1 mit seiner Unterseite flächig auf der Haut auf. Das
an der Unterseite des Auflagetellers 2 befestigte Klebepatch 15 bildet eine Klebefläche
zur Haut. Durch Andrücken des Gehäuses 1 gegen die Haut wird eine
Klebeverbindung hergestellt. Zur Durchführung der Mikroperfusion wird die innere
Kanüle 4 nach dem Plazieren und Befestigen des Gehäuses 1 in die in Fig. 1 gezeigte
hintere Verschiebeposition zurückgezogen. Die Mikroperfusionsvorrichtung ist nun
bereit für eine anschließende Mikroperfusion zur Gewinnung des wenigstens einen
Inhaltsstoffs der Körperflüssigkeit.
Die äußere Kanüle 5 ist in einem Mantelbereich zwischen ihrem distalen, vorderen
Ende und ihrem an das Gehäuse 1 angrenzenden, proximalen, hinteren Ende perforiert
mit Perforationsöffnungen 6. Nach vorn ist die äußere Kanüle 4 stirnseitig offen. Bei
einem Spülen der äußeren Kanüle 5 entsteht eine sogenannte Open-Flow-
Microperfusion. Ein Perfusat wird durch einen angeschlossenen Zuführkatheter in den
Zuführkanal 7 des Gehäuses 1 geführt, tritt durch die hintere Kanülenöffnung 10 in
die hohle innere Kanüle 4 ein, durchströmt die innere Kanüle 4 und tritt durch die
distale, vordere Kanülenöffnung 9 an der Kanülenspitze in die äußere Kanüle 5 aus.
Nach dem Austritt strömt das Perfusat in dem äußeren Lumen L2 zwischen dem
Außenmantel der inneren Kanüle 4 und der äußeren Kanüle 5 zurück in Richtung auf
das Gehäuse 1. Bei dem Zurückströmen werden aufgrund einer sich im äußeren
Lumen L2 ergebenden Düsenwirkung Körperflüssigkeit F und aufgrund eines
Konzentrationsgefälles zwischen der Körperflüssigkeit F und dem Perfusat selektiv der
zu gewinnende Inhaltsstoff der Körperflüssigkeit oder selektiv mehrere Inhaltsstoffe
der Körperflüssigkeit durch die Perforationsöffnungen 6 eingesogen und im Rückstrom
des Perfusats mitgenommen. Die zurückströmende Flüssigkeit tritt durch eine in dem
Gehäuse 1 ausgebildete Fluidverbindung aus dem äußeren Lumen L2 in den
Abführkanal 8 und tritt anschließend in eine Kapillarschicht 16 ein.
Die Kapillarschicht 16 ist als Vlies ausgebildet. Aufgrund eines kapillaren Hubs saugt
sich die Kapillarschicht 16 mit der eintretenden bzw. einsickernden Flüssigkeit voll.
Die Kapillarschicht 16 weist eine zur Umgebung hin freie Oberfläche 17 auf, an die
Flüssigkeit mit der Umgebung in direkten Kontakt kommt und verdunstet. Die freie
Oberfläche 17 wird im folgenden daher als Verdunstungsfläche bezeichnet. Um den
Strömungsweg für die zurückströmende Flüssigkeit so kurz wie möglich zu gestalten,
ist die Kapillarschicht 16 unmittelbar auf der Oberseite des Gehäuses 1 angebracht,
beispielsweise aufgeklebt.
Grundsätzlich sollte die Kapillarschicht 16 und insbesondere die Verdunstungsfläche
17 so nahe als möglich an der Hautoberfläche angeordnet sein, um neben den
genannten kurzen Transportwegen auch möglichst gleichbleibende
Verdunstungsbedingungen, insbesondere möglichst gleichmäßige Temperaturen, zu
haben.
Voraussetzung für die erfindungsgemäße Verdunstungsförderung ist, dass sich in dem
Strömungsstromsystem, d. h. von der Zuführung 7 bis zur Kapillarschicht 16, eine
durchgehende Flüssigkeitssäule bildet. Die durchgehende Flüssigkeitssäule muss
grundsätzlich nur bis zum Eintritt der zu fördernden Flüssigkeit in die Kapillarschicht
16 vorhanden sein, da mit dem Eintritt in die Kapillarschicht 16 der kapillare Hub für
die weitere Förderung sorgt. Nicht zuletzt zum Zweck der leichteren
Funktionskontrolle wird die Flüssigkeitssäule vorzugsweise bis zur
Verdunstungsfläche gebildet. Die durchgehende Flüssigkeitssäule kann im Zuge eines
anfänglichen Primens aktiv oder passiv aufgebaut werden. Alternativ kann die gesamte
Vorrichtung von dem Zuführkanal 7 bis zur Verdunstungsfläche 17 bereits
herstellerseitig mit einer sterilen, biokompatiblen Flüssigkeit gefüllt sein, so dass
unmittelbar nach der subkutanen Plazierung bereits die Verdunstungsförderung
einsetzt.
Bei einem passiven Primen wird die durchgehende Flüssigkeitssäule automatisch
aufgebaut, indem die fluidführenden Vorrichtungskomponenten so gestaltet sind, dass
Körperflüssigkeit durch Adhäsionskräfte automatisch angesaugt wird und sich die
ununterbrochene Flüssigkeitssäule selbständig einstellt.
Bei einem aktiven Primen wird eine durchgehende Flüssigkeitssäule durch Ansaugen
von Körperflüssigkeit bzw. Gewebsflüssigkeit aufgebaut. Das Ansaugen kann
beispielsweise durch Aufweiten eines an die Kapillarschicht 16 angeschlossenen,
flexiblen Behältnisses erfolgen. Im Falle einer Mikroperfusionsvorrichtung kann das
Perfusat zur Ausbildung einer durchgehenden, anfänglichen Flüssigkeitssäule auch bis
zur Kapillarschicht 16 gedrückt werden.
Fig. 2 zeigt die Mikroperfusionsvorrichtung der Fig. 1 bei einem aktiven Primen.
Hierfür ist das Gehäuse 1 mit einer Ansaugeinrichtung 21 verbunden. Mit der
Ansaugeinrichtung 21 wird ein Raum evakuiert, zumindest teilweise evakuiert, der als
eine Begrenzungsfläche die Verdunstungsfläche 17 aufweist. Die Verbindung zwischen
dem Gehäuse 1 und der Ansaugeinrichtung 21 wird durch einen als Gefäß
ausgebildeten Adapter 20 gebildet, der wie eine Glocke vorzugsweise luftdicht über
die Verdunstungsfläche 17 gestülpt ist. Im Ausführungsbeispiel wird der Adapter 20
so auf das Gehäuse 1 aufgeschraubt, dass der Adapter 20 die gesamte Kapillarschicht
16 luftdicht umschließt. Für die Verbindung mit dem Adapter 20 ist das Gehäuse 1 mit
einem Gewinde 18 versehen, das die Kapillarschicht 16 umgibt.
Der Adapter 20 steht mit der Ansaugeinrichtung 21 in Fluidverbindung. Die
Ansaugeinrichtung 21 kann beispielsweise durch eine handelsübliche, Spritze gebildet
werden. Grundsätzlich kann jedoch jede Art von Pumpe zur Erzeugung eines
Unterdrucks in dem durch den Adapter 20 und die Verdunstungsfläche 17
umschlossenen Raum verwendet werden.
In dem Gehäuse 1 ist in einem Strömungsquerschnitt des zurückströmenden Perfusats
ein Miniatursensor 13 angeordnet. Der Sensor 13 ist in dem Abführkanal 8 im
Gehäuse 1 in einem Strömungsquerschnitt unmittelbar stromabwärts von der äußeren
Kanüle 5 angeordnet. Der Sensor 13 wird jedoch nicht implantiert. Er befindet sich
in einem Strömungsquerschnitt möglichst nahe am Körper, d. h. möglichst nahe am Ort
der Probenentnahme, aber außerhalb des Gewebes 3. Vorzugsweise kann er auch noch
nachträglich, d. h. nach dem Plazieren der Mikroperfusionsvorrichtung in das Gehäuse
1 eingesetzt, beispielsweise eingeklippt werden.
Die Mikroperfusionsvorrichtung dient nicht nur als Sensorplattform, sondern
gleichzeitig auch als Elektrodenplattform für eine Messeinrichtung. Eine
Arbeitselektrode 14 ist in dem Gehäuse 1 an einer Innenwandung des Abführkanals
8 ausgebildet oder bildet einen Bereich der Innenwandung. Das Klebepatch 15 ist
selbst elektrisch leitend und ist elektrisch leitend mit der Haut verbunden. Es dient der
Messeinrichtung als Gegenelektrode zur Arbeitselektrode 14. Vorzugsweise ist die
Auflagefläche des Klebepatch 15 so groß, dass es gleichzeitig auch noch eine
Referenzelektrode bildet.
Die Fig. 3 und 4 zeigen Kombinationen von inneren Kanülen, nämlich
Einstechnadeln 4 und äußeren Kanülen S. deren Querschnittsformen jeweils derart
aufeinander angepasst sind, dass in dem äußeren Lumen L2 über die gesamte
Strömungslänge des zurückströmenden Fluids stets ein ausreichender
Strömungsquerschnitt verbleibt und dennoch die äußere Kanüle 5 die Einstechnadel
4 eng anliegend umgibt bzw. umschmiegt. In den Querschnittskombinationen der
Fig. 4 ist jeweils der Innenquerschnitt der äußeren Kanüle 5 im neutralen,
ungespannten Zustand kreisrund, während der Außenquerschnitt der Einstechnadel 4
von der kreisrunden Querschnittsform abweicht. In den Querschnittskombinationen
der Fig. 5 ist der Außenquerschnitt der Einstechnadel 4 hingegen kreisrund, und es
weicht der Innenquerschnitt der äußeren Kanüle 5 von der kreisrunden Form ab. Im
Einbauzustand ist die äußere Kanüle 5 auch im neutralen Zustand um die
Einstechnadel herum gespannt. Zwischen den Andruckstellen der äußeren Kanüle 5
an die Einstechnadel 4 werden auf diese Weise längs der Einstechnadel 4 und um die
Einstechnadel 4 herum verteilt Teillumen L2i gebildet, durch die hindurch das
Perfusat zurückströmt. Indem der Außenquerschnitt der Einstechnadel 4 und der
Innenquerschnitt der äußeren Kanüle 5 so ausgebildet sind, dass die äußere Kanüle 5
lediglich in Längsstreifen an die Einstechnadel 4 drückt und zwischen den
Andruckstreifen Teillumen L2i verbleiben, kann die äußere Kanüle 5 über ihre
gesamte implantierte Länge oder zumindest über eine vordere Teillänge um die
Einstechnadel 4 herum gespannt sein. Die Einstechnadel 4 stützt somit die äußere
Kanüle 5, was bei dem Durchstechen der Haut und dem weiteren Einführen in das
Gewebe von Vorteil ist.
Fig. 5 zeigt in einem Längsschnitt eine Mikrofiltrationsvorrichtung mit einer
subkutan in einem Gewebe 3 plazierten Kanüle 5. Die Kanüle 5 wird durch eine
Einstechnadel gebildet. Die Kanüle 5 weist einen perforierten Kanülenmantel mit
Perforationsöffnungen 6 auf, wie die äußere Kanüle 5 der Mikroperfusionseinrichtung
der Fig. 1 und 2.
Die Vorrichtung weist ein Gehäuse 1 auf, das im wesentlichen nur durch einen
Auflageteller 2 gebildet wird. An der Unterseite des Auflagetellers 2 ist wieder ein
Klebepatch 15 befestigt, das der Fixierung der Vorrichtung auf der Hautoberfläche
dient. In einer zentralen Durchgangsöffnung bzw. Durchgangsbohrung in dem
Auflageteller 2 ist die Kanüle 5 gehalten. Die Kanüle 5 durchragt den Auflageteller
2 auch an dessen Oberseite. An dem Auflageteller 2 ist ferner ein Gewinde 18 für die
Befestigung eines Adapters für eine Ansaugeinrichtung ausgebildet.
Wie bereits im Ausführungsbeispiel der Mikroperfusionsvorrichtung ist an der
Oberseite des Auflagetellers 2 eine Kapillarschicht 16, beispielsweise ein Vlies oder
ein textiles Gewebe, angeordnet, beispielsweise flächig aufgeklebt. Die Kapillarschicht
16 erstreckt sich im wesentlichen über die gesamte Oberseite des Auflagetellers 2, wie
bereits im Ausführungsbeispiel der Mikroperfusionsvorrichtung.
Die Kanüle 5 ragt in die Kapillarschicht 16 hinein. Das innere Lumen der Kanüle 5
steht in Fluidverbindung mit der Kapillarschicht 16. Im Ausführungsbeispiel ist der
Mantel der Kanüle 5 in dem Abschnitt durchlässig, in dem Kontakt zur umgebenden
Kapillarschicht 16 besteht.
Das Gehäuse 1 der Mikrofiltrationsvorrichtung weist keine Zu- oder Abführkanäle
auf. Ein Flüssigkeitstransport findet ausschließlich durch die Kanüle 5 hindurch
unmittelbar in die Kapillarschicht 16 statt. In einem Abschnitt der Kanüle 5 außerhalb
des Gewebes 3 und im Strömungsweg der angesaugten Flüssigkeit vor der
Kapillarschicht 16 ist ein Ventil 22 angeordnet, das einen Rückfluss der angesaugten
Flüssigkeit in Richtung Gewebe 3 verhindert. Ein Vorteil mit solcher Funktion ist
vorzugsweise bei jeder erfindungsgemäßen Vorrichtung im Strömungsweg außerhalb
des Körpergewebes angeordnet.
In der Kanüle 5 ist außerhalb des Gewebes 3 ferner ein Sensor 13 angeordnet, der dem
Sensor 13 der Mikroperfusionsvorrichtung der Fig. 1 und 2 entspricht. Ferner ist
in der Kanüle 5 eine Arbeitselektrode 14 angeordnet, die der Arbeitselektrode 14 der
Mikroperfusionsvorrichtung der Fig. 1 und 2 entspricht. Die Arbeitsweise der
Mikrofiltrationseinrichtung in Bezug auf den Sensor 13 und die Elektroden 14 und 15
ist zu den gleichen Komponenten der Mikroperfusionsvorrichtung der Fig. 1 und
2 identisch. Der Sensor 13 und die Arbeitselektrode 14 sind stromabwärts von dem
Ventil 22 angeordnet.
Bei einem in Fig. 6 beispielhaft dargestellten aktiven Primen wird wieder über der
Verdunstungsfläche 17 ein Vakuum oder Teilvakuum mittels einer Ansaugeinrichtung
21 erzeugt. Die Ansaugeinrichtung 21 wird bereits wie im Falle der
Mikroperfusionsvorrichtung der Fig. 1 und 2 mittels eines als Gefäß ausgebildeten
bzw. glockenartigen Adapters 20 mit dem Gehäuse 1 durch Verschraubung verbunden.
In Bezug auf das aktive Primen gilt das bereits zur Mikroperfusionsvorrichtung
Gesagte, wobei allerdings eine durchgehende Flüssigkeitssäule nur in der Kanüle 5 bis
zum Eintritt von Flüssigkeit in die Kapillarschicht 16 aufgebaut werden muss.
Sobald in der Kanüle 5 bis in die Kapillarschicht 16 hinein eine durchgehende
Flüssigkeitssäule aufgebaut worden ist, können die Ansaugeinrichtung 21 und der
Adapter 20 entfernt werden, da bereits dann der kapillare Hub einsetzt. Vorzugsweise
wird die Flüssigkeitssäule bis zur Verdunstungsfläche 17 aufgebaut. Die auf der
Verdunstung der angesaugten Flüssigkeit beruhende Förderung durch kapillaren Hub
in der Kapillarschicht 16 wird durch andauernde Verdunstung an der
Verdunstungsfläche 17 in Gang gehalten.
Grundsätzlich kann die Verdunstung mittels der Ansaugeinrichtung 21 bzw. durch
Erzeugung eines permanenten Unterdrucks innerhalb des abgeschlossenen Raums über
der Verdunstungsfläche 17 gegenüber einem einfachen Kontakt mit der Umgebung
noch gesteigert werden. Dies gilt für die Mikroperfusion und die Mikrofiltration.
Allerdings genügt die freie, natürliche Verdunstung vollkommen und ist für den
Verwender insbesondere wesentlich bequemer.
1
Gehäuse
2
Auflageteller
3
Gewebe
4
innere Kanüle
5
Kanüle, äußere Kanüle
6
Perforationsöffnungen
7
Zuführung, Zuführkanal
8
Abführung, Abführkanal
9
vordere Kanülenöffnung
10
hintere Kanülenöffnung
11
Dichtungsring
12
Kanülengriffstück
13
Sensor
14
Arbeitselektrode
15
Klebepatch, Gegenelektrode, Referenzelektrode
16
Kapillarschicht
17
freie Oberfläche, Verdunstungsfläche
18
Gewinde
19
-
20
Gefäß, Adapter
21
Ansaugeinrichtung
22
Ventil
Claims (14)
1. Vorrichtung zur Gewinnung wenigstens eines Inhaltsstoffs einer
Körperflüssigkeit durch eine Kanüle (5), die von einer Unterseite der
Vorrichtung abragt und in einem Körpergewebe (3) plazierbar ist,
dadurch gekennzeichnet, dass
- a) die Vorrichtung eine Kapillarschicht (16) mit einer freien Oberfläche (17) zur Verdunstung von Flüssigkeit aufweist
- b) und die Kanüle (5) mit der Kapillarschicht (16) verbunden ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die
Kapillarschicht (16) Kapillaren für einen Flüssigkeitstransport zu der freien
Oberfläche (17) aufweist, wobei die Kapillaren sich quer zu der freien
Oberfläche (17) durch die Kapillarschicht (16) erstrecken.
3. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, dass die Kapillarschicht (16) an der freien Oberfläche (17)
sich erstreckende Kapillarkanäle aufweist.
4. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, dass die Kapillarschicht (16) ein Vlies oder ein Gewebe ist
oder enthält.
5. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, dass die Vorrichtung bereits vor einer subkutanen Plazierung
mit einer sterilen, biokompatiblen Flüssigkeit gefüllt ist.
6. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, dass
- - die Vorrichtung ein Gehäuse (1) aufweist,
- - die Kanüle (5) von einer Unterseite des Gehäuses (1) abragt und
- - die Kapillarschicht (16) an einer Oberseite des Gehäuses (1) angebracht ist oder an einer Oberseite des Gehäuses (1) durch das Gehäuse (1) selbst gebildet wird.
7. Vorrichtung nach dem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet,
dass das Gehäuse (1) für einen Anschluss an ein evakuierbares Gefäß (20)
vorbereitet ist, derart, dass das Gefäß (20) die freie Oberfläche (17) der
Kapillarschicht (16) umschließt und ein durch die freie Oberfläche (17) und das
Gefäß (20) umschlossener Raum evakuierbar ist.
8. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, dass
- - die Vorrichtung eine Mikroperfusionsvorrichtung ist,
- - ein Gehäuse (1) der Vorrichtung eine Zuführung (7) für ein flüssiges Perfusat aufweist,
- - die Kanüle (5) von einer Unterseite des Gehäuses (1) abragt und im plazierten Zustand für eine Mikroperfusion eine äußere Kanüle bildet, die eine innere Kanüle (4) umgibt,
- - die innere Kanüle (4) zwischen einer in Bezug auf das Gehäuse (1) distalen, vorderen Kanülenöffnung (9) und einer hinteren Kanülenöffnung (10) ein inneres Lumen (L1) bildet, das durch die hintere Kanülenöffnung (10) mit der Zuführung (7) verbunden oder verbindbar ist,
- - zwischen der inneren Kanüle (4) und der äußeren Kanüle (5) ein äußeres Lumen (L2) verbleibt, das mit der vorderen Kanülenöffnung (9) und der Kapillarschicht (16) verbunden ist.
9. Vorrichtung nach dem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet,
dass
- - die innere Kanüle (4) von dem Gehäuse (1) aus einer vorderen Verschiebeposition in eine hintere Verschiebeposition in Längsrichtung verschiebbar aufgenommen ist
- - und dass die innere Kanüle (4) eine Einstechnadel ist und in ihrer vorderen Verschiebeposition aus der äußeren Kanüle (5) hervorragt und in ihrer hinteren Verschiebeposition von der äußeren Kanüle (5) überragt wird.
10. Vorrichtung nach einem der zwei vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, dass die Zuführung (7) mit einem volumenveränderlichen,
insbesondere flexiblen Vorratsbehältnis für ein Perfusat verbunden ist.
11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass
die Vorrichtung eine Mikrofiltrationsvorrichtung ist.
12. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, dass ein Sensor (13) einer Messeinrichtung zur Messung der
Konzentration des wenigstens einen Inhaltsstoffs der Körperflüssigkeit in einem
von der Körperflüssigkeit durchströmten Abschnitt der Vorrichtung angeordnet
ist, wobei dieser Abschnitt nach einer Plazierung sich außerhalb des
Körpergewebes (3) von der Kanüle (5) einschließlich bis zu der freien
Oberfläche (17) der Kapillarschicht (16) erstreckt.
13. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, dass
- - eine Messeinrichtung zur Messung der Konzentration des wenigstens einen Inhaltsstoffs der Körperflüssigkeit eine Arbeitselektrode (14) und eine Gegenelektrode (15) aufweist
- - und die Gegenelektrode (15) an der Unterseite der Vorrichtung (1), die nach der Plazierung der inneren Kanüle (4) und der Perfusionskanüle (5) mit der Haut in Kontakt steht, ausgebildet ist.
14. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, dass
- - eine Messeinrichtung zur Messung der Konzentration des wenigstens einen Inhaltsstoffs der Körperflüssigkeit eine Arbeitselektrode (14) und eine Gegenelektrode (15) aufweist
- - und die Arbeitselektrode (14) in einem von der Körperflüssigkeit durchströmten Abschnitt der Vorrichtung angeordnet ist, wobei dieser Abschnitt nach einer Plazierung sich außerhalb des Körpergewebes (3) von der Kanüle (5) einschließlich bis zu der freien Oberfläche (17) der Kapillarschicht (16) erstreckt.
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